„Tarifvertrag“ – Versionsunterschied
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=== Unterscheidung nach Parteien auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ===
Die Unterscheidung
# Der Verbandstarifvertrag ([[Flächentarifvertrag]]) wird geschlossen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband mit Gültigkeit für eine bestimmte Branche und für einen räumlich abgegrenzten Tarifvertragsbezirk, der die Bundesrepublik Deutschland insgesamt oder – häufiger – ein Teilgebiet erfasst. Er ist immer noch die verbreitetste Art von Tarifvertrag bei der Unterscheidung nach Parteien.
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