Sichtflug

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Unter Sichtflug versteht man den Flug nach Sichtflugregeln (engl. visual flight rules, VFR).

Allgemein

Flugbetrieb und Flugverkehr werden weltweit nach zwei grundsätzlich unterschiedlichen Betriebsarten durchgeführt.

Die auf planmäßige und wetterunabhängige Durchführung angewiesene professionelle Fliegerei wird nach den sogenannten Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) abgewickelt. Dabei steuert der Pilot zwar das Flugzeug, die Zuständigkeit für die navigatorische Flugdurchführung und die Verkehrslenkung wird aber an die Flugsicherung (Fluglotsen) delegiert.

Im Unterschied dazu folgt die private Fliegerei überwiegend den sogenannten Sichflugregeln (Visual Flight Rules, VFR). Das wesentliche am Sichtflug ist, daß der Pilot alle Entscheidungen zur gesamten Flugdurchführung eigenverantwortlich trifft und meistenteils keine Freigaben von Flugsicherungsstellen benötigt. Auch für die Einhaltung von Mindestflughöhen, von Sicherheitsabständen zu anderen Luftfahrzeugen und zu Hindernissen ist der Pilot im Sichtflug selber verantwortlich. Allerdings unterliegt diese Art des Fliegens Eínschränkungen durch Wetterbedingungen sowie räumlichen Beschränkungen durch diejenigen Lufträume, die vorrangig für den Instrumentenflug vorgesehen sind.

Grundvoraussetzung zum Sichtflug ist, dass das Wetter bestimmte Mindestsichtweiten zuläßt und der Pilot festgelegte Mindestabstände zu Wolken einhalten kann. Wenn die entsprechenden Werte nicht erreicht oder eingehalten werden können, ist kein Flug nach Sichtflugregeln erlaubt. Deshalb muß vor jedem Flug, der über die Umgebung des Startplatzes hinausführen soll, eine Wetterberatung bei einer Flugwetterberatungsstelle eingeholt werden.

Flughöhen und Lufträume

Sichtflug ist in Deutschland auf die Flughöhen unterhalb 3000 m Meereshöhe (10000 ft/FL 100) begrenzt. (Über den Alpen angehoben auf 3900 m MSL/FL 130).

  • Der Luftraum unterhalb 750m/2500 ft über Grund ist „Unkontrollierter Luftraum“; hierin findet ausschließlich Sichtflug statt. Ausgenommen sind festgelegte Gebiete im Nahbereich von Flughäfen.
  • Der Luftraum zwischen 750m und 3000m (2500 ft bis 10000 ft) ist „Kontrollierter Luftraum“. Das bedeutet, daß darin von der Flugsicherung geführter Verkehr (IFR-Verkehr) stattfindet. Für den Sichtflug ist dieser Luftraum jedoch frei zugänglich, solange die Sichtweite mehr als acht Kilometer beträgt und der Pilot 1,5 km horizontalen und 1000 ft vertikalen Abstand von Wolken einhält.
  • Der Luftraum oberhalb größerer Flughäfen sowie der gesamte Luftraum oberhalb 3000 m MSL/FL 100 ist vorrangig für den Instrumentenflugverkehr vorgesehen oder reserviert. Sichtflieger benötigen eine Freigabe zum Einflug und für alle Flugbewegungen innerhalb dieser Lufträume. Teilweise muß das Flugzeug hierfür mit bestimmten Instrumenten für die Funknavigation ausgestattet sein und der Pilot benötigt eine Ausbildung, die ihn zum Einflug in diese Gebiete berechtigt.

Sicherheit

Während im Instrumentenflugverkehr der Fluglotse am Radarschirm die Flüge überwacht und den Verkehr so lenkt, daß kein Zusammenstoß geschieht, übernimmt im Sichtflug der Pilot selber diese Aufgabe. Das Grundprinzip der Zusammenstoßvermeidung lautet hier „Sehen und gesehen werden“. Folglich ist die Luftraumbeobachtung eine der wichtigsten Aufgaben eines Piloten.

Zur Erleichterung dieser Aufgabe dienen Positionslichter und Zusammenstoßwarnlichter („Blitzer“) bei Motorflugzeugen sowie helle Lackierungen bei Segelflugzeugen. Im Hochgebirge (über Schnee) werden im Segelflug seit wenigen Jahren Spiegelfolien als auffällige Reflexquelle eingesetzt.

Aktuell werden sehr viele Flugzeuge (bisher hauptsächlich im Segelflug) mit einem neuentwickelten funkbasierten Verkehrswarnsystem ("Flarm") ausgestattet, das alle Flugzeuge erfaßt und anzeigt, die ebenfalls ein solches Gerät mit sich führen

Weitere Sicherheitsmaßnahmen für alle Flugzeuge sind definierte Ausweichregeln und die sogenannten Halbkreisflughöhen. Diese festgelegten Flughöhen (Flugflächen) gelten oberhalb 1500 m (5000 ft) MSL und sind so eingerichtet, daß einander im Reiseflug entgegenkommende Luftfahrzeuge stets einen Höhenabstand von mindestens 150 m( 500 ft) zueinander haben.