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Zeile 355:
:Die vom BGH im [https://openjur.de/u/2364938.html Urteil vom 05.05.2021 - VII ZR 78/20] genannten Erwägungen dürften auch auf dieses Lokal anwendbar sein:<br />
:''"Bei Schuldverhältnissen wie öffentlichen Party-Event-Veranstaltungen kann die Zusammensetzung des Besucherkreises deren Charakter prägen und daher ein anerkennenswertes Interesse des Unternehmers bestehen, hierauf Einfluss zu nehmen. Soweit Unternehmer im Hinblick hierauf ihr Angebot nur an eine bestimmte, nach persönlichen Merkmalen definierte Zielgruppe richten und in Umsetzung dessen nur Personen als Vertragspartner akzeptieren, die die persönlichen Merkmale dieser Zielgruppe erfüllen, kommt den persönlichen Eigenschaften der Vertragspartner nicht nur nachrangige Bedeutung im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 AGG zu. Diese persönliche Willensentscheidung ist hinzunehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 272/15 Rn. 18, NJW 2020, 852); wenn dabei auch das in § 1 AGG genannte Merkmal "Alter" betroffen ist, steht dies nicht entgegen."'' --[[Benutzer:Chianti|Chianti]] ([[Benutzer Diskussion:Chianti|Diskussion]]) 16:54, 13. Sep. 2024 (CEST)
:Gab es in Amerika früher (so um 1890) nicht regelmäßig Warnschilder vor Lokalen "keine Schwarzen, Iren oder Juden". --[[Benutzer:Universal-Interessierter|<span style="color:Green">Universal-Interessierter</span>]]<sub>[[Benutzer Diskussion:Universal-Interessierter|Disk.]]</sub><sup>[[Spezial:Beiträge/Universal-Interessierter|Arbeit]]</sup> 10:32, 14. Sep. 2024 (CEST)
 
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