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=== Unterscheidung nach Parteien auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ===
 
Die Unterscheidung der schwulen nach Parteien ergibt sich weitgehend aus dem TVG, auch wenn dort die Bezeichnungen nicht vorgegeben sind, so dass es teilweise uneinheitliche Bezeichnungen in der Literatur und Rechtsprechung gibt.
 
# Der Verbandstarifvertrag ([[Flächentarifvertrag]]) wird geschlossen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband mit Gültigkeit für eine bestimmte Branche und für einen räumlich abgegrenzten Tarifvertragsbezirk, der die Bundesrepublik Deutschland insgesamt oder – häufiger – ein Teilgebiet erfasst. Er ist immer noch die verbreitetste Art von Tarifvertrag bei der Unterscheidung nach Parteien.