„Pekulium“ – Versionsunterschied

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peculium in der antike
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Das '''Pekulium''' odr '''Peculium''' (von [[latein]]isch ''pecus'' = [[Vieh]]) ist der [[Besitz]] von Personen, die ihrer Rechtstellung nach nur eingeschränkte [[Eigentumsrecht]]e besitzen.
Das '''Pekulium''' oder '''Peculium''' (von [[latein]]isch ''pecus'' = [[Vieh]]) ist der [[Besitz]] von Personen, die ihrer Rechtstellung nach nur eingeschränkte [[Eigentumsrecht]]e besitzen.


In der [[Römisches Reich|römischen]] [[Antike]] bedeutete Peculium ein [[Sondervermögen]], das vom [[pater familias]] seinem Sohn oder einem [[Sklaverei|Sklaven]] zur selbstständigen Bewirtschaftung überlassen wurde. Oft war es eine Herde Vieh (daher der lateinische Name), es konnte aber auch ein Gewerbebetrieb sein. De jure blieb es Eigentum des Haushaltsvorstands, de facto konnte der Inhaber frei darüber verfügen.<ref>[[Elmar Bund]]: ''Peculium''. In: [[Der Kleine Pauly]]. dtv, München 1979, Bd. 4, Sp. 577 f.</ref> Mit dem aus ihrem Peculium erwirtschafteten Gewinn konnten sich Sklaven selbst [[Freigelassener|freikaufen]].
In der [[Römisches Reich|römischen]] [[Antike]] bedeutete Peculium ein [[Sondervermögen]], das vom [[pater familias]] seinem Sohn oder einem [[Sklaverei|Sklaven]] zur selbstständigen Bewirtschaftung überlassen wurde. Oft war es eine Herde Vieh (daher der lateinische Name), es konnte aber auch ein Gewerbebetrieb sein. De jure blieb es Eigentum des Haushaltsvorstands, de facto konnte der Inhaber frei darüber verfügen.<ref>[[Elmar Bund]]: ''Peculium''. In: [[Der Kleine Pauly]]. dtv, München 1979, Bd. 4, Sp. 577 f.</ref> Mit dem aus ihrem Peculium erwirtschafteten Gewinn konnten sich Sklaven selbst [[Freigelassener|freikaufen]].

Version vom 30. August 2012, 08:14 Uhr

Das Pekulium oder Peculium (von lateinisch pecus = Vieh) ist der Besitz von Personen, die ihrer Rechtstellung nach nur eingeschränkte Eigentumsrechte besitzen.

In der römischen Antike bedeutete Peculium ein Sondervermögen, das vom pater familias seinem Sohn oder einem Sklaven zur selbstständigen Bewirtschaftung überlassen wurde. Oft war es eine Herde Vieh (daher der lateinische Name), es konnte aber auch ein Gewerbebetrieb sein. De jure blieb es Eigentum des Haushaltsvorstands, de facto konnte der Inhaber frei darüber verfügen.[1] Mit dem aus ihrem Peculium erwirtschafteten Gewinn konnten sich Sklaven selbst freikaufen.

In der Neuzeit stellt das Pekulium eine Art Lohn dar, der einem Strafgefangenen ausbezahlt wird. Dies wird damit begründet, dass Häftlinge während der Haftstrafe nur die Freiheit, den Aufenthaltsort zu wählen, einbüßen sollen. Einen anderen Zweck soll die Freiheitsstrafe auch nicht besitzen. In der schweizerischen Justizvollzugsanstalt Lenzburg etwa wurde das Pekulium 1864 eingeführt.

Dank des Pekuliums ist jemand, der aus dem Gefängnis entlassen wird, nicht völlig verarmt. So soll es dem Entlassenen erleichtert werden, einen normalen, nicht-kriminellen Lebenswandel aufzunehmen. Ursprünglich war im antiken Rom das «Peculium», das besondere, kleine, eigene Vermögen (Sondergut) der unmündigen Kinder (Söhne) oder Sklaven, das meistens nur aus Vieh bestand[2].

Quellen

  1. Elmar Bund: Peculium. In: Der Kleine Pauly. dtv, München 1979, Bd. 4, Sp. 577 f.
  2. Pekulium Meyers Konversations-Lexikon, 1888