File:DEU Bad Neustadt an der Saale COA.svg

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Beschreibung

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Wappen
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Deutsch: Wappen von Bad Neustadt an der Saale
English: Coat of Arms of Bad Neustadt an der Saale
Blasonierung
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Deutsch: In Rot eine von rechts nach links steil aufsteigende Zinnenmauer, unten beiderseits je ein silberner Zinnenturm; im Dreieck unter den Mauern ein wachsender, golden gekleideter Bischof mit einem aufrechten silbernen Schwert in der Rechten und einem silbernen Krummstab in der Linken.
Referenzen
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Referenzen
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Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorazuregulessable
Datum
Deutsch: seit 13 Jh.
Provenienz
Deutsch: Zusammen mit der königlichen Salzforstschenkung kam Neustadt im Jahr 1000 an das Hochstift Würzburg, bei dem es bis 1802 blieb. Stadt- und Landesherr war der Bischof von Würzburg. 1232 wird Neustadt als Stadt bezeichnet. Aus dem Jahr 1282 ist der Abdruck eines Siegels überliefert, dessen Bild sich seitdem nur geringfügig geändert hat. Im ältesten Siegelabdruck steht der Würzburger Fürstbischof unter gotischem Kleeblattbogen, darüber ein romanischer Turm, der durch perspektivische, schräge Mauern mit zwei Zinnentürmen und Spitzdach, die beiderseits des Bischofs stehen, miteinander verbunden ist. Der Torturm stellt wohl die Stadtkirche dar, die Mauern und Seitentürme die Ummauerung der Stadt, von der große Teile bis heute erhalten sind. Die Architekturformen und Farben änderten sich mehrmals. Von 1835 bis 1919 trat die Stadt in die Klasse der Landgemeinden zurück. Seit dem Zusammenschluss von Bad Neuhaus mit Neustadt im Jahr 1934 führt die Stadt den Zusatz Bad in ihrem Namen.
Künstler
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  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [1]
Andere Versionen

Lizenz

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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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