„Postulant“ – Versionsunterschied

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→‎Mathematik: unbewiesene Sätze gibt es nicht, Aussagen dürfen wahr oder falsch sein (ganz korrekt ist es immer noch nicht, denn nicht Aussagen werden bewiesen, sondern dass sie aus bestimmten Voraussetzungen folgen)
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Als '''Postulanten''' (von [[Lateinische Sprache|lat.]]: ''postulare'' = „erbitten, verlangen“) werden in verschiedenen Ordensgemeinschaften, vor allem im [[Christentum]], aber auch bei einzelnen [[Buddhismus|buddhistischen]] Orden, Gläubige bezeichnet, die um die Aufnahme in die Gemeinschaft ersucht haben. Sie absolvieren ein ''Postulat'', eine Zeit, in der sie das Leben der Gemeinschaft kennenlernen und die Gemeinschaft sie kennenlernen kann.
{{Dieser Artikel|beschreibt die Bedeutung von Postulat im Sinne der [[Logik]]. Für die Bedeutung im [[Politisches System der Schweiz|politischen System der Schweiz]] siehe [[Postulat (Schweiz)]]}}
Als '''Postulat''' (von [[Lateinische Sprache|lat.]]: ''postulatum'' = „Forderung“) wird ein [[Grundsatz]] für eine Diskussion, eine Theorie oder ein formales System bezeichnet, der keine neuen Terme einführt, aber nicht aus den gegebenen Definitionen [[Ableitung (Logik)|abgeleitet]] werden kann. Ein Postulat gilt als [[Axiom]], wenn sich aus ihm andere [[Theorem]]e des Systems oder der Alltagserfahrung herleiten lassen, deren Geltung bereits bekannt ist oder beschlossen wurde. Die Gültigkeit eines Postulats kann auf der Ebene der [[Metatheorie]] angegriffen, bestritten und widerlegt werden, z. B. wenn an seiner Stelle ein anderer Satz gefunden wird, der mindestens die gleiche Begründungskraft hat.


Auch die Kandidaten für die Aufnahme in eine [[Freimaurer]]loge oder den [[Rosenkreuzer]]orden [[AMORC]] werden gelegentlich als ''Postulanten'' bezeichnet.<ref>William Moseley Brown: ''The postulant: a booklet of information for those elected to receive the first degree in masonry''. Freemasons. Grand Lodge of Virginia. Committee on Masonic Education and Information, 1940. [https://books.google.de/books?id=vVzsHAAACAAJ&dq=Postulant&hl=de&ei=3mZfTtD1C8uhOu2q5dQC&sa=X&oi=book_result&ct=result Google-Books]</ref>
== Mathematik ==


Auf das Postulat, das in der römisch-katholischen Kirche von einigen Monaten bis hin zu äußerstenfalls zwei Jahren dauern kann, erfolgt nach der entsprechenden Bitte des Postulanten das [[Noviziat]], an dessen Beginn meist die formelle Zulassung zur [[Einkleidung]] steht (nach [[Codex Iuris Canonici|kirchlichem Recht]] can. 597 § 2). Alternative Bezeichnungen für den Postulanten sind ''Kandidat'' oder ''Aspirant''.<ref>Petra Altmann: ''Orden und Klosterleben.Die 101 wichtigsten Fragen''. C.H. Beck, München 2001, S. 126. [https://books.google.de/books?id=DTwvPjDCCIEC&lpg=PA126&dq=Postulant+Kloster&hl=de&pg=PA126#v=onepage&q&f=false Google-Buchseitenvorschau]</ref> In manchen Orden hingegen werden die Bezeichnungen Aspirant oder Kandidat für diejenigen gebraucht, die sich um die Aufnahme als Postulant ins Kloster bemühen.
In der [[Mathematik]] werden unbewiesene oder unbeweisbare Aussagen, die in Folgerungen oder Beweissystemen als wahr vorausgesetzt werden sollen, auch Postulate genannt. Je nachdem, ob der Begriff des Axioms konstruktivistisch verstanden wird oder nicht, fallen die Begriffe Axiom und Postulat dabei zusammen.


