„Fahnenjunker“ – Versionsunterschied
[ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Image:GE-Army-OR5b.gif|thumb|right|85px|Fhj-dienstgrad-<br />abzeichen<br />(Feldjäger)]] |
[[Image:GE-Army-OR5b.gif|thumb|right|85px|Fhj-dienstgrad-<br />abzeichen<br />(Feldjäger)]] |
||
Bei der [[Luftwaffe]] oder [[Heer]] ist der '''Fahnenjunker''' ('''Fhj''') ein [[Offizieranwärter]] des Truppendienstes im niedrigsten [[Unteroffizier]]dienstgrad. |
Bei der [[Luftstreitkräfte|Luftwaffe]] oder [[Heer]] ist der '''Fahnenjunker''' ('''Fhj''') ein [[Offizieranwärter]] des Truppendienstes im niedrigsten [[Unteroffizier]]dienstgrad. |
||
Bei der [[Deutsche Marine|Deutschen Marine]] heißt dieser Dienstgrad [[Seekadett]]. |
Bei der [[Deutsche Marine|Deutschen Marine]] heißt dieser Dienstgrad [[Seekadett]]. |
||
Version vom 9. Juli 2007, 12:32 Uhr
Bei der Luftwaffe oder Heer ist der Fahnenjunker (Fhj) ein Offizieranwärter des Truppendienstes im niedrigsten Unteroffizierdienstgrad. Bei der Deutschen Marine heißt dieser Dienstgrad Seekadett.
Der nächste Dienstgrad eines Fahnenjunkers in seiner militärischen Laufbahn ist der Fähnrich.
Den Dienstgrad Fahnenjunker erhält ein Offizieranwärter des Heeres bis einschließlich des 75. Offizieranwärterjahrgangs mit Vollendung des 12. Dienstmonats nach Bestehen des Offizieranwärterlehrgangs Teil I (OAL I) und ab dem 76. Offizieranwärterjahrgang mit Vollendung des 12. Dienstmonats und bestandenem Offizieranwärterlehrgangs.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften Befehle erteilen.
Sie werden nach der Bundesbesoldungsordnung A mit der Besoldungsstufe A5 besoldet.
Historisch waren die Fahnenjunker diejenigen jungen Edelleute, die im Alter von 14 bis 16 Jahren in die militärische Ausbildung kamen und denen als besondere Auszeichnung das Tragen der Fahne anvertraut wurde.
Die späteren Fahnenjunker im deutschen Heer wurden bis 1899 „Avantageure“ genannt. Sie hatten zum Eintritt ein Abiturientenzeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums, einer Oberrealschule oder Realschule 1. Ordnung nachzuweisen oder aber das Bestehen der Fähnrichsprüfung. In der deutschen Wehrmacht wurde die Bezeichnung Fahnenjunker im Zweiten Weltkrieg auch als Zusatz für Mannschaftsdienstgrade in Offizierbewerber-Bataillonen verwendet, z. B. Fhj-Flieger, Fhj-Gefreiter mit silbernen (Berufsoffizierbewerber) oder roten (Reserveoffzierbewerber) Litzen auf den Schulterklappen.
In der russischen Armee wurden die Fahnenjunker einfach Junker genannt.
Unteroffizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[1] | Höherer Dienstgrad[1] | |
Gefreiter Obergefreiter Hauptgefreiter |
Fahnenjunker | Stabsunteroffizier |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
- ↑ a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).