Jugend

Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsensein
(Weitergeleitet von Jugendlicher)

Unter Jugend ist im Allgemeinen eine soziale Altersgruppe gemeint, die sich in ihrem Alter und ihrem Status in der Gesellschaft unterscheidet und in der Altersperiode zwischen Kindheit und mittlerem Alter liegt. Die unteren Altersgrenzen werden zwischen 14 und 16 Jahren festgelegt, die oberen Altersgrenzen zwischen 25 und 35 Jahren und sogar später festgelegt.[1] Wegen ihrer Länge wird die Lebensphase Jugend auch in die Abschnitte Adoleszenz und Postadoleszenz untergliedert, wobei umstritten ist, wo die Grenze verläuft. In der Praxis ist die Volljährigkeit relevant und nicht wissenschaftliche Abgrenzungen.

Jugendliche in Moskau 2013

Die rechtliche Einstufung als Jugendlicher ist in vielen Ländern ausgesprochen kurz (vgl. unten „Rechtliche Definitionen“, siehe auch Jugendrecht).

Der englische Begriff Teenager bezieht sich auf den Bereich der englischen Zählwörter, die auf -teen enden: Thirteen, fourteen usw., also den Bereich von 13 bis 19 Jahren.

Zum Begriff

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Begriffsentstehung

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Der Begriff Jugend ist historisch gesehen relativ jung und wurde erst um 1800 häufiger verwandt. Der Begriff des Jugendlichen war dabei ursprünglich ambivalent besetzt (Jugend ist Trunkenheit ohne Wein) und diente auch zur Distanzierung von einer Personengruppe, die als gefährdet definiert wurde. Der Begriff bezeichnete dann beispielsweise in der Jugendhilfe der 1880er Jahre eine männliche Person aus der Arbeiterklasse zwischen 13 und 18 Jahren, der Tendenzen zur Verwahrlosung, Kriminalität und eine Empfänglichkeit für sozialistische Ideen unterstellt wurden. Erst nach 1900, im Zuge der Jugendbewegung, wurde die eher negative Konnotation des Begriffs (Jugend als Gefährdung und Unreife) durch ein positives Bild ersetzt. Im Rahmen nationalistischer Strömungen entstand nach dem Ersten Weltkrieg ein politischer Jugendmythos: Jugend als Motor der Geschichte (Wer die Jugend hat, hat die Zukunft). Das erste negative Jugendbild in der Industriegesellschaft wirkte jedoch latent weiter und ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche wieder aktualisierbar, wie die Diskussion um Jugendgewalt und Jugendkriminalität in den 1990er Jahren zeigte: Jugend(liche) als Gefährdung und Bedrohung.

Definitionen der „Jugend“

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Jugend kann auf verschiedene Arten betrachtet werden, zum einen bezeichnet der Begriff eine Phase im Leben eines Individuums und zum anderen wird damit eine eigenständige Gruppe von Menschen erfasst. Je nach Auffassung kann man zur Eingrenzung der Lebensphase heute bestimmte Alterswerte oder aber eine Definition anhand von qualitativen Merkmalen vornehmen. Gemäß dieser zweiten Möglichkeit wird als Beginn der Jugendphase meistens die körperliche Geschlechtsreife gewählt, als Ende das Erreichen von finanzieller und emotionaler Autonomie. Um diese „Statuspassage“ zu durchlaufen, sind eine Reihe von Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, die Hurrelmann und Quenzel als „bilden und qualifizieren“, „ablösen und neu binden“, „konsumieren und regenerieren“ und „Wertorientierung und Partizipation“ bezeichnen.

Es existieren verschiedene Definitionen nach Alter:

Rechtliche Definitionen

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    • Auch nach dem österreichischen Jugendgerichtsgesetz ist Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Die Jugendschutzgesetze in Österreich sind Landesgesetze, und der Begriff des Jugendlichen ist dort durchaus unterschiedlich verankert. Während die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche ansprechen, kennt das Gesetz Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Ausdruck junge Menschen – den Begriff Kind gibt es in diesen vier Bundesländern nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, wie auch vom Bundesrecht, das bei Minderjährigen prinzipiell Mündigkeit und Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr sieht, setzt das Jugendschutzgesetz Salzburgs Jugendliche für Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an, und spricht davor von Kind. Außerdem gelten – außer in Salzburg und Tirol – Zivil- und Wehrdiener, außerdem zusätzlich in Vorarlberg auch Verheiratete, jeweils unter 18 Jahren als rechtlich Erwachsene.[2]
    • Auch das liechtensteinische Jugendgerichtsgesetz[3] und Kinder- und Jugendgesetz[4] legen fest, dass Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
    • In der Schweiz ist Jugendlicher nur, wer 16 oder 17 Jahre alt ist. Wer noch nicht 16 Jahre alt gilt als Kind; sexuelle Handlungen mit unter 16-Jährigen sind strafbar, wenn der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt. Damit ist das Schutzalter höher als in Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Allerdings sind Kinder in der Schweiz ab 10 Jahren strafmündig. Beim Jugendschutz in der Schweiz bestehen Unterschiede zwischen den Kantonen.
    • In den USA bestehen Unterschiede zwischen den Bundesstaaten.

