Indiktion

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Die Indiktion (lateinisch indictiō) ist ein 15-jähriger Zyklus zur Jahreszählung, der seit der Spätantike bis zum Ende des Mittelalters häufig verwendet wurde. Andere Bezeichnungen sind „Kaiserliche Zahl“, „Römerzinszahl“, „Gedingzeichen“ oder „Zeichen“.[1] In der Neuzeit ging ihr Gebrauch zurück, aber Kalender pflegten sie weiterhin anzugeben und das Reichskammergericht verwendete die Indiktion bis zu seiner Auflösung im Jahre 1806.

Entstehung

Das Wort indictiō bezeichnete im Römischen Reich ein kaiserliches Edikt zur Steuerfestsetzung der Naturalabgaben der Landgüter. Die seit dem frühen 4. Jahrhundert jährlich erhobene Abgabe wurde alle 15 Jahre (nach jedem dritten Zensus) neu festgesetzt.[2] Unter Konstantin I. war man 312 zum 15-Jahre-Rhythmus übergegangen. Kaiser Justinian I. schrieb 537 in der Novella 47 den Gebrauch der Indiktion für alle Datierungen gesetzlich vor.

Die Indiktion war im gesamten Abendland bis auf Spanien für Kalenderberechnungen üblich. Der Indiktionszyklus hat allerdings keine Beziehung zur Astronomie. Um ein nur durch die Indiktion datiertes spätantikes oder mittelalterliches Dokument zeitlich einzuordnen, braucht man weitere Anhaltspunkte.

Indiktionsstile

Die Jahre eines Indiktionszyklus werden durchnummeriert als erste Indiktion, zweite Indiktion ... bzw. es wird für jedes Jahr die entsprechende Römerzinszahl festgelegt. Diese wächst immer von 1 bis 15, um dann wieder von vorne anzufangen. Auf die fünfzehnte Indiktion folgt also wieder die erste.

Es gibt verschiedene Indiktionsstile, die sich durch den Beginn des Epochenjahres unterscheiden.[1]

  • Die indictio Graeca (Constantinopolitana) (Vorlage:ELSalt, Gen. -ῶνος[3]) beginnt am 1. September und war vor allem im Byzantinischen Reich (daher beginnt das Kirchenjahr der orthodoxen Kirchen bis heute ebenfalls am 1. September), Sizilien und der päpstlichen Kanzlei bis zum Jahr 1087 sowie unter Friedrich II. und Heinrich (VII.) gebräuchlich.
  • Die indictio Bedana (caesarea) nach Beda beginnt am 24. September. Ihr Gebrauch ging im Spätmittelalter zurück zu Gunsten der indictio Romana.
  • Die indictio Romana (pontificia) beginnt ihr Jahr am 25. Dezember bzw. 1. Januar (Neujahrsindiktion) und war im Spätmittelalter am verbreitetsten.
  • Die indictio Senensis beginnt mit dem 8. September und war nur in Siena in Gebrauch.

Umrechnung

Um zu einer gegebenen Indiktion das Jahr der christlichen Zeitrechnung bzw. zu einem gegebenen Jahr der christlichen Zeitrechnung die Indiktion zu bestimmen, gab Dionysius Exiguus zwei Umrechnungsformeln als Beispiele auf das Jahr 525 an. In heutiger mathematischer Schreibweise lauten die Umrechnungsformeln:[4]

Argumentum I

J = 15 * Z + 12 + I

Argumentum II

I = (J + 3) mod 15

Dabei ist jeweils I die Indiktion, die mit ihrem größten Teil in das gegebene Jahr fällt, J das Jahr der christlichen Zählung und Z die Zahl der vollendeten Indiktionszyklen. Das Jahr 525 der christlichen Zählung hat bei Dionysius Exiguus die Indiktion 3 (des 35. Zyklus, nach 34 vollendeten Zyklen).

So ergibt sich zu einer Jahreszahl nach unserem heutigen Kalender die Indiktion, indem man zur Jahreszahl 3 addiert und anschließend durch 15 dividiert. Für das Jahr 2013 ergibt sich zum Beispiel (2013 + 3) : 15 = 2016 : 15 = 134 Rest 4. So liegt das Jahr 2013 größtenteils in der Indiktion 4 (des 135. Zyklus, nach 134 vollendeten Zyklen).

Literatur

  • Friedrich Karl Ginzel: Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie. 3. Band. Hinrichs, Leipzig 1914, S. 148–155.
  • Hermann Grotefend: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. 14. Aufl., Hahn, Hannover 2007, S. 8 f. und S. 140

Belege

  1. a b Hermann Grotefend: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. 14. Aufl., Hahn, Hannover 2007, S. 8 f. und S. 140
  2. Adolf Berger: Encyclopedic Dictionary of Roman Law, Transactions of the American Philosophical Society, Band 43, Teil 2, 1953, S. 499. Reprint 1991 Online
  3. http://anemi.lib.uoc.gr/php/pdf_pager.php?rec=/metadata/c/3/f/metadata-39-0000567.tkl&do=153042.pdf&pageno=47&width=348&height=626&maxpage=386&lang=en
  4. Kerstin Springsfeld: Alkuins Einfluss auf die Komputistik zur Zeit Karls des Grossen. Dissertation, Technische Hochschule Aachen 2000, Franz Steiner Verlag 2002, ISBN 3-515-08052-X, S. 172. Online