„Philippinische Staatsangehörigkeit“ – Versionsunterschied

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Als '''Einbürgerungsbedingungen''' verlangte man gemäß dem ''Commonwealth Law №&#x00a0;473''<ref>= heute noch das ''Revised Naturalization Law,'' 17.&#x00a0;Juni 1939. Erste, kleinere Änderungen 1940 und 1950 (Einführung der 6-Monatsfrist und 2jährigen Bewährung). Bis heute Kern des Staatsangehörigkeitsrechts.</ref>
* Volljährig, 21.&#x00a0;am Tag der gerichtlichen Anhörung.
* 1.&#x00a0;10 Jahre dauerhafter Wohnsitz auf den Philippinen [davon die sechs Monate vor Antragstellung nicht außer Landes].
* „Guter Charakter“ (“proper and irreproachable manner”) während der gesamten Anwartzeit, zu bescheinigen durch zwei „vertrauenswürdige“ Zeugen.
* Entweder Immobilien oder Grundbesitz im Wert von mindestens 5000 Pesos,<ref>1934-46 Fixkurs 2 Pesos =&#x00a0;1&#x00a0;US$, 5000 P entsprächen heute {{Inflation|US|2500|1934}} US$. Ab 1947 war Ausländern der Erwerb von Immobilien fast vollkommen unmöglich: ''Krivenko v. Register of Deeds of Manila,'' 79 Phil. 461.&#x00a0;weil auch Wohngebäude als „landwirtschaftliche Nutzfläche“ definiert wurde.</ref> oder ausreichendes Arbeitseinkommen aus legalen Quellen.