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== Situation in Deutschland ==
 
In Deutschland sind die Wechselperioden für Amateur- und Vertragsspieler seit den 1990er Jahren einheitlich geregelt: Analog zu den im [[UEFA]]-Gebiet weitgehend einheitlichen Zeiträumen werden auch im Amateurbereich die Transferperioden entsprechend festgelegt. Die Wechselperioden sind dementsprechend auch in den Amateurklassen für die Zeiträume vom 1. Juli bis 31. August sowie vom 1. bis 31. Januar festgesetzt.<ref name="lo_dfl">{{Webarchiv |url=http://www.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/neue_lo/lizenzordnung_spieler_los.pdf |wayback=20130627051958 |text=''Lizenzordnung Spieler (LOS)''}}</ref> In Jahren, auf denen das Ende der Transferperiode nicht auf einen [[Bankarbeitstag]] fällt, wird die Periode im Regelfall auf den ersten folgenden Bankarbeitstag verlängert.
 
Spieler, die zum Ablauf von Wechselperiode I jedoch bei keinem Verein verpflichtet waren, dürfen sich auch vor Beginn der Wechselperiode II einem Verein anschließen.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/50984-06_Spielordnung.pdf |titel=Spielordnung |hrsg=[[Deutscher FußballbundFußball-Bund]] |format=pdf |zugriff=2015-03-02}}</ref>
 
Die weiteren Regelungen zum Transfer eines Spielers sind in den entsprechenden [[Spielordnung]]en der Bundes- und Landesverbände festgelegt. Im deutschen [[Profifußball]] müssen die Anträge bis um 12 Uhr und die vollständigen Vertragsunterlagen bis 18 Uhr des letzten Tages der Wechselperiode bei der [[Deutsche Fußball-Liga|Deutschen Fußball-Liga]] eingereicht worden sein. Voraussetzung für einen Wechsel eines in Deutschland aktiven Spielers ist, dass der Spieler zuvor auf der [[Transferliste]] der DFL gestanden hat.<ref name="lo_dfl" />