„Stammlinie“ – Versionsunterschied
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[[Datei:Four Generations.jpg|mini|hochkant=0.9| Vier [[Generation]]en einer [[Väterlinie]]: [[Verwandtschaftsbeziehung #Kinder|Sohn]], [[Vater]], [[Großvater]] und [[Urgroßeltern|Urgroßvater]] ([[Punjab (Pakistan)|Punjab, Pakistan]] 2012)]]
'''Stammlinie''' oder '''Stammreihe''' bezeichnet in der Familiengeschichtsforschung ([[Genealogie]]) eine [[Abstammung|Abstammungs-]] und [[Erbfolge]], die nur über die [[Vorväter]] an ihre ältesten [[Ehelichkeit|ehelichen]] [[Verwandtschaftsbeziehung #Kinder|Söhne]] führt. Dabei werden [[Familienname]], [[Verwandtschaftsbeziehung]]en, [[Sozialer Status|Ansehen]], [[Soziale Position|soziale Stellung]], [[Privileg]]ien und [[Eigentum]] von einer [[Generation]] an die nächste [[Deszendenzregeln #Unilineare Abstammung|''einlinig'']] nach der Abstammung des [[Mann]]es übertragen und [[Erbschaft|vererbt]] (in der [[Patrilinearität|Väterlinie]]). Eine [[Verwandtschaftsbeziehung #Kinder|Tochter]] kann die Stammlinie ihres Vaters nicht fortsetzen, weil ihre Kinder ([[Verwandtschaftsbeziehung #Enkel|Enkel]] ihres Vaters) zur Linie des Ehemannes gehören und dessen Namen tragen.
Stammlinien finden sich bei allen [[Adel]]shäusern und [[Geschlecht (Genealogie)|Herrschergeschlechtern]] des [[Europäischer Kulturraum|europäischen Kulturraums]] (sowie weltweit), ebenso in vielen [[Bürgertum|bürgerlichen]] [[Familie]]n. Eine Stammlinie verläuft in [[Aszendenz|aufsteigender Reihe]] über den [[Vater]], seinen Vater ([[Großvater]]), dessen Vater ([[Urgroßvater]]), und so weiter zurück bis zum
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In [[Deszendenz|absteigender Folge]] (hier von links nach rechts) ist der „[[Stammhalter]]“ der Linie immer der [[Erstgeburt|erstgeborene]] oder älteste Sohn aus einer [[Legitimität|legitimen]] [[Ehe]]verbindung (siehe [[Primogenitur|Erstgeburtsrechte]], [[Unehelichkeit]]). Für den Fall, dass es in der Stammlinie keinen männlichen Nachkommen gibt, entwickeln Adelsfamilien komplizierte [[Regel (Richtlinie)|Regelungen]] bezüglich der [[Erbfolge|Erb-]] und [[Rechtsnachfolge]], wie das [[Majorat]] (Ältestenrecht), oder in seltenen Fällen ein [[Erbtochter]]- oder [[Erbjungfernrecht]]; durch solche Abfolgen kann allerdings die als '''Mannesstamm''' bezeichnete '''Hauptlinie''' gänzlich „erlöschen“ (siehe dazu das [[Wappenrecht]]).<ref name="Mannesstamm" />
Stammlinien beinhalten zumeist ''keine'' [[Verwandtschaftsbeziehung #Geschwister|Geschwisterteile]] der Vorväter ([[Kollaterale Verwandtschaft|Seitenverwandte]] wie [[Onkel]], Großtanten oder [[Verwandtschaftsbeziehung #Ur-|Urgroßonkel]]), sowie keine Verwandten der Ehefrauen ([[Affinität (Anthropologie)|''affine'' Verwandte]], [[Schwägerschaft|verschwägert]]). Die [[Erzelternerzählung|biblische ''Vätergeschichte'']] beschreibt allerdings neben der Stammlinie des [[Abraham|Erzvaters Abraham]] auch die jeweiligen Brüder – und machmal auch Schwestern – der Vorväter und ihrer (teils mehreren) Ehefrauen. Anschauliche Beispiele für eine reine, sehr lange Stammlinie bilden die zwei erfundenen „[[Vorfahren Jesu #Evangelium nach Matthäus|Stammbäume von Jesus Christus]]“ in den [[Evangelium (Buch)|biblischen Evangelien]]: reine (Erbsohn-)Vater-Abfolgen bis zu 78 Generationen zurück (sogenannte „fiktive Genealogie“).
Eine wichtige Rolle spielt, ob die [[Biologische Elternschaft|Vaterschaft ''biologisch'']] oder nur ''[[Juristische Elternschaft|rechtlich]]'' begründet ist (durch [[Vaterschaftsanerkennung]] oder [[Adoption]]); allerdings muss die jeweilige [[Blutsverwandtschaft|blutsverwandte]] Abstammung vom Vorvater nicht immer den Tatsachen entsprechen (siehe [[Kuckuckskind]]er), vor allem bei nur [[Mündliche Überlieferung|mündlich überlieferten]] Vorväter-Generationen (siehe [[Herkunftssage]]n).
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