„Konrad von Bussnang“ – Versionsunterschied

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== Wirken ==
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Konrad wurde von den St. Galler Konventualen unmittelbar nach dem Eintreffen der Nachricht vom Tod des Abtes [[Rudolf von Güttingen]] (1226 in Rom) zum neuen Abt gewählt. Das rasche Wahlprozedere sollte einer Einmischung durch den Dienstadel vorbeugen. Abt Konrad liess seine Wahl durch König [[Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrich VII.]] in [[Überlingen]] bestätigen. Für 600 Mark erwarb er das Pfandrecht über die Vogtei des Klosters, womit er verhindern wollte, dass Graf [[Hartmann von Kyburg]] Teile davon aufkauft.<ref name=":0">Werner Vogler: St. Gallen - Äbte: Konrad von Bussnang, 1226-1239. In: Helvetia Sacra, Abt. III: Die Orden mit Benediktinerregel. 2/1: Frühe Klöster, die Benediktiner und Benediktinerinnen in der Schweiz. Francke Verlag, Bern 1986, S. 1299-1301.</ref> Seine Amtstätigkeit war darauf ausgerichtet, die Schulden aus der Regierungszeit seines Vorgängers, [[Rudolf von Güttingen]], abzubauen. Er setzte eine Extrasteuer durch, mit der die Gläubiger, ein Konsortium italienischer Kaufleute, zufriedengestellt werden konnten. Als treuer Anhänger der [[Staufer]] wurde er nach 1228 zu einem der wichtigsten Berater König [[Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrichs VII.]], der ihm als Dank am 18.8.1229 einen Hof bei [[Kriessern]] schenkte. Die loyalen Banden brachen, als sich Heinrich VII. gegen Kaiser [[Friedrich II. (HRR)|Friedrich II.]] stellte. Fortan gehörte Abt Konrad der kaisertreuen Partei an. Als Dank dafür unterstützte der Kaiser Konrads Prätentionen als Erbe [[Friedrich von Toggenburg|Friedrich von Toggenburgs]]. Weil dieser von seinem Bruder Diethelm II. von Toggenburg getötet worden war, übertrugen dessen Eltern den Besitz der [[Burg Alt-Toggenburg|Toggenburg]] und die Stadt [[Wil SG|Wil]] an den St. Galler Abt. Es entbrannte ein jahrelanger Streit um das Toggenburger Erbe, der 1236 auf Geheiss Kaiser Friedrichs II. zugunsten des Abtes entschieden wurde. Konrad von Bussnang unterhielt einen aufwändigen Hofstaat, der zusammen mit seinen kriegerischen Unternehmungen gegen Graf Diethelm II. von Toggenburg Unmengen von Geld verschlang. Die notwendigen finanziellen Ressourcen trieb er bei seinen Untertanen ein. Als sich unzufriedene Bürger St. Gallens mit den Appenzellern in einer [[Einung]] verbinden wollten, liess er die Häuser von fünfzehn Bürgern niederreissen.<ref name=":0" /> Dank dieser kompromisslosen Abgabepolitik sowie dank einer geschickten Erwerbspolitik, die am 5. Mai 1234 durch eine päpstliche Urkunde rechtlich abgesichert wurde, blieb die Abtei am Ende seiner Regierungszeit schuldenfrei. Abt Konrad starb am 20. Dezember 1239 und wurde im Kloster Salem beigesetzt.
Konrad wurde von den St. Galler Konventualen unmittelbar nach dem Eintreffen der Nachricht vom Tod des Abtes [[Rudolf von Güttingen]] (1226 in Rom) zum neuen Abt gewählt. Das rasche Wahlprozedere sollte einer Einmischung durch den Dienstadel vorbeugen. Abt Konrad liess seine Wahl durch König [[Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrich VII.]] in [[Überlingen]] bestätigen. Für 600 Mark erwarb er das Pfandrecht über die Vogtei des Klosters, womit er verhindern wollte, dass Graf [[Hartmann von Kyburg]] Teile davon aufkauft.<ref name=":0">Werner Vogler: St. Gallen - Äbte: Konrad von Bussnang, 1226-1239. In: Helvetia Sacra, Abt. III: Die Orden mit Benediktinerregel. 2/1: Frühe Klöster, die Benediktiner und Benediktinerinnen in der Schweiz. Francke Verlag, Bern 1986, S. 1299-1301.</ref> Seine Amtstätigkeit war darauf ausgerichtet, die Schulden aus der Regierungszeit seines Vorgängers, [[Rudolf von Güttingen]], abzubauen. Er setzte eine Extrasteuer durch, mit der die Gläubiger, ein Konsortium italienischer Kaufleute, zufriedengestellt werden konnten.
Als treuer Anhänger der [[Staufer]] wurde er nach 1228 zu einem der wichtigsten Berater König [[Heinrich (VII.) (HRR)|Heinrichs VII.]], der ihm als Dank am 18.8.1229 einen Hof bei [[Kriessern]] schenkte. Die loyalen Banden brachen, als sich Heinrich VII. gegen Kaiser [[Friedrich II. (HRR)|Friedrich II.]] stellte. Fortan gehörte Abt Konrad der kaisertreuen Partei an. Als Dank dafür unterstützte der Kaiser Konrads Prätentionen als Erbe [[Friedrich von Toggenburg|Friedrich von Toggenburgs]]. Weil dieser von seinem Bruder Diethelm II. von Toggenburg getötet worden war, übertrugen dessen Eltern den Besitz der [[Burg Alt-Toggenburg|Toggenburg]] und die Stadt [[Wil SG|Wil]] an den St. Galler Abt. Es entbrannte ein jahrelanger Streit um das Toggenburger Erbe, der 1236 auf Geheiss Kaiser Friedrichs II. zugunsten des Abtes entschieden wurde.
Konrad von Bussnang unterhielt einen aufwändigen Hofstaat, der zusammen mit seinen kriegerischen Unternehmungen gegen Graf Diethelm II. von Toggenburg Unmengen von Geld verschlang. Die notwendigen finanziellen Ressourcen trieb er bei seinen Untertanen ein. Als sich unzufriedene Bürger St. Gallens mit den Appenzellern in einer [[Einung]] verbinden wollten, liess er die Häuser von fünfzehn Bürgern niederreissen.<ref name=":0" /> Dank dieser kompromisslosen Abgabepolitik sowie dank einer geschickten Erwerbspolitik, die am 5. Mai 1234 durch eine päpstliche Urkunde rechtlich abgesichert wurde, blieb die Abtei am Ende seiner Regierungszeit schuldenfrei. Abt Konrad starb am 20. Dezember 1239 und wurde im Kloster Salem beigesetzt.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 7. März 2018, 16:23 Uhr

