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nach Freispruch
Die Änderung von § 108e berührt nicht den Tatbestand, sondern nur die Strafe: https://www.buzer.de/gesetz/6165/al159523-0.htm
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Als '''Maskenaffäre''' wird ein Komplex behaupteter Fälle der [[Vorteilsannahme]] sowie der [[Abgeordnetenbestechung|Bestechlichkeit]] mehrerer [[Mitglied des Deutschen Bundestages|Bundestags-]] und [[Mitglied des Landtages|Landtagsabgeordneter]] der [[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]] und [[Christlich-Soziale Union in Bayern|CSU]] in den Jahren 2020 und 2021 bezeichnet. Hierunter fallen insbesondere Vorgänge im Zusammenhang der Beschaffung von [[Atemschutzmaske]]n vor dem Hintergrund der [[COVID-19-Pandemie in Deutschland]].
 
Die Beschuldigten wurden in Gerichtsverfahren freigesprochen, da deren Vorgehen damals noch nicht durch den {{§|108e|StGB|dejure}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] erfasst und somit legal war. Die einzige Verurteilung (von Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen [[CSU-Generalsekretär]]s [[Gerold Tandler]], im Dezember 2023) erfolgte nicht wegen Bestechlichkeit, sondern wegen [[Steuerhinterziehung (Deutschland)|Steuerhinterziehung]].
 
Im April 2024 beschloss der Bundestag mit Mehrheit der [[Kabinett Scholz|Ampel-Parteien]] eine Gesetzesänderung, die vorsieht, dass eine solche Interessenwahrnehmung durch Mandatsträger künftig unzulässig ist und mit [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]] bis zu drei Jahren oder [[Geldstrafe (Deutschland)|Geldstrafe]] bestraft wird.<ref>[https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/bundestag-gesetzesaenderung-bestechung-bestechlichkeit zeit.de], abgerufen am 27. April 2024.</ref> Der neue {{§|108f|StGB|dejure}} trat am 18. Juni 2024 in Kraft.