ZDF-Verwaltungsrat

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Der ZDF-Verwaltungsrat ist neben dem ZDF-Fernsehrat eine weitere Kontrollinstanz beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), die die Tätigkeit des Intendanten insbesondere in Haushaltsfragen überwacht. Mit dem Intendanten und auf dessen Vorschlag beruft er den Programmdirektor, den Chefredakteur und den Verwaltungsdirektor.

Seine Zusammensetzung wurde nach einer Normenkontrollentscheidung des Bundesverfassungsgerichts entscheidend verändert. Parteipolitische Einflussnahmen sollten damit vermindert werden. Seit der Amtsperiode im Sommer 2017 setzt sich ein neuer Verwaltungsrat nach den neuen Regelungen zusammen.

Mitglieder seit Sommer 2022

Der Verwaltungsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, unter anderem gehören ihm vier Vertreter der Bundesländer an, was nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der maximal erlaubten Anzahl staatsnaher Vertreter entspricht. Weitere acht Mitglieder werden vom Fernsehrat gewählt. Sie dürfen keiner Regierung oder gesetzgebenden Körperschaft angehören. Maximal ein Drittel der Mitglieder dürfen „staatsnah“ sein.

Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters erfolgt laut Geschäftsordnung des Verwaltungsrates aus seiner Mitte heraus. Den Vorsitz hat traditionell der rheinland-pfälzische Ministerpräsident inne. Zurzeit ist es die ehemalige Ministerpräsidentin Maria Luise Dreyer (SPD) (Mitglied seit 1. Juli 2017 als Vertreterin der Länder).

Die drei weiteren Vertreter der Länder sind: Reiner Haseloff (CDU) (seit 1. Juli 2022), Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) (seit 29. März 2023)[1] und Manuela Schwesig (SPD) (seit 1. Juli 2023).

Vom Fernsehrat gewählte Mitglieder des Verwaltungsrates sind:

Kritik

Im Zuge der „Causa Brender“ im Jahre 2009 gab es heftige Diskussionen um die Einflussnahme von politischen Parteien im Verwaltungsrat.[2] ZDF-Intendant Markus Schächter hatte direkt im Anschluss an die Verwaltungsratssitzung, in der sein Personalvorschlag abgelehnt wurde, im Hinblick auf eine rechtliche Klärung erklärt, die Länder hätten die Pflicht, „für belastbare Rechtsgrundlagen des ZDF Sorge zu tragen“.[3] Ähnlich äußerte sich der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz.[4] Der Verwaltungsratsvorsitzende Kurt Beck schlug in der Folge Änderungen am ZDF-Staatsvertrag vor,[5] für die er unter den Landesregierungen jedoch keine Mehrheit fand.[6] Schließlich kündigte Beck eine eigene Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen den ZDF-Staatsvertrag beim Bundesverfassungsgericht an,[7] die im Dezember 2010 in Form eines Normenkontrollantrags nach Karlsruhe übermittelt wurde. Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte bereits Anfang 2010 den Entwurf zu einem eigenen Normenkontrollantrag vorgelegt,[8] dem sich allerdings nur die Fraktion der Linken anschloss, womit das notwendige Quorum von 156 Bundestagsabgeordneten nicht erreicht wurde. Der Entwurf der Grünen sah einen wesentlich weiter gehenden Rückzug der staatlichen Vertreter aus den ZDF-Gremien vor als die Klage des Landes Rheinland-Pfalz.[9][10]

Die Staatskanzleien der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg monierten, dass in den Aufsichtsgremien des ZDF zu viele staatsnahe Personen und Institutionen vertreten seien. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, verwies darauf, dass das Grundgesetz verbiete, den öffentlichen Rundfunk für „staatliche Zwecke zu instrumentalisieren“. Dass Staatsvertreter nicht in den Aufsichtsgremien vertreten seien dürften, sei daraus nicht abzuleiten. Kurt Beck räumte ein, es gebe Fälle, in denen eine „konzentrierte politische Einflußnahme“ stattgefunden habe.[11]

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Im März 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass „die Regelungen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats gemäß § 24 ZDF-StV […] gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG“ verstoßen.[12] Das Gericht verpflichtete die Länder, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die den Anteil „staatsnaher“ Verwaltungsratsmitglieder auf dreißig Prozent begrenzt.

Der Verfassungsrichter Andreas Paulus formulierte in diesem Urteil eine abweichende Meinung: Die Beteiligung auch nur eines Drittels von Vertretern der Exekutive widerspreche den Grundsätzen des Urteils. „Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden.“[13] Paulus kritisierte das Urteil seiner Senats-Kollegen als „einen utopischen, kaum überprüfbaren Maßstab für die Ausübung des erteilten Mandats“ für die ZDF-Gremien.

Literatur

  • Stefan Holzner: Diskussionsbericht vom Mainz Media Forum: „Das ZDF und die Staatsfreiheit des Rundfunks“, Newsdienst MMR-Aktuell Ausgabe 4/2010, MMR-Aktuell 2010, 299963.
  • Stefan Holzner: Weiteres Normenkontrollverfahren zum ZDF-Staatsvertrag angekündigt, Newsdienst MMR-Aktuell Ausgabe 5/2010, MMR-Aktuell 2010, 301001.

Einzelnachweise

  1. Süddeutsche Zeitung: Im ZDF-Verwaltungsrat wird Kretschmann Nachfolger von Söder. 16. März 2023, abgerufen am 31. Mai 2023.
  2. Der Streit um ZDF-Chefredakteur Brender eskaliert Welt Online vom 26. November 2009
  3. Erklärung von ZDF-Intendant Markus Schächter in: ZDF-Pressemitteilung vom 27. November 2009
  4. Brender-Streit: CDU-Politiker fordert Ehrenrettung des ZDF in: Spiegel Online vom 5. Dezember 2009
  5. Nach Brender-Abwahl: SPD will ZDF-Staatsvertrag ändern in: Spiegel Online vom 4. Dezember 2009
  6. Die Reform des ZDF ist gescheitert: Kurt Beck beklagt sich selbst in: FAZ.net vom 25. März 2010
  7. Klage wegen fehlender Staatsferne beim ZDF: Die SPD marschiert allein in: taz.de vom 30. November 2010
  8. Grüne stellen Normenkontrollantrag zum ZDF-Staatsvertrag vor (Memento vom 25. Juli 2014 im Internet Archive) ddp-Artikel in: themenportal.de vom 3. Februar 2010
  9. @1@2Vorlage:Toter Link/www.djv.deZDF-Verwaltungsrat: DJV begrüßt Normenkontrollantrag (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2020. Suche in Webarchiven) Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbands vom 3. Februar 2010
  10. Chronologie zur Genese des Normenkontrollverfahrens aus Sicht von Martin Dörmann MdB/SPD (Stand: 30. November 2010)
  11. "Konzentrierte politische Einflussnahme". In: Sueddeutsche.de. 5. November 2013, abgerufen am 12. März 2022.
  12. ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014
  13. Vgl. Bundesverfassungsgericht (BverfG): 1 BvF 1/11 vom 25. März 2014, Absatz-Nr. 41