Stabsunteroffizier

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Deutscher Soldat im Dienstgrad Stabsunteroffizier

Der Stabsunteroffizier ist ein Dienstgrad der Bundeswehr. Im österreichischen Bundesheer ist der Begriff eine Sammelbezeichnung für höhere Unteroffiziersdienstgrade.

Stabsunteroffizier
Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Panzertruppe. Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
Dienstgradabzeichen[1][A 1]
Dienstgradgruppe Unteroffiziere ohne Portepee[2]
NATO-Rangcode OR-5[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Stabsunteroffizier
Dienstgrad Marine Obermaat[4]
Abkürzung (in Listen) StUffz (SU)[5]
Besoldungsgruppe A 6-7 nach BBesO[6]

Der Dienstgrad Stabsunteroffizier wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen

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In der Bundeswehr ist der Stabsunteroffizier ein Unteroffiziersdienstgrad,[4] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee zählt.[2][A 2] Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee können Stabsunteroffiziere auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppe Mannschaften Befehle erteilen.[8][9]

Stabsunteroffiziere werden beispielsweise als Gruppen- und Truppführer, als Ausbilder oder auf niederen Stabsposten eingesetzt. Aufgrund der Dienststellung können Stabsunteroffiziere in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][10]

Ernennung und Besoldung

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Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Stabsunteroffizier trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Stabsunteroffizier können Zeitsoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung zur Ernennung in den Dienstgrad Stabsunteroffizier ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Unteroffiziere. Mit dem Realschulabschluss, einer verwertbaren Berufsausbildung und zweijähriger Berufserfahrung können Soldaten direkt mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier eingestellt werden. Die meisten Stabsunteroffiziere durchlaufen jedoch zuvor den Dienstgrad Unteroffizier. Der Dienstgrad kann in diesem Fall frühestens ein Jahr nach Ernennung zum Unteroffizier erreicht werden.[11][12][13][A 3]

Stabsunteroffiziere werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 6 oder A 7 besoldet. Die Besoldungsgruppe A 6 teilen sie sich mit den Korporalen und den Stabskorporalen (letztere erhalten eine Amtszulage).[6]

Dienstgradabzeichen

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Das Dienstgradabzeichen für Stabsunteroffiziere zeigt eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen.[4][1]

Ursprünglich führten die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier als Rangabzeichen ein bzw. zwei mit der Spitze nach oben weisende, altgoldfarbene Winkel auf den Oberärmeln.[14] Zusätzlich erhielten Mitte 1959 bei Heer und Luftwaffe alle Unteroffiziersdienstgrade einschließlich der Feldwebel sowie alle Bootsmann-Dienstgrade auf den Schulterklappen eine umlaufende, auf Höhe der Schulternaht nicht geschlossene Borte. Die Farbe der Borte war in der Anordnung nicht definiert, dürfte sich aber an jener des Dienstgradwinkels orientiert haben. Die unten offene Schulterklappen-Borte identifizierte also noch nicht (wie heute) speziell den Dienstgrad Unteroffizier, sondern fungierte als allgemeines Rangabzeichen des Unteroffiziersstandes.[15] Erst Ende 1962 erhielten bei Heer und Luftwaffe alle oberhalb des Dienstgrades Unteroffizier stehenden Unteroffiziere eine auch auf Schulternahthöhe geschlossene Borte. Damit waren bei Heer und Luftwaffe die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier erstmals allein anhand der Schulterklappenborten erkennbar; folgerichtig entfielen bei ihnen die bisher getragenen Oberarmwinkel.[16]

Bei der Bundesmarine entfielen 1978 für Maate und Obermaate die zusätzlichen Ärmelabzeichen, falls die 1974 eingeführten Schulterabzeichen getragen wurden.[17]

Bei der Bundeswehr trat der Stabsunteroffizier 1955 an die Stelle der alten Dienstgradbezeichnungen Unterfeldwebel bzw. Unterwachtmeister, die von 1921 bis 1945 bei Reichswehr und Wehrmacht (und bis 1990 von der NVA der DDR) verwendet wurden. Vorläufer des Unterfeldwebels wiederum war der Sergeant im Heer des Deutschen Reiches.

