DNA-Eigentumsmarkierung

Markierung von Gegenständen mit DNA
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Sogenannte künstliche DNA (kDNA) besteht aus synthetisch hergestellten Oligonukleotiden, welche – auch mit weiteren Zusatzstoffen – aktiv bzw. präventiv in der Kriminalistik und als forensische Eigentumsmarkierung verwendet werden. Am Täter oder Tatwerkzeugen anhaftende Oligonukleotide sind bereits in kleinsten Mengen durch Methoden der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) nachweisbar und können so die Anwesenheit von Personen oder Gegenständen an einem Tatort nachweisen.

Warnschild der Sicherheitspartnerschaft für künstliche DNA

Eigenschaften

 
Tatwerkzeug aus Diebstahlshandlung von mit LinkDNA FIMS markierten Kabeln
 
Tatwerkzeug aus Diebstahlshandlung von mit LinkDNA FIMS markierten Kabeln

Die Flüssigkeit enthält künstlich hergestellte Oligonukleotide, wobei die Einzigartigkeit jeder Charge sichergestellt ist und der Anwender zurückverfolgt werden kann. Zusatzstoffe lassen die Substanz zum Beispiel mittels UV-Licht sichtbar werden.

Künstliche DNA wird auch in Form von Microdots verwendet. Microdots sind kleine beschriftete Plättchen mit einer Größe von 0.1 bis 1 mm, deren Gravur sich unter einem Mikroskop auslesen lässt. Bei den Microdots gibt es jedoch auch enthaltene Flüssigkeiten ohne DNA. Diese werden fälschlicherweise auch als künstliche DNA bezeichnet, weil die Bezeichnung DNA als Marketingargument irreführend zur Aufwertung verwendet wird. Dies führt in der Praxis häufiger zu Irreführungen, sowohl beim Endanwender als auch bei Behörden, da eventuell teure DNA-Sequenzierungen gemacht werden und im Zuge der PCR festgestellt wird, dass gar keine DNA enthalten ist.[1]

Primär wird künstliche DNA zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung bei Eigentumsdelikten verwendet bzw. als Fangstoff bei behördlicher Anwendung. Das Ziel besteht darin, eine abschreckende Wirkung durch eine eindeutige Verknüpfung des Diebesgutes zum Eigentümer oder des Täters zum Tatort sicherzustellen.

Die Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung ergeben sich wie folgt:

  1. Markierung von Gegenständen; durch eine DNA-Analyse kann der markierte Gegenstand dem Eigentümer zugeordnet werden.
  2. Markierung von Personen durch eine Sprühvorrichtung (DNA-Dusche oder auch Reizstoffsprühgerät mit DNA-Zusatz); alle Personen, die durch die Türe gehen, werden im Alarmfall besprüht und sind dem Tatort zuzuordnen.
  3. Markierung von Personen durch „Sicherheitsnebelsysteme“; der Tatverdächtige stoppt den gegenwärtigen Angriff, da er nichts mehr sehen kann, und wird zeitgleich durch den Nebel markiert. Sind weitere Personen anwesend, so werden auch diese eindeutig mit dem Tatort verbunden. Der Vorteil dieses Systems gegenüber der DNA-Dusche ist, dass der Täter durch unmittelbare Sichtblockade und den natürlichen Fluchtreflex die Tathandlung voraussichtlich unterbrechen wird.[2]

Weder die DNA-Dusche noch das Sicherheitsnebelsystem sind als alleiniges Beweismittel für eine Überführung ausreichend, sondern dienen den Ermittlungsbehörden als Hilfsmittel beziehungsweise Indiz für weitere Ermittlungsansätze. Eine die tatsächliche Anwendung begleitende Präventionsstrategie, zum Beispiel in Form von Hinweisschildern, Aufklebern etc., soll Täter von der Tat bereits im Ansatz zur Begehung abhalten.