Siehe auch

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  • Politische Definitionen:
    • Die UN-Generalversammlung definiert Personen, die älter als 14 Jahre und jünger als 25 Jahre alt sind, als Jugendliche.[5] In dieser Kategorie soll aber zwischen den Teenagern (13 bis 19) und den jungen Erwachsenen (20–24) unterschieden werden, da die Probleme auf soziologischer, psychologischer und gesundheitlicher Ebene stark differieren. Diese Definition wurde für das Internationale Jahr der Jugend gemacht, das 1985 abgehalten wurde. Ferner bezeichnen die Vereinten Nationen Menschen zwischen zehn und 24 Jahren als ‚junge Menschen‘.
    • Dessen ungeachtet gilt in der UN-Konvention für die Rechte der Kinder das Wort ‚Kind‘ auch für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, „soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“ (Art. 1)
  • Wissenschaftliche Definitionen:
    • In den „Shell-Jugendstudien“ (zuletzt „Jugend 2019“) gehen die beteiligten Wissenschaftler bei ihren Untersuchungen von der Personengruppe (den Kohorten) der 12- bis 25-Jährigen aus. Auch die meisten anderen wissenschaftlichen Studien sehen den Beginn der Jugend mit dem Eintreten der Pubertät und das Ende mit der Übernahme einer autonomen beruflichen und gesellschaftlichen Verantwortungsrolle (siehe die Analyse bei Hurrelmann und Quenzel).
Deutsche Altersdefinitionen bis zum 30. Geburtstag
Begriff 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
Säugling ja nein
Kleinkind teils ja teils teils nein
Kind ja teils teils nein
Kindheit nein frühe mittlere späte nein
Schulkind nein ja teils nein
Jugend (Shell) nein ja nein
Jugend (UN) nein teils ja teils teils nein
jugendlich nein ja teils nein
Teenager nein ja nein
Schutzalter ja teils teils nein
minderjährig ja nein
Kindergeld ja teils teils ehemals nein
jung teils ja teils teils nein
geschäftsfähig nein teils teils teils teils ja
religionsmündig nein teils teils ja
strafmündig nein ehemals teils ja voll
sexualmündig nein teils teils ja voll
Alkohol nein teils[6] teils ja
volljährig nein ja, junger Volljähriger ja
heranwachsend nein ja nein
FSK/USK 0 6 12 16 18

Anteil der Jugendlichen

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Alle Statistiken der UNO über Jugendliche basieren auf obengenannter Definition (15–25). Laut aktuellen Schätzungen waren 1995 18 % (oder 1 Milliarde) der Weltbevölkerung Jugendliche, wovon 85 % in Entwicklungsländern leben. Die UNO hat den 12. August zum „Tag der Jugend“ ernannt.

Im Dezember 2015 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat jedoch eine Resolution, die das Wachstum radikaler Stimmungen unter Jugendlichen als Bedrohung für Stabilität und Entwicklung anerkennt (Jugendliche sind in dieser Resolution als Menschen im Alter von 18 bis 29 Jahren definiert). Das Dokument wurde von der jordanischen Vertreterin Dina Kawar zur Diskussion gestellt und erklärte: «Wir versuchen, die Aufmerksamkeit der Welt zu wecken, damit junge Menschen die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen, zu einer Zeit, in der die Welt zu einem Ort geworden ist, an dem es immer mehr Probleme gibt.»[7] Aber zum Beispiel definiert die afrikanische Jugendcharta als Jugendliche von Menschen im Alter von 15 bis 35 Jahren.[8]

Jugend als Lebensabschnitt

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In die Jugendzeit fallen die Pubertät, das Ende der Schulzeit, der Beginn der Berufsausbildung, die Abnabelung vom Elternhaus und die Identitätsfindung. Deswegen wird die Jugendzeit sowohl vom Jugendlichen, der sie durchlebt, als auch von den Eltern als nicht ganz einfach angesehen. So ist sie auch Gegenstand zumal der Dichtung von Volks- und Studentenliedern bis hin zu einer eigenen Jugend-Literatur.

