Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ist eine transparenzpflichtige Stelle.
Anfragen können für den Bereich Wissenschaft gerichtet werden an: [email protected]
Anfragen können für den Bereich Kultur und Tourismus gerichtet werden an: [email protected]