Um den Verein zu wechseln muss sich ein Amateurspieler bis spätestens 30. Juni bzw. 31. Dezember mittels einer eingeschriebenen Postkarte beim Verein abmelden. Mit der korrekten Abmeldung beginnt eine Frist von 14 Tagen zu laufen, woinnerhalb der der bisherige Verein den Pass nachweislich an den Spieler, den neuen Verein oder die Passstelle beim Verband herausgeben muss. Macht er dies nicht, gilt die Freigabe als automatisch erteilt. Im Anschluss kann ein neues Amateuerspielrecht für den neuen Verein beantragt werden. Auch bei VertragsspielerVertragsspielern bedarf es in der Wechselperiode II der Zustimmung des abgebenden Vereins. Zudem muss auch bei VertragsspielerVertragsspielern das Periodenende (31. August bzw. 31. Januar) eingehalten werden. Einziger Unterschied ist, dass ein Akteur, der Vertragsspieler wird, sich bei seinem alten Verein nicht abmelden muss.