Das Postulat, das allgemeinrechtlich erst 1911–1912 eingeführt wurde, ist als Vorprüfungszeit für die angehende [[Noviziat|Novizin]] (den angehenden Novizen) zu verstehen, die nicht zur Gültigkeit des folgenden Noviziats vorgeschrieben ist.<ref>Honorius Hanstein, Ordensrecht, Ein Grundriss für Studierende, Seelsorger, Klosterleitungen und Juristen. Paderborn, 1952/1957, § 32 Das Postulat, S. 119 f.</ref>
== Physik ==


== Einzelnachweise ==
In der Physik werden die Begriffe „Postulat“ und „Axiom“ austauschbar verwendet. Da physikalische Theorien auf unterschiedliche Weise axiomatisiert werden können, kann eine bestimmte physikalische Aussage in einer Formulierung der Theorie den Status eines Axioms haben, in einer anderen, äquivalenten Formulierung hingegen den Status eines Theorems. Beispielsweise kann die klassische Punktmechanik wahlweise auf Basis der [[Newtonsches Gesetz|Newtonschen Gesetze]], des [[Lagrange-Formalismus]] oder des [[Hamilton-Jacobi-Formalismus]] formuliert werden. Im erstgenannten Fall hat z.B. das 3. Newtonsche Gesetz den Status eines Postulats bzw. eines Axioms, in den beiden anderen Fällen ist es ein [[Theorem]].
<references />


== Ordensleben ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
*[[s:en:Catholic Encyclopedia (1913)/Postulant|''Postulant'']] in der ''Catholic Encyclopedia'' von 1913 (in englischer Sprache)


[[Kategorie:Personenbezeichnung (Ordensgemeinschaften)]]
Bei [[Christentum|christlichen]] [[Ordensgemeinschaft]]en (aber auch teilweise bei westlichen [[Buddhismus|buddhistischen]] Orden) bezeichnet das Postulat (mancherorts auch ''Kandidatur'' genannt) einen in der Regel mehrmonatigen Zeitraum, in dem der [[Postulant]] das Leben in der Gemeinschaft kennenlernen kann, und in dem seine Berufung zum Ordensleben geprüft wird. Mancherorts kann das Postulat bis zu zwei Jahre dauern.

Nach dem Postulat folgt das [[Noviziat]], an dessen Beginn meist die formelle Zulassung zur [[Einkleidung]] steht.

[[Kategorie:Wissenschaftstheorie]]
[[Kategorie:Philosophische Logik]]
[[Kategorie:Klosterwesen]]

[[ca:Postulat]]
[[cs:Postulát]]
[[da:Antagelse]]
[[eo:Postulato]]
[[fi:Postulaatti]]
[[fr:Postulat]]
[[hr:Postulat]]
[[nl:Postulaat]]
[[simple:Postulate]]
[[sv:Postulat]]

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2022, 13:37 Uhr

Als Postulanten (von lat.: postulare = „erbitten, verlangen“) werden in verschiedenen Ordensgemeinschaften, vor allem im Christentum, aber auch bei einzelnen buddhistischen Orden, Gläubige bezeichnet, die um die Aufnahme in die Gemeinschaft ersucht haben. Sie absolvieren ein Postulat, eine Zeit, in der sie das Leben der Gemeinschaft kennenlernen und die Gemeinschaft sie kennenlernen kann.

Auch die Kandidaten für die Aufnahme in eine Freimaurerloge oder den Rosenkreuzerorden AMORC werden gelegentlich als Postulanten bezeichnet.[1]

Auf das Postulat, das in der römisch-katholischen Kirche von einigen Monaten bis hin zu äußerstenfalls zwei Jahren dauern kann, erfolgt nach der entsprechenden Bitte des Postulanten das Noviziat, an dessen Beginn meist die formelle Zulassung zur Einkleidung steht (nach kirchlichem Recht can. 597 § 2). Alternative Bezeichnungen für den Postulanten sind Kandidat oder Aspirant.[2] In manchen Orden hingegen werden die Bezeichnungen Aspirant oder Kandidat für diejenigen gebraucht, die sich um die Aufnahme als Postulant ins Kloster bemühen.

Das Postulat, das allgemeinrechtlich erst 1911–1912 eingeführt wurde, ist als Vorprüfungszeit für die angehende Novizin (den angehenden Novizen) zu verstehen, die nicht zur Gültigkeit des folgenden Noviziats vorgeschrieben ist.[3]

Einzelnachweise

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  1. William Moseley Brown: The postulant: a booklet of information for those elected to receive the first degree in masonry. Freemasons. Grand Lodge of Virginia. Committee on Masonic Education and Information, 1940. Google-Books
  2. Petra Altmann: Orden und Klosterleben.Die 101 wichtigsten Fragen. C.H. Beck, München 2001, S. 126. Google-Buchseitenvorschau
  3. Honorius Hanstein, Ordensrecht, Ein Grundriss für Studierende, Seelsorger, Klosterleitungen und Juristen. Paderborn, 1952/1957, § 32 Das Postulat, S. 119 f.
Wiktionary: Postulant – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Postulant in der Catholic Encyclopedia von 1913 (in englischer Sprache)