Ingrid Schmidt (Juristin)

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Ingrid Schmidt (* 25. Dezember 1955 in Bürstadt)[1] ist eine deutsche Juristin und Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main legte sie im April 1983 ihr Assessor-Examen ab. Danach war sie zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Privat-, Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Frankfurt; seit August 1983 war sie zudem als Rechtsanwältin zugelassen. Ab Juni 1985 war Schmidt Richterin in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit, zuletzt Richterin am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt. Von November 1990 bis Februar 1993 wurde sie abgeordnet an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Am 1. August 1994 wechselte sie dann auf Vorschlag der SPD als Richterin zum Bundesarbeitsgericht. Zunächst war sie Mitglied des Siebten Senats, dann seit 2000 des Ersten Senats. Ab September 2002 leitete sie als Vorsitzende Richterin den Sechsten Senat.

Am 1. März 2005 wurde sie als erste Frau zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ernannt.[1] Ingrid Schmidt ist verheiratet und hat zwei Kinder.[2]

  • Biografie auf der Seite des Bundesarbeitsgerichts

Einzelnachweise

  1. a b Britta Hecker: Die Unerschrockene. In: Karriereführer.de. 26. März 2007, abgerufen am 22. Januar 2014.
  2. Blanka Weber: Sie liebt das Schwarzbrot. In: Cicero. Nr. 2. Ringier, Februar 2014, ISSN 1613-4826, S. 28–29.