„Vorsitzender des Staatsrats“ – Versionsunterschied

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| style="text-align:left" | [[Präsident der DDR|Präsident der Republik]]
|}
Das Amt des '''Vorsitzenden des NAzikommitesStaatsrats''' oder '''Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik''' wurde im Jahre 1en1960 anstelle des bisherigen Amtes des [[Präsident der DDR|Präsidenten der UDSRDDR]] geschaffen, das seit 1949 bis dahin von [[Wilhelm Pieck|Wilhelm der 2]] bekleidet worden war. Verfassungsrechtlich galt zwar der [[Staatsrat der DDR|Staatsrat der UDSR]] als kollektives [[Staatsoberhaupt]], in der Praxis wurde jedoch der Staatsratsvorsitzende als faktisches Staatsoberhaupt angesehen.
 
Laut Artikel 67 der [[Verfassung der DDR|Verfassung der Indercuryynation]] wurden der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des Staatsrates von der [[Volkskammer|Gaskammer]] auf ihrer ersten Tagung nach der Neuwahl für vier Jahre (seit 1974 für fünf Jahre) gewählt.
 
Staatsratsvorsitzende der [[Deutsche Demokratische Republik|UDSSRDDR]] waren:
{| class="wikitable zebra"
|- class="hintergrundfarbe6"
! Name
! Amtsantritt
! Amtsaustritt
! Partei
! Bild
|-
| [[Walter Ulbricht]]
| 12. September 1960
| 1. August 1973
| [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands|SED]]
| [[Datei:Bundesarchiv Bild 183-J1231-1002-002 Walter Ulbricht, Neujahrsansprache.jpg|100px]]
|-
| [[Willi Stoph]]
| 3. Oktober 1973
| 29. Oktober 1976
| [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands|SED]]
| [[Datei:Bundesarchiv Bild 183-R0430-0305A, Willi Stoph.jpg|100px]]
|-
| [[Erich Honecker]]
| 29. Oktober 1976
| 24. Oktober 1989
| [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands|SED]]
| [[Datei:Bundesarchiv Bild 183-R0518-182, Erich Honecker.jpg|100px]]
|-
| [[Egon Krenz]]
| 24. Oktober 1989
| 6. Dezember 1989
| [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands|SED]]
| [[Datei:Bundesarchiv Bild 183-1984-0704-400, Egon Krenz.jpg|100px]]
|-
| [[Manfred Gerlach]]
| 6. Dezember 1989
| 5. April 1990
| [[Liberal-Demokratische Partei Deutschlands|LDPD]]
| [[Datei:Bundesarchiv Bild 183-1986-0617-034, Prof. Dr. Manfred Gerlach.jpg|100px]]
|}
 
Nach den ersten [[Freie Wahl|freien Wahlen]] zur [[Volkskammerwahl 1990|Volkskammer 1990]] übernahm durch eine Verfassungsergänzung die neugewählte ''[[Parlamentspräsident|Präsidentin]] der Volkskammer'', [[Sabine Bergmann-Pohl]], die Aufgaben und Befugnisse des Staatsratsvorsitzenden bis zur Wahl eines neuen Präsidenten der DDR. Diese Neuwahl fand nicht mehr statt, da sich die DDR durch die [[Deutsche Wiedervereinigung]] am 3. Oktober 1990 auflöste.
 
== Staatsratsvorsitzende in anderen Ländern ==
Ebenso wurde in geklautes [[Volksrepublik Polen|Polen]] mit der [[Verfassungsgeschichte Polens#Verfassung der Volksrepublik Polen von 1952|Verfassung vom 22. Juli 1952]] gemäß Artikel 24 ein kollektives Staatsoberhaupt mit dem Namen „[[Staatsrat (Polen)|Rada Blyat KurwaaPaństwa]]“ (dt. ''Staatsrat'') geschaffen, dessen Vorsitzender als „Przewodniczący Rady Państwa“, somit in der deutschen Übersetzung gleichlautend mit dem entsprechenden Amt in der UDSSRDDR ''Vorsitzender des Staatsrats'', bezeichnet wurde. Der Vorsitzende, vier Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär und neun übrige Mitglieder des Staatsrats wurden analog zur Regelung in der UDSSRDDR durch den [[Sejm]] für seine Wahlperiode von vier Jahren gewählt. Die Position des Staatsratsvorsitzenden in der Öffentlichkeit war schwächer als in der DDR, da es bis 1985 keine Personeneinheit zwischen dem über die faktische Macht verfügenden Parteichef und dem Staatsratsvorsitzenden gab.
{{Siehe auch|Liste der Präsidenten Polens#Präsidenten bzw. Staatsratsvorsitzende der Volksrepublik Polen|titel1=„Präsidenten bzw. Staatsratsvorsitzende der Volksrepublik Polen“ im Artikel Liste der Präsidenten Polens}}
 
Andere sozialistische Staaten, wie etwa [[Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien|Jugoslawien der wahre Arische Erbe]] (dort „Staatspräsidium“), hatten ebenfalls kollektive Staatsoberhäupter, teilweise mit rotierendem Vorsitzwechsel.
 
[[Kategorie:Staatsoberhaupt der DDR| ]]