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[[Datei:Seefahrtbuch - Schiffsjunge - Teilnahmevermerk der Seemannsschule Travemünde-Priwall vom 05-01-1956.png|mini|x250px|rechts|Eintrag über den dreimonatigen Besuch der [[Seemannsschulen in Deutschland|Seemannsschule Travemünde-Priwall]], 5. Januar 1956]]
'''Decksjunge''' (offiziell: Schiffsjunge im Decksdienst, historisch ''Moses'') war in Deutschland die Bezeichnung für einen [[Junggrad]], also einen Lehrjungen, im ersten Lehrjahr der Ausbildung zum [[Seemann#Matrose|Matrosen]]. Im zweiten Lehrjahr wurde er als Jungmann und im dritten als Leichtmatrose bezeichnet.
 
[[Datei:Seefahrtsbuch MS ELFRIEDE.JPG|mini|x250px|Eintrag im [[Seefahrtbuch]] mit Fahrzeit als ''Decksjunge'' und Jungmann incl. konsularischem Ummusterungsvermerk 1956]]
Voraussetzung für die Tätigkeit auf einem [[Handelsschiff]] war der dreimonatige Besuch einer staatlich anerkannten [[Seemannsschule]], ab 1971 zweimonatiger Blockunterricht, in dem grundlegende seemännische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden. Für die weitere Ausbildung war der [[Kapitän]] an Bord zuständig. Nach einer Zeit von neun Monaten erhielt der Decksjunge ein Zeugnis. Nach neun Monaten als Schiffsjunge auf einem Handelsschiff oder zwölf Monaten auf einem Schiff der [[Hochseefischerei]] konnte er als Jungmann anheuern.<ref>Verordnung über die Eignung und Befähigung der Schiffsleute des Decksdienstes auf Kauffahrteischiffen vom 28.&nbsp;Mai 1956 <!--http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl256i0591.pdf%27]&wc=1&skin=WC--></ref>
 
'''Decksjunge''' (offiziell: Schiffsjunge im Decksdienst, historisch umgangssprachlich ''Moses'') war in Deutschland die Bezeichnung für einen [[Junggrad]], also einen Lehrjungen, im ersten Lehrjahr der Ausbildung zum [[Seemann#Matrose|Matrosen]]. Im zweiten Lehrjahr wurde er als Jungmann und im dritten als Leichtmatrose bezeichnet.
 
Voraussetzung für die Tätigkeit auf einem [[Handelsschiff]] war der dreimonatige Besuch einer staatlich anerkannten [[Seemannsschulen in Deutschland|Seemannsschule]], ab 1971 zweimonatiger Blockunterricht, in dem grundlegende seemännische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden. Für die weitere Ausbildung war der [[Kapitän]] an Bord zuständig. Nach einer Zeit von neun Monaten erhielt der Decksjunge ein Zeugnis. Nach neun Monaten als SchiffsjungeDecksjunge auf einem Handelsschiff oder zwölf Monaten auf einem Schiff der [[Hochseefischerei]] konnte er als Jungmann anheuern.<ref>Verordnung über die Eignung und Befähigung der Schiffsleute des Decksdienstes auf Kauffahrteischiffen vom 28.&nbsp;Mai 1956 <!--http://www({{BGBl|1956n II S.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl256i0591.pdf%27]&wc=1&skin=WC--> 591}})</ref>
 
== Literatur ==
* Vorschrift D.E. Nr. 85, Vorschriften für die Ausbildung der Schiffsjungen, 1911
* Zu Arbeit und Erfahrungen eines Schiffsjungen bzw. Decksjungen Ende des 19. Jahrhunderts siehe etwa: [[Michael Kamp]], Ina Deppe, Max Trecker: Wilhelm Ulderup (1876 bis 1959). Kapitän, Verkehrsexperte und Unternehmer. [[August Dreesbach Verlag]], München 2018, S. 46–51, ISBN 978-3-944334-76-9.<ref>Kurzbeschreibung beim August Dreesbach Verlag. [https://augustdreesbachverlag.de/collections/buecher/products/wilhelm-ulderup-1876-bis-1959-kapitan-verkehrsexperte-und-unternehmer]</ref>
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4332844-1|LCCN=sh93006700}}
 
[[Kategorie:Seefahrtsberuf]]