Die erste „Wahl“ zur Volkskammer am 15. Oktober 1950 in der DDR war eine reine Inszenierung. Der 18-jährige Gymnasiast Hermann Flade protestierte dagegen, wurde zur Höchststrafe verurteilt – und musste schließlich zehn Jahre im Zuchthaus absitzen.
Die erste „Wahl“ zur Volkskammer am 15. Oktober 1950 in der DDR war eine reine Inszenierung. Der 18-jährige Gymnasiast Hermann Flade protestierte dagegen, wurde zur Höchststrafe verurteilt – und musste schließlich zehn Jahre im Zuchthaus absitzen.