„Flächenstaat“ – Versionsunterschied
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Version vom 19. Oktober 2013, 11:30 Uhr
Ein Flächenstaat ist ein Territorialstaat, bei dem die Größe des Landes im Verhältnis zur Einwohnerzahl viel höher ist als in vergleichsweise dichtbesiedelten Stadtregionen.
Eine Begriffsabgrenzung ist nicht genau möglich, jedoch sind Staaten, die nur aus einer Stadt bestehen, als Stadtstaaten anzusehen.
Beispiele
Beispiele für typische Flächenstaaten:
Demokratie im Flächenstaat
Der moderne Flächenstaat ist auch ein demokratietheoretisches Problem. So ist für die Autoren der Federalist Papers weder Athens Versammlungsdemokratie noch Rousseaus identitäre Demokratie geeignet, einen Flächenstaat zu regieren. Daher plädieren diese für die Repräsentative Demokratie.[1] Moderne Parteien und der daraus resultierende Parteienstaat wiederum werden von einigen Politikwissenschaftlern als „ein Surrogat der direkten Demokratie im modernen Flächenstaat“[2] bezeichnet.
Deutschland und Österreich
Von den 16 deutschen Bundesländern gelten alle außer den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen als Flächenstaaten (oder Flächenländer). In Österreich gilt dasselbe für sämtliche neun Bundesländer, mit Ausnahme der Hauptstadt Wien.
Quellen
- ↑ Hans Vorländer: Wege zur modernen Demokratie, in: Informationen zur politischen Bildung (Heft 284)
- ↑ Wilhelm Hennis 1998, zitiert nach: Josef Schmid: Parteien, in: Uwe Andersen/Wichard Woyke: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik, Bonn 2003, fünfte Auflage. ISBN 3-89331-389-3. S. 464.