Konrad von Bussnang († 20. Dezember 1239) war von 1226 bis 1239 Abt des Klosters St. Gallen. Er stammte aus der Thurgauer Adelsfamilie von Bussnang. Urkundlich nachweisbar ist er erstmals 1221 als Propst.

Wirken

Konrad wurde von den St. Galler Konventualen unmittelbar nach dem Eintreffen der Nachricht vom Tod des Abtes Rudolf von Güttingen (1226 in Rom) zum neuen Abt gewählt. Das rasche Wahlprozedere sollte einer Einmischung durch den Dienstadel vorbeugen. Abt Konrad liess seine Wahl durch König Heinrich VII. in Überlingen bestätigen. Für 600 Mark erwarb er das Pfandrecht über die Vogtei des Klosters, womit er verhindern wollte, dass Graf Hartmann von Kyburg Teile davon aufkauft.[1] Seine Amtstätigkeit war darauf ausgerichtet, die Schulden aus der Regierungszeit seines Vorgängers, Rudolf von Güttingen, abzubauen. Er setzte eine Extrasteuer durch, mit der die Gläubiger, ein Konsortium italienischer Kaufleute, zufriedengestellt werden konnten.

Als treuer Anhänger der Staufer wurde er nach 1228 zu einem der wichtigsten Berater König Heinrichs VII., der ihm als Dank am 18.8.1229 einen Hof bei Kriessern schenkte. Die loyalen Banden brachen, als sich Heinrich VII. gegen Kaiser Friedrich II. stellte. Fortan gehörte Abt Konrad der kaisertreuen Partei an. Als Dank dafür unterstützte der Kaiser Konrads Prätentionen als Erbe Friedrich von Toggenburgs. Weil dieser von seinem Bruder Diethelm II. von Toggenburg getötet worden war, übertrugen dessen Eltern den Besitz der Toggenburg und die Stadt Wil an den St. Galler Abt. Es entbrannte ein jahrelanger Streit um das Toggenburger Erbe, der 1236 auf Geheiss Kaiser Friedrichs II. zugunsten des Abtes entschieden wurde.

Konrad von Bussnang unterhielt einen aufwändigen Hofstaat, der zusammen mit seinen kriegerischen Unternehmungen gegen Graf Diethelm II. von Toggenburg Unmengen von Geld verschlang. Die notwendigen finanziellen Ressourcen trieb er bei seinen Untertanen ein. Als sich unzufriedene Bürger St. Gallens mit den Appenzellern in einer Einung verbinden wollten, liess er die Häuser von fünfzehn Bürgern niederreissen.[1] Dank dieser kompromisslosen Abgabepolitik sowie dank einer geschickten Erwerbspolitik, die am 5. Mai 1234 durch eine päpstliche Urkunde rechtlich abgesichert wurde, blieb die Abtei am Ende seiner Regierungszeit schuldenfrei. Abt Konrad starb am 20. Dezember 1239 und wurde im Kloster Salem beigesetzt.

Einzelnachweise

  1. a b Werner Vogler: St. Gallen - Äbte: Konrad von Bussnang, 1226-1239. In: Helvetia Sacra, Abt. III: Die Orden mit Benediktinerregel. 2/1: Frühe Klöster, die Benediktiner und Benediktinerinnen in der Schweiz. Francke Verlag, Bern 1986, S. 1299-1301.