In einem Pilotprojekt für Deutschland wird das Verfahren in Bremen seit dem 18. Oktober 2009 erstmals zum Schutz wertvoller Objekte und Computer an Schulen eingesetzt.[3] Mehrjährige Erfahrungen damit gibt es bereits in Großbritannien und den Niederlanden, wo angeblich eine Reduzierung bei bestimmten Delikten um bis zu 80 Prozent erzielt werden konnte. Kritiker halten diese Zahlen für unseriös, da eine verifizierbare statistische Analyse fehlt.[4]

Mitte November 2011 verbreitete die Deutsche Bahn AG, künstliche DNA als Vorbeugemaßnahme gegen Kabeldiebstahl einzusetzen.[5] Hier kommen zusätzlich erstmals Verfahren zum Einsatz, welche sowohl den Kabelmantel von außen als auch über spezielle Instrumente die Kabelseele unterhalb des Mantels selbst markieren. Damit wird es für den potentiellen Täter unmöglich zu wissen, ob das Kabel, welches er zu stehlen vorhat, ein markiertes ist oder nicht. Das verwendete Verfahren wurde von Philipp Cachée und Christian Prüfer entwickelt[6] und in diesem Zusammenhang erstmals als Anwendung zur Sicherung der Kabel der Deutschen Bahn AG öffentlich vorgestellt. Das Verfahren hat den Namen LinkDNA-FIMS (d.h. Forensisches Injektions-Markierungs-System) – nähere Angaben macht der Hersteller aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht. Ein weiterer Vorteil des verborgenen Verfahrens ist, dass die DNA innerhalb des Kabelmantels vor mechanischen und klimatischen Einflüssen weitgehend geschützt ist.[7][8] Erste Ergebnisse der Präventionswirkung liegen seitens der Deutschen Bahn AG vor, welche den Einsatzbereich nun ausweiten wird. Gemeinsam mit anderen Konzernen wie der Telekom und RWE[9] bzw. dem Verband der Metallhändler VDM e. V. wurde eine Sicherheitspartnerschaft zum gemeinsamen Kampf gegen die steigenden Zahlen der Buntmetalldiebstähle gegründet.[10][11]

Auch im Kampf gegen Produktpiraterie sind mittlerweile schon mehrere vergleichbare Verfahren seit Jahren im Einsatz.[12]

Rezeption

Im Radio-Tatort Ein klarer Fall von Radio Bremen thematisierte John von Düffel erstmals am 17. Mai 2012 im Hörspiel Pro und Contra der Methode.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Susanne Donner: DNA-Tinte soll Einbrecher abschrecken. www.handelsblatt.com, 5. Mai 2009, abgerufen am 28. Oktober 2009.
  2. Künstliche DNA-Teilchen überführen. N24, 19. Januar 2012, abgerufen am 19. Januar 2012.
  3. Rose Gerdts-Schiffler: Am Montag startet einzigartiges Pilotprojekt in Bremen. www.weser-kurier.de, 16. Oktober 2009, abgerufen am 18. Oktober 2009.
  4. Dirk Asendorpf: Die Schnipseljagd. www.zeit.de, 31. März 2010, abgerufen am 8. April 2010.
  5. Leipziger Volkszeitung, 21. November 2011: Künstliche DNA gegen Buntmetalldiebe – Bahn will mit neuer Technologie ihre Anlagen schützen
  6. DPMA Register
  7. Leipzig Fernsehen, 21. November 2011: Deutsche Bahn setzt auf künstliche DNA - Interview mit dem Laborleiter Forensik des Herstellers ACTC GmbH
  8. N24, 21. November 2011: DNA gegen Metalldiebe - Bahn markiert ihre Kabel
  9. RWE Pressestelle - Dieben mit künstlicher DNA das Handwerk legen
  10. [N-TV, Brennpunkt Bahn: Die Hightech Jäger]
  11. Süddeutsche - Konzerne kämpfen gegen Metall-Diebe
  12. Julia Winkler: Erbgut schützt vor Produktpiraten. www.berlinonline.de, 4. April 2002, abgerufen am 27. Oktober 2009.