Halbregelabstand
Der Halbregelabstand bezeichnet eine Form der Signalisierung bei der Deutschen Bahn, bei der der normalerweise kürzeste Abstand zwischen zwei Hauptsignalen von etwa 1000 m halbiert werden kann.
Einführung
Aufgrund des langen Bremsweges eines Zuges müssen haltzeigende Signale dem Lokführer durch ein Vorsignal angekündigt werden, das je nach Strecke bei Hauptbahnen in einer Entfernung von zwischen 700 m und 1300 m vor dem Hauptsignal steht. Da in Deutschland das Vorsignal immer das nächste folgende Hauptsignal ankündigt, entsteht daraus ein minimaler Abstand zwischen zwei Hauptsignalen von eben dieser Entfernung.
Auf stark belasteten Strecken besteht teilweise der Wunsch eines dichteren Signalabstands. Hierfür wurde der Halbregelabstand entwickelt, bei dem über trickreiche Signalbilder diese Voraussetzungen auch bei kürzerem bis zum halbiertem Hauptsignalabstand eingehalten werden können. In den Skizzen wird einfach eine Länge von 500 m angenommen.
Funktionsweise
Im Bereich des Halbregelabstands – in der Skizze im Bereich der Signale 5 bis 9 – wird der Bremswegabstand von etwa 1000 m eingehalten, indem ein haltanzeigendes Hauptsignal über zwei Blockabschnitte hinweg angekündigt wird. Zeigt das Signal 9 den Begriff "Halt" (eine rote Lampe), wird das an Signal 5 am Vorsignal mit dem Begriff „Halt erwarten“ (zwei gelbe Lampen) angekündigt. Um die Regel einzuhalten, dass ein Vorsignal immer das nächste Hauptsignal ankündigt, muss dafür das Signal 7 betrieblich abgeschaltet werden[1]. Erreicht wird das über eine weiße Lampe am Signalschirm, dem sogenannten Kennlicht, das den Lokführer darüber informiert, dass dieses Hauptsignal nicht zu beachten ist. Die weiße Lampe am Vorsignal informiert den Lokführer über einen verkürzten Abstand des Vorsignals zum nächsten Hauptsignal.
Fahrtzeigende Hauptsignale werden grundsätzlich über das Vorsignal 500 m davor angekündigt – da hier keine Bremsung erfolgen muss, ist der verkürzte Abstand von 500 m nicht problematisch.
Interessant ist auch der Übergang vom normalen Signalabstand zum Halbregelabstand, in der Skizze der Bereich zwischen Signal 3 und Signal 5. Hier stellt sich das Problem, dass kein Vorsignal in 1000 m Entfernung existiert, das das Signal AN ankündigen könnte. Dadurch entsteht die kuriose Situation, dass das Signal AN, auch Halbregelabstandsankündigungssignal genannt[2], nur die Stellungen „Fahrt“ (eine grüne Lampe) sowie Kennlicht (eine weiße Lampe), nicht jedoch die Stellung „Halt“ zeigen kann, obwohl es sich um ein Hauptsignal handelt. In diesem Bereich beträgt der Signalabstand also etwa 500 m, die Blocklänge aber dafür noch 1000 m.
Verwendung
Der Halbregelabstand wird nur bei H/V-Signalsystem verwendet. Obwohl auch für das Ks-Signalsystem ursprünglich Halbregelabstand geplant war, hat man sich hier dafür entschieden, bei geringem Hauptsignalabstand über die Zusatzsignale Zs3v sowie Zs3 eine Bremskurve über mehrere Signale hinweg zu signalisieren.
Angewandt wird der Halbregelabstand aber auch im H/V-Signalsystem nur selten an besonders stark belasteten Strecken, wie zum Beispiel im Bereich um den Stuttgarter Hauptbahnhof oder auf der Münchner S-Bahn-Linie S1.
Literatur
- Lothar Fendrich (Hrsg.): Handbuch Eisenbahninfrastruktur. Springer, Berlin/Heidelberg 2007. ISBN 978-3-540-29581-5
- Jörn Pachl: Systemtechnik des Schienenverkehrs - Bahnbetrieb planen, steuern und sichern. Vieweg+Teubner, 2009. ISBN 978-3-8351-0191-3
Einzelnachweise
- ↑ Jörn Pachl: Systemtechnik des Schienenverkehrs - Bahnbetrieb planen, steuern und sichern. Vieweg+Teubner, 2009. ISBN 978-3-8351-0191-3, S. 54
- ↑ Jürgen Ernst: Das Sp Dr S60-Stellwerk, Eisenbahn-Fachverlag, 1979, S. 165