Geschichte

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Jugend und Kindheit sind historisch gewachsene Begriffe, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Gesellschaftsform gesehen werden müssen. So gab es noch im 17. Jahrhundert in vielen Ständen und vergleichbaren Gruppierungen jenseits der Säuglingszeit weder eine ausgeprägte Kindheit in unserem Sinn noch eine Jugend. Jedoch hatte sich im Adel und dann im Bürgertum das Muster des Jünglings bzw. der Jungfrau herausgebildet, im geistlichen Stand der Novize.

 
Musizierende Wandervögel unterwegs. Undatierte Photographie

Jugend als eigene Lebensphase ist dann ein Produkt der Modernisierung: Erst seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde Jugend als eigenständige Gruppierung mit spezifischen gemeinsamen Merkmalen zu einem gesellschaftlichen Thema und bald auch zu einem Handlungsfeld der Politik.[9] In vormodernen, agrarisch strukturierten Gesellschaften mit wenig ausgeprägter Arbeitsteilung wurden die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen von der Elterngeneration vermittelt. Durch die zunehmende Industrialisierung und Technisierung reichte dies aber nicht mehr aus. Vielmehr sollten die Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Schule und der Berufsausbildung erworben werden. Dies bedeutete aber eine längere Freistellung der nachwachsenden Generation vom Arbeitsleben. Diesen Zuwachs an Freizeit nutzten die Jugendlichen zur Ausbildung einer eigenen Jugendkultur. Tonangebend waren hier zunächst Jugendliche mit einem bürgerlichen Hintergrund, die sich auf Fahrten und Wanderungen durch die Natur, wie sie der 1896 gegründete Wandervogel populär machte, Distinktion vom Erwachsenenleben fanden. An diese Formen knüpften bald auch Arbeiterjugendliche an. Dieses vordergründig touristische Verhalten der Jugendlichen wurde gesellschafts- und kulturkritisch aufgeladen. Nach dem Ersten Weltkrieg entwickelte sich in Deutschland eine breit gefächerte Szene von an selbstorganisierten Fahrten teilnehmenden Jugendlichen, die in so genannten Bünden organisiert waren, die Bündische Jugend. Hier fanden seit den 1920er Jahren die sich als betont junge Bewegung gerierenden Nationalsozialisten und namentlich die Hitlerjugend Anknüpfungsmöglichkeiten, die die Symbolsprache und die Gemeinschaftsformen der bündischen Jugend übernahm und monopolisierte.

„Jugend“ als Chiffre für Dynamik, Neuerung und den Willen, verkrustete oder entfremdete Formen der Kultur zu überwinden, wurde schon früh auch von der älteren Generation genutzt, so etwa in der 1896 gegründeten Kulturzeitschrift Jugend, die dem Jugendstil ihren Namen gab. Jugend und Jugendlichkeit wurde zu einem eigenen Wert – ganz im Gegensatz zu den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg, als Berufsanfänger in ihren Zwanzigern, wie Stefan Zweig beschreibt, in ihrem Habitus und in Kleidung und Haartracht versuchten, möglichst erwachsen, gesetzt und erfahren zu erscheinen.[10] Der so entstehende Jugendmythos wurde bereits in den 1930er Jahren von José Ortega y Gasset kritisiert („Ein Geist allgemeiner Hanswursterei weht durch Europa“). Wegen dieser herausgehobenen Bedeutung der Jugend hat man das 20. Jahrhundert als das „Jahrhundert der Jugend“ bezeichnet.[11]

Ab den 1960er Jahren entwickelte sich Jugend dann als Folge der Bildungsexpansion, veränderter elterlicher Erziehungsziele, einer zunehmenden kulturellen Autonomie der Jugendlichen und dem Wirken einer jugendspezifischen Konsum- und Unterhaltungsindustrie zu einer relativ eigenständigen Lebensphase (siehe auch 68er-Bewegung). Seit den 1970er Jahren versuchten zunehmend ältere Jahrgänge, jugendliche Moden und Lebensstile (Spontaneität) zu imitieren. Die Jugendlichkeit der Haut und ein junges Aussehen hoffe man durch Kosmetik- und andere Lifestyle-Produkte zu erlangen.

Siehe auch

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Portal: Kinder und Jugendliche – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Kinder und Jugendliche

