Sprachenrecht
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Sprachenrecht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Sprachenrecht | —
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Genitiv | des Sprachenrechts des Sprachenrechtes |
—
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Dativ | dem Sprachenrecht dem Sprachenrechte |
—
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Akkusativ | das Sprachenrecht | —
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Worttrennung:
- Spra·chen·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃpʁaːxn̩ˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Sprachenrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] dasjenige Recht, das die Verwendung von Sprachen, vor allem im Umgang mit Behörden und Gerichten, regelt
- [2] Recht, bei Ämtern und Gerichten die eigene Sprache zu verwenden
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Sprache und Recht sowie dem Fugenelement -n
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Sprachengesetz
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [2] „Zehn Prozent der Deutschen, die in überwiegend tschechischen oder slowakischen Orten lebten, hatten allerdings kein Sprachenrecht.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
[2] Recht, bei Ämtern und Gerichten die eigene Sprache zu verwenden
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Sprachenrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachenrecht“
- [1, 2] Duden online „Sprachenrecht“
Quellen:
- ↑ Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X , Seite 107.