„Elektrokonvulsionstherapie“ – Versionsunterschied
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Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer wertet, den Einsatz bei richtiger Indikationstellung, als effektives und nebenwirkungsarmes Verfahren.
Eine Unterlassung der Behandlung mit der Elektrokrampftherapie bei bestimmten Krankheitsbildern, sei ethisch nicht vertretbar, da dem Patienten die notwendige Behandlung von teilweise sehr schweren Krankheitsbildern verwehrt würde. Beispielweise kann sie lebensrettend bei katatonen Zuständen der Depression wirken.<ref>([ http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.3203])</ref>
== Wirkungsmechanismus ==
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