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Seite:De Merian Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae 062.png

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Vnderwalden / vnd Glaris / von den Costnitzischen Krieg zurück kommen / haben die Burger allhie / so mit einander vneinig waren / sie eingelassen / daher diese Statt noch selbigen 4. Orten / doch mit etwas Vorbehaltung ihrer alten Gebräuche / vnd Statt-Freyheiten / zuständig ist. Hat auch ein zugehöriges Ländlein / darüber sie herrschet: Item ein eygen verschrieben Recht / darvon niemands zu appelliren gebühret. Ihr Obrister ist ein Schultheiß / der wird Jährlich durch die gemeine Burgerschafft erwehlet. Hat auch Räth vnd Gericht: An. 1646. trachteten die Jesuiter allhie einzukommen; welche aber die Rappersweiler / wie man damaln geschrieben / nicht einnehmen wolten. Gleich vnter dieser Statt / vnd gemelter Brücken / ist in dem Züricher See / die Insel Auffnow / oder Vffnow / darinn ein alte Pfarr-Kirch / sampt etlichen Häusern / bey deren Pfarrer sich der berühmbte Fränckische Ritter / Doctor / vnd Poet / Vlrich von Hutten / hat artzneyen vnd curieren lassen / aber darüber gestorben / vnd allda Anno 1523. begraben worden ist / weme diese Insul / mit dero Begriff / zuständig / ist mir nicht bewust. Besiehe hievon / vnd dem vorgehenden / den viel angezogenen sehr fleissigen Stumpfium.


12. Rhineck /

Ist ein altes der Rheguscier Stättlein / vnnd der vnderist Platz im Rhaetischen Craiß / gleich in der Land-Marck gegen Turgöw / neben dem Einfluß deß Rheins in den Boden-See / zu vnderst am Rheinthal / auff der lincken Seiten Helvetier-Lands / gelegen / allda der Eydgnossische Vogt im Schloß wohnet / vnnd wird von solchem Stättlein das gantze Rynthal / die Herrschafft Rhyneck genannt. Hat vor Zeiten das Rhyngäw geheissen / vnnd reichet von der Graffschafft Werdenberg herab / biß an den Einfluß deß Rheins in den Boden See. Gehört jetzt denen von Zürich / Lucern / Vry / Schwytz / Vnderwalden / Zug / Glaris vnd Appenzell. An. Christi 1408. ward diß Stättlein von den Appenzellern verbrant / vnd hat auch sonsten grossen Schaden / durch Belägerung vnd Brunst gelitten.


13. Rhynow /

Zwischen Schafhausen vnnd Eglisaw gelegen / wird bey nahe mit dem Rhein vmbringet / hat aber seinen Anhang / vnnd Eingang vom Turgöw / vnnd Helvetier Erdreich hinein. Ist ein altes Römisches Wesen / Bevestigung vnnd Wachthauß wider die Alemannier gewesen. Heutigs Tags ist es ein gar geringes Stättlein vnd mehrers fast ein Fleck zu nennen. Hat aber ein stattlichs Kloster / in welchem viel Adels / als die Herren von Balm / vnd andere / begraben ligen. Vnd in dieses Benedictiner Kloster muß man auß dem Stättlein vber eine Brücke gehen / vnd hat das Stättlein darneben auch eine Brücken vber Rhein / auff Germanier Gestad / so die vierdte Brück vber Rhein / vnder den Außgang deß Bodensee / ist. Es hat dieses Kloster S. Fundanum auß Schottland zu einem Patronen / der vmb das Jahr Christi 800. allda ein Münch gewesen / vnnd daselbst ruhen soll. Gehört jetzt den Eydgenossen mit einander.


14. Sargans /

Sarunegans / oder Sarngans / hat vor Zeiten die Sarunetes zu Innwohnern gehabt / von welchen diese Statt / vnd Landschafft / oder vielmehr vom Wasser Sarn / vnd Ganß / den Namen hat / wie Tschudi / so allhie Anno 1530. vnd 33. Landvogt gewesen / darfür helt / vnnd nicht allein die ersten Grafen / sondern auch die Statt in dem Schild eine Ganß führet / Guler. lib. 14. Raetiae fol. 211. Vadianus nennts sanam casam; Auß welchem der Mißbrauch nach vnd nach Sarganß gemacht / vnd auß solchem verböserten Namen folgends das Wappen gezogen sey. Die Statt ligt neben Meyls / am vordersten gegen Mittag herfür gespitzten Eck deß Schalbergs / etwas von der Ebne erhebt / vnd stracks darob ob dem Felsen das Schloß gleiches Namens. Graf Georg von Werdenberg hat solches Ländlein / das etwan zum Reich gehört hat / Anno 1483. sampt dem Schloß / den 7. Orthen / Zürich / Lucern / Vry / Schytz / Vnderwalden / Zug / vnd Glaris verkaufft / die ordentlich einen Vogt dahin schicken / wiewol die Statt Sarganß