Trais-Horloff

Stadtteil von Hungen
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Trais-Horloff ist ein Stadtteil von Hungen im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Trais-Horloff
Stadt Hungen
Koordinaten: 50° 27′ N, 8° 54′ OKoordinaten: 50° 26′ 50″ N, 8° 54′ 10″ O
Höhe: 135 (126–137) m ü. NHN
Fläche: 3,24 km²[1]
Einwohner: 579 (31. Dez. 2017)[2]
Bevölkerungsdichte: 179 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Postleitzahl: 35410
Vorwahl: 06402

Geografische Lage

Trais-Horloff liegt südlich von Hungen. Am westlichen Ortsrand verläuft die Bundesstraße 489. Der Ort liegt zwischen dem Trais-Horloffer See, umgangssprachlich auch Inheidener See genannt und dem Oberen Knappensee. In der Nähe fließt die Horloff. Es existiert ein Haltepunkt der Bahnstrecke Gießen–Gelnhausen.

Geschichte

Der Ort wurde zwischen 750 und 802 erstmals erwähnt.[3] 930 heißt es "in Treise."[4]

Am 31. Dezember 1970 erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Hessen die freiwillige Eingliederung in die nahegelegene Kleinstadt Hungen.[5] Für Trais-Horloff wurde wie für alle Ortsteile ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[6]

Im alten Bahnhof wurde 1989 eine Projektwerkstatt eingerichtet. Am 23. Januar 2005 wurde das Jugendzentrum „JUZ“, welches sich im Kellerbereich des örtlichen Kindergartens befindet, offiziell eröffnet und wird seitdem von den Jugendlichen aus Trais-Horloff verwaltet und gepflegt.

Kirche

Die Evangelische Kirche in Trais-Horloff geht im Kern auf das 14. Jahrhundert zurück, der Turm entstand 1740. Die Reformation wurde nach 1544 eingeführt.

Solms-Laubach

Trais-Horloff gehörte in der Grafschaft Solms-Laubach zum Unteramt Utphe. Das Unteramt Utphe wurde aus den „Rieddörfer“ Inheiden, Trais-Horloff und Utphe sowie Wohnbach und der Feldmark der Wüstung Feldheim gebildet.

Graf Philipp von Solms-Lich kaufte 1528 für 2.000 fl. von dem Kloster Haina dessen Hof in Utphe samt Zinsen zu Ober-Bessingen, Ettingshausen, Gonterskirchen, Laubach und Trais-Horloff.[7]

1825 war Trais-Horloff ein Dorf mit einer rückständigen Landwirtschaft. Wie in Inheiden gab es noch immer keine Stallfütterung und keine Viehmast. Von den 296 Einwohnern lebten die meisten von der Leineweberei.

Da die beiden „Salzbrunnen“ nur einen geringen Salzgehalt hatten, waren sie zuschüttet und die dortige Saline abgerissen worden.[8]

Bodenschätze

Torfstich

1837 wurde die Gewinnung von Torf durch den Grafen von Solms-Laubach freigegeben.

Mineralbrunnen und Moffeten

1854 gab es in der Gemarkung einen Mineralbrunnen und "mehrere Mofetten oder Erdlöcher, aus denen tödliches Gas strömt."[9]

Die Braunkohle und ihre industrielle Nutzung

Der Gründerboom der Gründerzeit bewirkte, dass rasch die Wetterauer Braunkohlenvorkommen im Tiefbau erschlossen wurden. 1875 eröffnete man die Grube Friedrich bei Trais-Horloff. Eine Brikettfabrik wurde 1883 und eine Schwelerei 1898 in Betrieb genommen, aber schon 1903 schloss man wieder die Schwelerei.[10]

1879 wurde auf der Grube Friedrich eine Krankenkasse gegründet, die von 1880 bis 1888 als Kasse des Hessisch-Rheinischen Bergbauvereins firmierte. Anschließend hieß sie Kasse der Braunkohlengruben und Brikettfabrik Friedrich und bevor sie in der Reichsknappschaft aufging, Gewerkschaft Friedrich zu Hungen.[11]

