Albrecht II.
- Lebensdaten
- um 1295 – 1359
- Beruf/Funktion
- Bischof von Halberstadt ; Herzog von Braunschweig-Lüneburg
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 136818692 | OGND | VIAF: 81100319
- Namensvarianten
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- Albrecht von Braunschweig
- Albrecht
- Albrecht II. von Halberstadt
- Albrecht II.
- Albrecht von Braunschweig
- Albrecht
- Albrecht II. von Halberstadt
- Albrecht, von Braunschweig
- Albrecht, von Halberstadt
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Albrecht II.
Herzog von Braunschweig-Lüneburg, Bischof von Halberstadt (seit 1324), * um 1295, † 13.10.1359, begraben Braunschweig.
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Genealogie
V Herzog Albrecht II., der Feiste, von Braunschweig;
M Rixa, T des Wendenfürsten Heinrich von Werle;
Gvv Herzog Albrecht I., der Große, von Braunschweig. -
Biographie
A. wurde von einer Minderheit des Domkapitels, die eine Fortführung der Territorialpolitik des Vorgängers, Albrechts I., wünschte, gewählt und konnte sich erst nach Oberwinden zahlreicher Widerstände durchsetzen. Mit Hilfe des Mainzer Erzbischofs und seines Bruders, Herzog Otto von Braunschweig, durch seine zähe Energie und sein diplomatisches Geschick behauptete er sich bis 1357, erweiterte mit Unterstützung der verbündeten Städte Halberstadt, Aschersleben und Quedlinburg das bischöfliche Territorium erheblich auf Kosten seiner Hauptgegner, der Grafen von Regenstein, mußte dann aber weichen, als Innocenz VI. durch die Provision des Würzburger Domkantors Markgraf Ludwig von Meißen dessen beträchtlichen, bis zum Kaiser Karl IV. reichenden machtpolitischen Anhang gegen ihn mobilisierte. A. |nahm Ludwig zunächst im Vertrag vom 3.6.1357 als Koadjutor an und verzichtete 1358 auf das Bistum gegen eine Entschädigung. Er war vor allem ein kühl und leidenschaftslos rechnender Territorialpolitiker. Indirekt förderte er den Widerstand Ludwigs des Bayern gegen die gesteigerten Ansprüche der Kurie.
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Literatur
ADB I;
UB d. Hochstifts Halberstadt, hrsg. v. G. Schmidt, T. 3, 1887, S. 258-593;
Regg. d. Erzbischöfe v. Mainz v. 1289-1396, 1. Abt., bearb. v. E. Vogt, 1. Bd., 1913, S. 508 Nr. 2576;
A. Diestelkamp, Halberstädter Analekten 1251-1352, in: Sachsen u. Anhalt, Jg. 4, 1928, S. 42;
Gesta Alberti II. episcopi, hrsg. v. L. Weiland, MGH SS 23, S. 123-29;
K. Mehrmann, Der Streit um d. Halberstädter Bischofsstuhl v. J. 1324–58, Diss. Kiel 1893;
ders., Bischof A. II. v. Halberstadt, in: Ztschr. d. Harz-Ver. f. Gesch. u. Altertumskde., Bd. 26, 1893, S. 142-90;
E. Vogt, EB Mathias v. Mainz, 1905, S. 45 f.;
C. f. Boettcher, Neue Halberstädter Chronik, 1913, S. 164-88;
Hauck V, 2, S. 1142. -
Porträts
Haupt- u. Sekretsiegel, Abb. in: UB d. Hochstifts Halberstadt, T. 3. Tafel XVI, Abb. 126, 127, 129, nach Originalen im Staatsarch. Magdeburg.
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Autor/in
Helmut Beumann -
Zitierweise
Beumann, Helmut, "Albrecht II." in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 164-165 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136818692.html#ndbcontent
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Albrecht II.
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Biographie
Albrecht II., Bischof von Halberstadt (1325—58), war ein Sohn Herzog Albrechts des Feisten von Braunschweig-Lüneburg (Göttingen). Die Zeit seiner bischöflichen Amtsführung ist eine fast ununterbrochene Kette von Zerwürfnissen mit dem päpstlichen Stuhl, von Zwistigkeiten mit seinem Domcapitel und der Stadt Halberstadt, von Fehden mit den angrenzenden Fürsten und Herren. Etwa gegen Ende des 13. Jahrhunderts geboren, trat er früh in den geistlichen Stand, war bereits 1319 Domherr zu Halberstadt und erhielt auch bald darauf die Dompropstei zu St. Alexander in Einbeck¶. Nach dem Tode Bischof Albrechts I. (1324 Sept. 14) schritt das Domcapitel zur Wahl, nachdem es am 6. Oct. eine von dem künftigen Bischof zu beschwörende Wahlcapitulation entworfen hatte, welche u. a. Bestimmungen über die Jurisdiction der Archidiacone und der bischöflichen Officialen, die Dompropsteigüter, die Verpfändung der Stiftsgüter enthielt. Die meisten Stimmen fielen auf den Domherrn Ludwig von Steindorf, nur fünf auf A. Der Erzbischof Matthias von Mainz als Metropolit von Halberstadt entschied sich für letzteren, wogegen der Papst Johann XXII. unter Nichtachtung des Wahlrechts des Domcapitels das erledigte Bisthum Giseko von Holstein übertrug, der, wenn er auch niemals in den Besitz desselben kam, doch nicht aufhörte, Ansprüche darauf zu erheben. In die Zeit zwischen dem Tode Albrechts I. und der Bestätigung Albrechts II. fallen Streitigkeiten des Stifts Halberstadt mit Anhalt