„Behördeninitiative“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
+kat
K +sort
Zeile 11: Zeile 11:
* [http://www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/kantonsverfassung.html Verfassung des Kantons Zürich] auf dem Webangebot des Kantons Zürich
* [http://www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/kantonsverfassung.html Verfassung des Kantons Zürich] auf dem Webangebot des Kantons Zürich


{{SORTIERUNG:Behordeninitiative}}
[[Kategorie:Politisches Instrument]]
[[Kategorie:Politisches Instrument]]
[[Kategorie:Staatsrecht (Schweiz)]]
[[Kategorie:Staatsrecht (Schweiz)]]

Version vom 12. Oktober 2011, 18:26 Uhr

Dieser Artikel wurde am 11. Oktober 2011 auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion!
Folgendes muss noch verbessert werden: Wikifizieren--Lutheraner 19:27, 11. Okt. 2011 (CEST)

Die Behördeninitiative ist in der Schweiz im Kanton Zürich ein politisches Recht, das von Behörden ergriffen werden kann.

Mit der Behördeninitiative verlangt eine Behörde - in der Praxis üblicherweise die Exekutive einer Gemeinde - eine Änderung der Kantonsverfassung oder eines kantonalen Gesetzes oder eine neue Bestimmung in Verfassung bzw. Gesetz. DieBehördeninitiative wird dann wie eine parlamentarische Initiative, eine Einzelinitiative oder eine Volksinitiative behandelt, wenn sie die Unterstützung von wenigstens 60 (von insgesamt 180) Mitgliedern des Kantonsrates findet. Ihre Grundlage hat die Behördeninitiative im Artikel 24 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005.

Zweck der Behördeninitiative ist eine Stärkung der Gemeinden, auf deren Autonomie im föderalistischen Staatssystem der Schweiz grosses Gewicht gelegt wird.