Im Presshaus der Brikettierfabrik entstand am 17. Juni 1902 gegen 20 Uhr eine gewaltige Kohlenstaubexplosion. Das Gebäude und die Kohlenvorräte brannten nieder.[12] Die sieben Arbeiter, die dort beschäftigt waren, wurden alle schwer verletzt, vier starben an den Verletzungen, darunter zwei Männer aus Berstadt. Das Feuer der brennenden Briketts konnte man wochenlang beobachten.[13] Ein neues Verfahren zur Produktion der Formklötze, die Nasspresstechnik, wurde im neuen Werk für Nasspresssteine in Wölfersheim 1904 angewendet, die Brikettfabrik in Trais-Horloff geschlossen.[14]

Der erste Tagebau in der Wetterau wurde 1912 in Trais-Horloff von der Stadt Frankfurt am Main eröffnet, 1920 von den Gaswerken Frankfurt übernommen. Im Sommer 1924 wurden Kohleförderung und Brikettfabrikation eingestellt.[15]

Im Mai 1927 schloss sich der Volksstaat Hessen mit der Stadt Frankfurt in dem Unternehmen „Braunkohlen-Schwelkraftwerk Hessen-Frankfurt“ (HEFRAG) zusammen, um das Kraftwerk Wölfersheim gemeinsam zu führen. Gleichzeitig plante die Stadt Frankfurt am Main den Bau eines eigenen Schwelkraftwerks in Trais-Horloff. In Wölfersheim wurde im März 1929 ein Schwelkraftwerk eröffnet. Die unterschiedlichen Interessen führten zum Ende der HEFRAG am 31. Dezember 1929, die am 1. Januar 1930 von der Preußischen Elektrizitäts AG (PREAG) übernommen wurde. Der Bergbau und das Schwelkraftwerk in Trais-Horloff wurden stillgelegt, aber die komplette Belegschaft von der Preußischen Elektrizitätsgesellschaft übernommen.

Die Autarkiepolitik des Dritten Reichs führte zur Wiederaufnahme des Kohlenabbaus in Trais-Horloff im Sommer 1938, dieses Mal im Tagebau. Der Abraum erfolgte mit einem Eimerkettenbagger. Die Braunkohle wurde mit einer Grubenbahn durch die Gemarkung Berstadt über den Römerschacht nach Wölfersheim gefahren. Die Grubenbahn hatte eine Spurweite von 900 mm.[16]

In der Phase des Neubeginns nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Kohle für das Elektrizitätskraftwerk Wölfersheim aus dem Tagebau Trais-Horloff, sowie den Gruben Römerschacht, Heuchelheim und Weckesheim gewonnen. 47 % der Produktion stammten aus dem Tagebau Trais-Horloff. Bis zum Jahre 1950 wurden 2,21 Millionen Tonnen Braunkohle in Trais-Horloff abgebaut.[17]

Vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Jahre 1950 wurde Braunkohle in der Grube Friedrich abgebaut. Aus den verbliebenen Tagebaurestlöchern entstanden der Inheidener/Trais-Horloffer See mit einer Wasserfläche von 35 Hektar und der Untere Knappensee, mit 31 Hektar Wasserfläche sowie Obere Knappensee mit 37 Hektar Wasserfläche, beides Restlöcher des Tagebaus IV.

Die Renaturierungsmaßnahmen erfolgten am Trais-Horloffer See und der Abraumhalde Trais-Horloff, Anlegen einer Feldholzinsel, nach 1950, für den Unteren Knappensee 1982/85, für den Oberen Knappensee 1984/86.[18]

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Trais-Horloff lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][19]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Trais-Horloff ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Utphe zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Grafen Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Trais-Horloff zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Graf 1823.[24] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[25] Mit dem 1. November 1848 wurden Utphe an den Landgerichtsbezirk Hungen abgegeben.[26]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[27] Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Trais-Horloff dem Amtsgericht Nidda zugeteilt.[28]

Zum 1. Januar 2012 wurde das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des hessischen Landtags aufgelöst und Trais-Horloff dem Amtsgericht Büdingen zugeteilt.[29] Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Statistik

Fläche

  • 1854: Gemarkungsgröße 778 Morgen, davon 502 Äcker, 239 Wiesen.[30]
  • 1961: (Hektar): 324, davon 6 Wald[1]

