„Decksjunge“ – Versionsunterschied
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[[Datei:Seefahrtsbuch MS ELFRIEDE.JPG|mini|x250px|Eintrag im [[Seefahrtbuch]] mit Fahrzeit als ''Decksjunge'' und Jungmann incl. konsularischem Ummusterungsvermerk 1956]]
'''Decksjunge''' (offiziell: Schiffsjunge im Decksdienst, historisch umgangssprachlich ''Moses'') war in Deutschland die Bezeichnung für einen [[Junggrad]], also einen Lehrjungen, im ersten Lehrjahr der Ausbildung zum [[Seemann#Matrose|Matrosen]]. Im zweiten Lehrjahr wurde er als Jungmann und im dritten als Leichtmatrose bezeichnet.
Voraussetzung für die Tätigkeit auf einem [[Handelsschiff]] war der dreimonatige Besuch einer staatlich anerkannten [[Seemannsschulen in Deutschland|Seemannsschule]], ab 1971 zweimonatiger Blockunterricht, in dem grundlegende seemännische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden. Für die weitere Ausbildung war der [[Kapitän]] an Bord zuständig. Nach einer Zeit von neun Monaten erhielt der Decksjunge ein Zeugnis. Nach neun Monaten als Decksjunge auf einem Handelsschiff oder zwölf Monaten auf einem Schiff der [[Hochseefischerei]] konnte er als Jungmann anheuern.<ref>Verordnung über die Eignung und Befähigung der Schiffsleute des Decksdienstes auf Kauffahrteischiffen vom 28. Mai 1956 ({{BGBl|1956n II S. 591}})</ref>
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== Literatur ==
* Vorschrift D.E. Nr. 85, Vorschriften für die Ausbildung der Schiffsjungen, 1911
* Zu Arbeit und Erfahrungen eines Schiffsjungen bzw. Decksjungen Ende des 19. Jahrhunderts siehe etwa: [[Michael Kamp]], Ina Deppe, Max Trecker: Wilhelm Ulderup (1876 bis 1959). Kapitän, Verkehrsexperte und Unternehmer. [[August Dreesbach Verlag]], München 2018, S.
== Einzelnachweise ==
<references />
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[[Kategorie:Seefahrtsberuf]]
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