Ein Vestung / daran der Abbt von Sanct Blasij im Schwartzwald Theil hat. Wo aber solche gelegen / wird nit gemeldet. Vermuthlich ist / daß es das Schloß Guttenberg zwey Stundt von der Statt Waldshut (so eine auß den 4. Oesterreichischen Waldstätten / beym Rhein / oberhalb Basel / vnd zwar diese nahend dem Schwartzwald / ist) gelegen / seyn werde. Sonsten ligt auch ein Schloß dieses Nahmens in der Herrschafft Vadutz / (so jetzt Hohen-Embsisch) zwischen dem Rhein / vnd S. Luzis Staig / auff einem runden abgesonderten Felsen / nächst dem Dorff Baltzers / dem Hauß Oesterreich zuständig / zimlich befestnet / vnnd von der Natur geholffen; wie Johann Georg Schlee / in seiner Beschreibung der Landschafft vnderhalb S. Lucis Staig / p. 72. redet / vnd sagt / daß es eine Wohnung eines Oesterreichischen Vogts / allda / so sonsten nichts anders / als das Schloß / vnd darzu gehörige Güter / zuverwalten habe; vnnd daß gleich ob Gutenberg die Gräntz der Herrschafft Vadutz / gegen die Herrschafft Meyenfeld / bey einem Brunnen / vnd darob die Hohe Staig / S. Luzis Staig genandt / sey; allda der Graubünter Gebieth anfahet / welche Anno 1499. dieses Schloß Gutenberg belagert / vnd dasselbe zu vntergraben vergeblich sich vnderstanden haben. Biß hieher dieser. Johann Guler von Weineck / Ritter / saget / in Beschreibung der Rhaetischen Völcker / hievon also: Zwischen Meyls / vnnd Balzers / nahe bey dem Rhein / auf einem runden / vnd rings herumb ledigen Bühel / stehet das Schloß Gutenberg / dem Hauß Oesterreich gehörig; hat allenthalben schöne Außsehen / gegen Vadutz / gegen Werdenberg / gegen Sarn-Ganß / vnd gegen S. Luzis Steig / vber die man zwischen zween Bergen nach Meyen-Feld / vnd Chur / raiset / welches Schloß / Anno 1616. im Nahmen deß Hausses Oesterreich / die Edlen von Ramschwag besessen haben.
Im Craichgöw ligt auch ein Gutenberg / oder Guteberg / so ein denen von Gemmingen gehöriger Fleck ist.
Ein Probstey zwischen Achalm / vnnd Aurach / wie Crusius sagt / lib. 8. parte 2. Annal. In einer Tafel deß Hertzogthumbs Würtemberg / wirdt solcher Orth Gieterstein / genandt / vnnd wie ein Berg-Schloß gezeichnet.
Ein FrawenCloster / am Fluß Rott / oberhalb deß Schlosses Schwendi / beym Lauberbad nahend / vnd vnderhalb dem Closter Münchrott / gelegen. Die Fraw Aebbtissin dieses Closters ist ein Reichs- vnd Schwäbischer CraißStand / deren Monatlich einfacher Anschlag 20. Gulden. Vnd zum CammerGericht zu Speyer 8. Gulden 21. Kr. 5. Heller: Wie ich in einer geschriebenen Verzeichnuß gelesen. In der Continuation deß Itinerarii Germaniae, ist auß vnrechtem Bericht / ein Irrthumb / im 1. Cap. vnd ReichsMatricul / vorgangen / in deme dieses / vnd das Closter Gnadenzell / davon hieoben / vntereinander seynd vermischt worden / welches allhie zuerinnern gewest. Die Grafen von Aichheim an der Iller / so dieses Closter Guttenzell gestifftet haben sollen / ligen darinn begraben.
Ein ansehnlich Dorff / vnnd Schloß / ins Bistumb Costantz gehörig / dessen Vogt Anno 1649. H. Wolff Christoff von Bernhausen / Fürstlicher Costantzischer Rath / gewesen.
Auff der Alb / so zu deß Munsteri Zeiten den Freyherrn von Gundelfingen gehört / vnd folgends von Ihnen / auf die Grafen von Helffenstein kommen; jetzt aber Gräfflich Fürstenbergisch / vnnd ein Stättlein seyn solle / davon aber gewisser Bericht ermangelt.
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_121.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)