„Diskussion:Notstandsgesetze (Deutschland)“ – Versionsunterschied

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M. Diebel (Diskussion | Beiträge)
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Der politisch-historische Hintergrund der Notstandsgesetze bedarf noch einer differenzierteren Darstellung. Die Kritik an den Gesetzen begann schon weit vor den Studentenprotesten. Von 1956 bis 1967 hatte sich bereits soviel an den ursprünglichen Regierungsplänen geändert, dass sich der APO-Protest auf ein - im Vergleich zum ersten Schröder-Entwurf von 1956 - völlig anderes Gesetz bezog. SPD und Gewerkschaften waren seit 1959 die treibenden Kräfte, welche entscheidenden Anteil am deutlicher an rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen orientierten Notstandsrecht hatten.
Bei Gelegenheit würde ich den Abschnitt zur Entstehung der Notstandsverfassung grundlegend ergänzen.
 
== Ausnahmezustand ==
Dort heißt es:
''Im November 2003 hat die Bundesregierung Änderungen im wirtschaftlichen Teil (Wirtschaftssicherstellungsgesetz, WiSiV) der Notstandsgesetze beschlossen, die ohne öffentliche Debatte im Bundestag am 12. August 2004 formell erlassen wurden.'' <br />
von dem ''wirtschaftlichen Teil'' steht hier kein Wort auch nicht zum [[Wirtschaftssicherstellungsgesetz]]. ich kann das nicht einordnen, weiß jemand mehr ? -- [[Benutzer:A1000|A1000]] ([[Benutzer Diskussion:A1000|Diskussion]]) 18:45, 4. Feb. 2018 (CET)