wegen der Grafschaft Aschersleben und fast gleichzeitig brach eine Fehde aus zwischen dem Stift und den Grafen Albrecht und Bernhard von Reinstein, den Schutzherren der Stadt Quedlinburg. Bischof A. eroberte die den Grafen gehörende dicht bei Quedlinburg gelegene Güntekenburg um Ostern 1325, und in Folge dieses Sieges ging die Schutzherrlichkeit über die Stadt Quedlinburg auf das Stift Halberstadt über (1326 April 14). Nachdem der Bischof noch eine bedeutendere Fehde mit Meißen ausgekämpft hatte,|brach der alte Zwist wieder aus. Der Bischof beschuldigte die Grafen, daß sie außer verschiedenen Gewaltthätigkeiten und Eingriffen in seine Rechte Kirchen zu befestigten Plätzen umgebaut hätten. Als Schiedsrichter wählten die streitenden Parteien Herzog Otto von Braunschweig, des Bischofs Bruder. Aber der Spruch des Herzogs befriedigte die Grafen nicht. Von neuem erhoben sie die Waffen und schädigten das Stift und die mit ihm verbundene Stadt Quedlinburg. Sie waren aber in diesem Kampfe nicht glücklich und mußten ihren Gegnern verschiedene Zugeständnisse machen. Noch ehe jedoch die Fehde mit den Grafen von Reinstem beigelegt war, wurde die Thätigkeit Bischof Albrechts bereits von anderer Seite in Anspruch genommen. In Folge der Umtriebe des Domdechanten Jacob Snelhard verband sich das Halberstädter Domcapitel mit den drei dortigen Collegiatstiftern, ihre Freiheiten und Gerechtsame gegen alle Eingriffe zu schützen. Diese Verbindung war natürlich gegen Bischof A. gerichtet. Durch Vermittlung Herzog Otto's, des Bischofs Bruder, kam vorläufig ein Vergleich (1336 Juli 17) zu Stande, der jedoch den Frieden nur auf kurze Zeit herstellte. Durch den Einfluß Snelhard's wurde die Bürgerschaft Halberstadts gegen ihren Bischof aufgereizt. Dieser beschwerte sich bei seinem Metropolit, dem Erzbischof von Mainz, der zur Untersuchung der Streitigkeiten Magister Albrecht von Gotha nach Halberstadt schickte. Der mainzische Abgesandte entschied gegen Snelhard, den er auch aller seiner Würden entsetzte. Obgleich Bischof A. die Stifter vorher mit dem Banne belegt hatte, so fuhren viele Geistliche doch fort, gottesdienstliche Handlungen vorzunehmen. Der Bischof ließ den Dom und die Liebfrauenkirche schließen, auch einen niederen Geistlichen, der Messe lesen wollte, daran hindern. In Folge dessen bricht in der Stadt ein Aufruhr aus, mehrere Abgeordnete des Bischofs werden erschlagen, er selbst muß sich flüchten. Erst im J. 1338 wurden auch diese Wirren geschlichtet, A. hob den über die Stadt verhängten Bann auf, die Urkunden über die zwischen der Bügerschaft und den Capiteln abgeschlossenen Bündnisse wurden ihm in Gegenwart einer großen Menge von Prälaten und Rittern übergeben und vernichtet, und nach einiger Zeit hielt er in Gemeinschaft mit seinen Brüdern, Vettern und anderen weltlichen und geistlichen Großen seinen feierlichen Einzug in die Stadt, und die Bürgerschaft huldigte ihm von neuem. Im J. 1340 brach wiederum die Fehde zwischen dem Stifte Halberstadt und den Fürsten von Anhalt aus. Obwol Erzbischof Otto von Magdeburg, der von den Parteien als Schiedsrichter erwählt war, das Recht der anhaltinischen Fürsten auf Aschersleben anerkannte und Fürst Bernhard auch vom Kaiser belehnt wurde, so blieb doch das Stift Halberstadt in dem Besitze von Aschersleben. Eine andere blutige Fehde erhob sich, als nach dem Tode Giseko's von Holstein der Papst den Grafen Albrecht von Mansfeld als Bischof von Halberstadt einsetzen wollte. In diesem Kampfe gegen den Grafen von Mansfeld wurde der Bischof von seinen Brüdern und den Städten Braunschweig, Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben unterstützt. In den fünfziger Jahren traten neue und ernstliche Verwickelungen mit dem päpstlichen Stuhle ein. Innocenz VI. suchte mit allen Mitteln Bischof A. aus seinem Stifte zu drängen. Nach dem Tode des Grafen Albrecht von Mansfeld ernannte der Papst Ludwig von Meißen zum Bischof von Halberstadt, der dann auch, nachdem A. vom Papste in den Bann gethan, auf sein Bisthum resignirt hatte, in der That der Nachfolger des letzteren wurde. Noch am 13. Mai 1358 stellte A. eine Urkunde aus. In demselben Jahre scheint er gestorben zu sein; begraben ist er in der St. Blasiikirche zu Braunschweig.
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Literatur
Historia Alberti II. episcopi Halberstadensis ab anno 1324 ad 1359 conscripta. Gedruckt bei Leibnitz, Scriptores Rerum Brunsvicensium II. 148—152. Budäus, Bischof Alberti II. von Halberstadt Leben, Wandel etc. Halberstadt 1624.
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Autor/in
Janicke. -
Zitierweise
Janicke, Karl, "Albrecht II." in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 265-266 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136818692.html#adbcontent