„Personalpfarrei“ – Versionsunterschied

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*[http://www.dkgathen.net/index.html St. Michael in Athen, deutschsprachige Personalpfarrei]
*[http://www.dkgathen.net/index.html St. Michael in Athen, deutschsprachige Personalpfarrei]


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Version vom 26. September 2008, 15:14 Uhr

Die Personalpfarrei (lat. paroecia personalis) ist gemäß dem katholischen Kirchenrecht eine besondere Organisationsform der Pfarrei. Während die Pfarrei im allgemeinen als Gemeinschaft der Gläubigen und als Teilkirche definiert ist, der alle Katholiken in einem bestimmten Territorium angehören, hat die Personalpfarrei kein eigenes Gebiet. Die Zugehörigkeit der Katholiken zu Personalpfarreien ist nicht vom Wohnsitz abhängig, vielmehr werden ihnen bestimmte Gruppen von Gläubigen zugewiesen, die sich durch Ritus oder Sprache, seltener auch durch Nationalität oder soziale Herkunft von der übrigen katholischen Bevölkerung einer Region unterscheiden. Wenn es dem Bischof geboten erscheint, kann er im Interesse einer angemessenen pastoralen Betreuung für derartige Gruppen spezielle Pfarreien errichten (Fachbegriff: kategoriale Seelsorge).

Der CIC erwähnt die Möglichkeit zur Bildung von Personalpfarreien ausdrücklich für:

  • Gläubige eines anderen Ritus (can. 383 § 2)
  • für Studierende (can. 813)

Weit verbreitet sind seit dem 20. Jahrhundert aber auch Personalpfarreien für nationale Minderheiten, die im vergangen Jahrhundert weltweit durch die vielen Migrationsbewegungen entstanden sind. In großer Zahl entstanden derartige Nationalpfarreien daher zuerst in den Einwanderungsländern USA und Kanada. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es auch in vielen europäischen Ländern zur Gründung von Personalpfarreien.

In der katholischen Kirche werden die Vor- und Nachteile insbesondere der Nationalpfarreien kontrovers diskutiert. Einerseits bietet die kategoriale Seelsorge für die nationalen Minderheiten die Möglichkeit, deren Kirchenbindung zu erhalten, weil ihre Angehörigen die Pfarre als ein Stück Heimat in fremder Umgebung ansehen und sie daher gern aufsuchen. Andererseits widerspricht die Abgrenzung von Pfarreien nach nationalen Kriterien dem universalen und übernationalen Charakter der katholischen Kirche.

Im Mai 2008 hat Papst Benedikt XVI. in Rom die erste Personalpfarrei eingerichtet, in der die Gottesdienste im modernisierten Tridentinischen Ritus (Liturgie von 1962) gefeiert werden.[1]

Literatur

  • Heribert Hallermann: Pfarrei und pfarrliche Seelsorge. Ein kirchenrechtliches Handbuch für Studium und Praxis. Paderborn 2004. ISBN 3506713124. S. 150-165.
  • Cristina Fernandez Molina: Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland: Kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation in den Bistümern im Kontext der Europäischen und deutschen Migrationspolitik. (= Aus Religion und Recht. Bd. 2). Berlin 2005. ISBN 3865960162. S. 128-137, 498-503.

Einzelnachweis

  1. Radio Vatikan (8.5.2008)