„Diskussion:Ariernachweis“ – Versionsunterschied

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Detaillierung: Gesetze -> Nürnberger Gesetze
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:der Abschnitt kann raus, denn die Kernaussage ist so banal, dass es lächerlich ist, sie auszuformulieren: eine amtliche Urkunde kann in behördlichen Verfahren ggf. einen Beweis für eine Tatsache erbringen oder zumindest die Glaubhaftmachung erleichtern. Auch wenn die Urkunde alt ist und aus einer politisch fragwürdigen Zeit stammt. Das ist aber keine Besonderheit eines "Ariernachweises". --[[Benutzer:Zxmt|Zxmt<sup>Für Relevanz und Qualität - mach mit!</sup>]] 21:11, 22. Apr. 2018 (CEST)
::Der Abschnitt ist in keinem Fall banal. Es gibt Beispiele dafür, dass Behördenmitarbeiter im dritten Reich amtliche Dokumente manipuliert haben, um zum Beispiel Juden vor der Vernichtung zu retten. Dass man ein solches aus politischen Gründen ins Leben gerufene Dokument in deutschen Behörden noch heute vorlegen kann, ist ein Kuriosum, das daher in der Wikipedia erwähnt werden sollte. Es ist keinesfalls eine lächerliche Angelegenheit für die Bürger, die auf dem Amt mit dieser Tatsache konfrontiert werden. [[Benutzer:Pier~dewiki|Pier~dewiki]], 13:19, 23. Juni 2018 (CEST)
:: Ich schlage folgende Formulierung vor: Der Ariernachweis wird neben anderen Dokumenten als Nachweis der Staatsangehörigkeit von deutschen Behörden auch heute anerkannt, da in ihm amtlich beglaubigte Geburts- und Heiratsdaten enthalten sind, die als Ersatz für entsprechende Original-Urkunden gelten. Bemerkenswert ist dies insofern, als der Ariernachweis auf Durchführungsvorschriften zu den [[Nürnberger_Gesetze|Nürnberger Gesetzen]] beruht, die mit dem Kontrollratsgesetz vom 20.09.1945 aufgehoben worden sind. [[Benutzer:Pier~dewiki|Pier~dewiki]], 11:30, 24. Juni 2018 (CEST)
== Rechtliche Bedeutung heute II ==