Die Dienstgradbezeichnungen Oberjäger und Stabsoberjäger für die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier wurden teils bis Anfang der 1960er Jahre nach Vorbild der Dienstgrade der Wehrmacht in der Jäger- und Fallschirmjägertruppe verwendet.[18] Allerdings gab es für diese informelle und weit verbreitete Praxis keine Rechtsgrundlage in Form einer entsprechenden Anordnung des Bundespräsidenten.[19][20]

Bis 1969 bezogen Stabsunteroffiziere BesGr. A 5 mit einer Amtszulage, stiegen aber, mit dem Vorrücken der Feldwebel von A 6 nach A 7, um eine Besoldungsgruppe auf.[21][22]

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade

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Den Dienstgrad Stabsunteroffizier führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Obermaat.[4] In den Streitkräften der NATO ist der Stabsunteroffizier zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-5 äquivalent.[3]

In den Feldwebellaufbahnen ist der Stabsunteroffizier gemäß Nr. 127 f. ZDv 20/7 zwischen dem rangniedrigeren Unteroffizier bzw. Maat und dem ranghöheren Feldwebel bzw. Bootsmann eingeordnet. Rangniedrigere Offizieranwärter führen die Dienstgrade Fahnenjunker bzw. Seekadett. Ranghöhere Offizieranwärter führen die Dienstgrade Fähnrich bzw. Fähnrich zur See. (Erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung jeweils für Marineuniformträger.)[13]

 Unteroffizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[23]   Höherer Dienstgrad[23]
Unteroffizier
Maat
Fahnenjunker
Seekadett
Stabsunteroffizier
Obermaat
Feldwebel
Bootsmann
Fähnrich
Fähnrich zur See

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Im österreichischen Bundesheer werden die höheren Unteroffiziere als Stabsunteroffizier bezeichnet. Die Verwendungsgruppe M ZUO 1 (Unteroffiziere auf Zeit 1) umfasst den Stabswachtmeister, den Oberstabswachtmeister und den Offiziersstellvertreter, die Verwendungsgruppe M BUO 1 (Berufsunteroffiziere 1) umfasst zusätzlich den höchsten Unteroffiziersdienstgrad Vizeleutnant.

Die Stabsunteroffiziersausbildung wurde 1995 reformiert und im Jahr 2000 allgemein bei den Streitkräften eingeführt. In den Genuss dieser Ausbildung sollen zunächst vorwiegend Berufsunteroffiziere kommen – vor allem jene, die bereits in der Verwendungsgruppe M BUO 1 einen Arbeitsplatz besitzen. Zugelassen werden jährlich 150 Teilnehmer. Voraussetzung sind mindestens vier Jahre im Unteroffiziersdienstgrad (ab Wachtmeister aufwärts) und sehr gute Englischkenntnisse.

Nach positiver Zulassungsprüfung besuchen die Bewerber den Stabsunteroffizierlehrgang (Neu) an der Heeresunteroffiziersakademie (HUAk) in Enns. Die einjährige Ausbildung ist in zwei Abschnitte gegliedert: einem sechsmonatigen Kurs an der HUAk und weiteren sechs Monaten an der jeweiligen Waffengattungs- oder Fachschule. Die erfolgreichen Absolventen des Stabsunteroffizierslehrgangs sind als Führer eines Zuges und im Stabsdienst einsetzbar.

Siehe auch: Dienstgrade des österreichischen Bundesheeres

Wiktionary: Stabsunteroffizier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  1. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Panzertruppe. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
  2. Inoffiziell werden die Unteroffiziere ohne Portepee auch vereinfacht als Unteroffiziere zusammengefasst, während die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee abgrenzend als Feldwebeldienstgrade bezeichnet wird. Nach der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten umfasst die Gruppe der Unteroffiziere jedoch sowohl die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee als auch die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee.
  3. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento des Originals vom 7. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de)

Einzelnachweise

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  1. a b Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (web.archive.org [PDF; 3,3 MB; abgerufen am 11. September 2021] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  2. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. a b Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014] Englisch).
  4. a b c d e Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (PDF – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist). PDF (Memento des Originals vom 11. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (PDF – Stand 17. September 1999).
  6. a b Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 12. Juli 2024] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
  9. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  10. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  11. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento des Originals vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  12. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  13. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  14. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 23. Juli 1955. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1955, 23 vom 25. Juli 1955. Bonn 23. Juli 1956, S. 452 ff. (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  15. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Dritte Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 8. Juni 1959. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1959, 20 vom 19. Juni 1959. Bonn 8. Juni 1959, S. 281 (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  16. Bundespräsident Heinrich Lübke et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 12. November 1962. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1962, 47 vom 24. November 1962. Bonn 12. November 1962, S. 675 f. (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  17. Bundespräsident Scheel et al.: Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1978, 40 vom 14. Juli 1978. Bonn 14. Juli 1978, S. 1067 ff. (HTML [PDF; abgerufen am 4. August 2024]).
  18. vgl. Iller-Katastrophe. Der Tod von Kempten. In: Der Spiegel. Nr. 24, 1957 (online).
  19. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 1. Februar 1956. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1956, 4 vom 2.2.1956. Bonn 23. Juli 1956, S. 63 ff. (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
  20. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 26. Juli 1957. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1957, 39 vom 7. August 1957. Bonn 26. Juli 1957, S. 1056 (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
  21. BGBl. I S. 993
  22. BGBl. I S. 365
  23. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).