Literatur

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Sachbücher

  • August Aichhorn: Verwahrloste Jugend: Die Psychoanalyse in der Fürsorgeerziehung. 10 Vorträge zur ersten Einführung. Internationaler Psychoanalytischer Verlag, Wien 1925; 11. Auflage: Huber, Bern 2005, ISBN 3-456-84260-0.
  • Vera King: Die Entstehung des Neuen in der Adoleszenz. Individuation, Generativität und Geschlecht in modernisierten Gesellschaften, 2013 (1. Auflage 2002).
  • Ursula Boos-Nünning, Yasemin Karakaşoğlu: Viele Welten leben: zur Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund. Waxmann, Münster [u. a.] 2005.
  • Erik H. Erikson: Jugend und Krise. 4. Auflage, Klett-Cotta, Stuttgart 1998, ISBN 3-608-91925-2.
  • Manfred Günther: Fast alles, was Jugendlichen Recht ist; Berlin 2003, ISBN 3-924041-23-7. Alles was jungen Menschen Recht ist; Berlin 2019, ISBN 3-924041-23-7.
  • Benno Hafeneger: Jugendbilder. Zwischen Hoffnung, Kontrolle und Erziehung. Leske + Budrich, Opladen 1995, ISBN 3-8100-1493-1.
  • Klaus Hurrelmann, Gudrun Quenzel: Lebensphase Jugend. Beltz Juventa, Weinheim 2013, ISBN 978-3-7799-2606-1.
  • Jörg Otto Meier: Eigentlich sind wir gut drauf. Jugendliche über Heute und Morgen, Leben und Liebe, Lust und Frust. Rowohlt, Reinbek 1999, ISBN 3-499-60777-8.
  • Kurt Möller: Generation Sex? Jugend zwischen Romantik, Rotlicht und Hardcore-Porno. Tilsner, 2001, ISBN 3-936068-08-9.
  • Jürgen Raithel: Risikoverhaltensweisen Jugendlicher, Formen, Erklärungen und Prävention. Leske + Budrich, Opladen 2004, ISBN 3-8100-2849-5; Jugendliches Risikoverhalten: eine Einführung. VS, Verl. für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14366-2.
  • Jürgen Raithel: Stilisierung des Geschlechts Jugendlicher. Juventa 2005.
  • Karin Flaake, Vera King: Weibliche Adoleszenz. Campus, Frankfurt/M. 1992 (5. Auflage, Beltz 2013).
  • Jürgen Reulecke: Bürgerliche Sozialreformer und Arbeiterjugend im Kaiserreich. In: Archiv für Sozialgeschichte. XXII. Band. Bonn 1982, S. 299–329.
  • Leopold Rosenmayr: Jugendbewegung und Jugendforschung. In: Walter Rüegg (Hrsg.): Kulturkritik und Jugendkult. Frankfurt am Main 1974, S. 61–85.
  • Lutz Roth: Die Erfindung des Jugendlichen. Weinheim 1983.
  • Shell Deutschland (Hrsg.): Jugend 2015. 17. Shell Jugendstudie Fischer Taschenbuch, Frankfurt, ISBN 978-3-596-03401-7.
  • Frank Trommler: Mission ohne Ziel. Über den Kult der Jugend im modernen Deutschland. In: Thomas Koebner, Rolf-Peter Janz, Frank Trommler: Mit uns zieht die neue Zeit. Der Mythos Jugend. Frankfurt am Main 1985, S. 14–49.
  • Raoul Vaneigem: Handbuch der Lebenskunst für die jungen Generationen. Association, Hamburg 1977, ISBN 3-88032-054-3.
  • Paul Willis: Learning to labour. How working class kids get working class jobs. Saxon House 1977 (dt.: Spaß am Widerstand: Gegenkultur in der Arbeiterschule. Syndikat, Frankfurt am Main 1979).

Belletristik

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Commons: Youth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiquote: Jugend – Zitate
Wiktionary: Jugend – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Youth and the city in the global south by Hansen, Karen Tranberg, Anne Line Dalsgaard, Katherine V. Gough, Ulla Ambrosius Madsen, Karen Valentin and Norbert Wildermuth. 2009; (englisch).
  2. Für wen gelten die Jugendschutzgesetze? In: Startseite (Jugendliche) >> Rechte und Demokratie >> Jugendrechte >> Jugendschutz in den Bundesländern. HELP.gv.at, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 14. Juli 2008, abgerufen am 16. Dezember 2008.
  3. JGG | Lilex - Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein. Abgerufen am 18. Februar 2024.
  4. KJG | Lilex - Gesetzesdatenbank des Fürstentums Liechtenstein. Abgerufen am 18. Februar 2024.
  5. The United Nations Programme on Youth. (PDF) Abgerufen am 3. November 2017.
  6. Bier oder Wein in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person
  7. The UN Security Council has recognized the radicalization of youth as a threat to stability. 14. Dezember 2015, abgerufen im Dezember 2015 (russisch).
  8. African Youth Charter. In: AFRICAN UNION COMMISSION. (englisch).
  9. Winfried Speitkamp: Jugend in der Neuzeit. Deutschland vom 16. bis zum 20. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-01374-4, S. 118 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Stefan Zweig: Die Welt von Gestern. München 1997, S. 40 f.
  11. Uwe Sander: 100 Jahre Jugend in Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte B 19-20/2000, abgerufen am 26. April 2011.