Einwohnerentwicklung

 Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

• 1631: 32 Untertanen, 4 Witwen
Trais-Horloff: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2017
Jahr  Einwohner
1830
  
272
1834
  
288
1840
  
299
1846
  
273
1852
  
289
1858
  
253
1864
  
264
1871
  
259
1875
  
252
1885
  
282
1895
  
339
1905
  
512
1910
  
533
1925
  
460
1939
  
430
1946
  
695
1950
  
724
1956
  
663
1961
  
649
1967
  
586
2012
  
579
2017
  
579
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1][2]

Religionszugehörigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

• 1830: 272 evangelische Einwohner
• 1961: 494 evangelische, 140 römisch-katholische Einwohner

Erwerbstätigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

• 1961: Erwerbspersonen: 50 Land- u. Forstwirtschaft, 163 Prod. Gewerbe, 30 Handel, Verkehr u. Nachrichtenübermittlung, 44 Dienstleistun und Sonstiges.

Persönlichkeiten

 
Heinrich Konrad Schneider, Agrarwissenschaftler, um 1875

Literatur

Commons: Trais-Horloff – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Trais-Horloff, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b Einwohnerzahlen inkl. Nebenwohnsitze. In: Internetauftritt. Stadt Hungen, archiviert vom Original; abgerufen im Mai 2018. (Daten aus Archiv)
  3. Meyer zu Ermgassen, Codex Eberhardi 1 II S. 203.
  4. Ernst Friedrich Johann Dronke, Codex diplomaticus Fuldensis, Neudr. Aalen 1962, S. 313–314 Nr. 677.
  5. Gerstenmeier, K.-H. (1977): Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Melsungen. S. 299. DNB 770396321
  6. Hauptsatzung der Stadt Hungen. S. 3, abgerufen im Februar 2019.
  7. Friedrich Battenberg, Solmser Urkunden. Regesten zu den Urkundenbeständen und Kopiaren der Grafen und Fürsten von Solms im Staatsarchiv Darmstadt (Abteilungen B 9 und F 24 B), im gräflichen Archiv zu Laubach und im fürstlichen Archiv zu Lich. 1131–1913. Bd. 1–5, Darmstadt 1981–1986. Solmser Urkunden 3, Nr. 2654, 2680.
  8. Johann Andreas Demian, Beschreibung oder Statistik und Topographie des Großherzogthums Hessen. 2 Bände, Mainz 1824–1825. Bd. 2: Topographie, S. 404 f.
  9. Philipp Alexander Ferdinand Walther, Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Darmstadt 1854, S. 457.
  10. Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 2: Neue Zeiten. Rockenberg 2005. ISBN 3-923907-08-7, S. 251 f.
  11. C. Köbrich, Entstehung des Hessischen Knappschaftswesens. In: Die Fundgrube. Mitteilungen für und über den Hessischen Bergbau. Februar 1933.
  12. Helmut Lingemann, Wilhelm Heck, Die Wetterauer Braunkohle und ihre Verwertung, 1992, S. 52.
  13. Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 2, S. 252.
  14. Helmut Lingemann, Wilhelm Heck, Die Wetterauer Braunkohle, S. 53 f.
  15. Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 2, S. 256.
  16. Eugen Rieß, Willy Roth, Berstadt. Bd. 2, S. 254 f.
  17. Helmut Lingemann, Wilhelm Heck, Wetterauer Braunkohle, S. 55
  18. Angaben nach Helmut Lingemann, Wilhelm Heck, Wetterauer Braunkohle, S. 57.
  19. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  20. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, S. 439 (online bei Google Books).
  21. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 425 (online bei Google Books).
  22. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
  23. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  24. Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
  25. Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848, S. 237–241
  26. Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg.Bl. S. 366)
  27. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  28. Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Artikel 1.1, $3 c)) vom 16. September 2011. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2011 Nr. 17, S. 409 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 574 kB]). Bezieht sich auf das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtlichesorganisationsgesetz) (GVBl. I S. 98) vom 1. Februar 2005. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2005 Nr. 5, S. 98 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 235 kB]).
  29. Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16. September 2011 (GVBl. I S. 409)
  30. Philipp Alexander F. Walther, Das Großherzogthum Hessen, S. 457.
  31.  Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!