Volkmar I. (Harzgau)

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Volkmar I., auch Folkmar, († vor 961) war Graf im Harzgau. Er war wahrscheinlich ein Sohn des Grafen Friedrich II. im Harzgau und Enkel des Grafen Friedrich I. im Harzgau. Er war vermutlich Ahnherr der Wettiner.

Über Volkmar I. ist nicht viel bekannt. Im Jahre 945 erhielt er, gemeinsam mit seinem Bruder Rikbert, von König Otto I. Besitzrechte über bisher königliches Eigentum in Wieskau und vier Orte im slawischen Gebiet an der Fuhne im Gau Serimunt. Er wird allgemein als Graf im Harzgau genannt, es ist allerdings auch die Meinung vertreten worden, dass sein Bruder Rikbert den Harzgau und Volkmar den Schwabengau von ihrem Vater Friedrich II. erbten.[1]

Volkmar starb vor 961.

Zu seinen Kindern gibt es widersprüchliche Angaben.

  • Frank-Lothar Kroll (Hrsg.), Die Herrscher Sachsens: Markgrafen, Kurfürsten, Könige 1089–1918, Beck’sche Reihe Bd. 1739, C. H. Beck, München, 2007, ISBN 3-406-54773-7 (S. 13)

Einzelnachweise

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  1. F. Kurze, „Geschichte der sächsischen Pfalzgrafschaft bis zu ihrem Übergange in ein Territorialfürstentum,“ in Neue Mittheilungen aus dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen, Thüringisch-Sächsischer Verein für Erforschung des vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmale, Band XVII, Halle, 1889, S. 275 ff. (S. 309)