Postulant
Als Postulant (von lat.: postulare = „erbitten, verlangen“) wird in verschiedenen religiösen Gemeinschaften, z. B. christlichen Ordensgemeinschaften oder bei einzelnen buddhistischen Orden ein Gläubiger bezeichnet, der um die Aufnahme in die Gemeinschaft ersucht hat und ein Postulat absolvieren muss, einen in der Regel mehrmonatigen Zeitraum, in dem er das Leben in der Gemeinschaft kennenlernt und seine Berufung zum Ordensleben geprüft wird.
Auf das Postulat folgt das Noviziat, an dessen Beginn meist die formelle Zulassung zur Einkleidung steht (nach katholischem Recht: can. 597 § 2). Alternative Bezeichnungen für den Postulanten sind Kandidat oder Aspirant.[1] In manchen Orden hingegen werden die Bezeichnungen Aspirant oder Kandidat jedoch für diejenigen gebraucht, die sich um die Aufnahme als Postulant ins Kloster bemühen.
Einzelnachweise
- ↑ Petra Altman: Orden und Klosterleben. Beck, München 2001, S. 126. Google-Buchseitenvorschau
Weblinks
- Postulant in der Catholic Encyclopedia von 1913 (in englischer Sprache)