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Artikel „Hergenhahn, August“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 105–109, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hergenhahn,_August&oldid=- (Version vom 13. November 2024, 23:32 Uhr UTC)
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Hergenhahn: August H., herzogl. nassauischer Staatsmann, geb. am 16. April 1804 zu Usingen, † am 29. December 1874 zu Wiesbaden. Hergenhahn’s Vater Joh. Karl Salomo war fürstl. nassau-usingen’scher Amtmann und Justizrath zu Usingen, welcher, wie in Pertz’ Leben des Ministers v. Stein (Bd. I. S. 257) berichtet wird, am 3. Januar 1804 mit Militär in Oberlahnstein erschien und, zufolge des die Einverleibung der reichsritterschaftlichen Besitzungen betreffenden Patents des Herzogs Friedrich August zu Nassau-Usingen, Namens desselben von den der v. Stein’schen Familie gehörenden Dörfern Frücht und Schweighausen Besitz ergriff. Als jüngstes von zehn Kindern früh verwaist, erhielt H. den ersten Unterricht im Pädagogium zu Idstein, besuchte dann das Gymnasium zu Weilburg, studirte 1821 zu Göttingen, 1822 und 1823 zu Heidelberg, hier der deutschen Burschenschaft angehörend, die Rechts- und Staatswissenschaft und wurde 1825 beim Hof- und Appellationsgericht [106] zu Wiesbaden als Procurator angestellt. 1832 siedelte er mit diesem nach Usingen über, ließ sich aber wegen der geringen dortigen Anwaltspraxis schon 1833 an die Gerichte in Wiesbaden versetzen, bis er 18. Juni 1841 als Procurator beim dortigen Oberappellationsgerichte Anstellung erhielt. H., welcher schon in jüngeren Jahren eines guten Rufes als Anwalt genoß, erwarb sich bald eine ausgedehnte Praxis im Herzogthum Nassau. Gleichzeitig betheiligte er sich lebhaft am öffentlichen Leben. Schon in den 1830er Jahren stand er in Verbindung mit den badischen Liberalen in ihren Bestrebungen nach Erlangung der deutschen Einheit. In der Mitte der 1840er Jahre in den nassauischen Landtag gewählt, trat er bald an die Spitze der sich regenden Opposition und wurde Präsident der Deputirtenkammer. Seiner Wirksamkeit für politische und religiöse Freiheit war es namentlich zu verdanken, daß in Nassau ein lebhafteres Interesse an öffentlichen Angelegenheiten geweckt wurde. Als Mitarbeiter an der von Gervinus gegründeten „Deutschen Zeitung“ erregte er in Nassau besonders Aufsehen durch seine Artikel über dortige Verhältnisse. Auf den Versammlungen der vormärzlichen liberalen deutschen Abgeordneten, z. B. 1846 bei Itzstein zu Hallgarten, vertrat H. mit großer Wärme den Gedanken eines deutschen Parlaments. Im März 1848 stand H. an der Spitze der Bewegung in Nassau. Seiner Entschiedenheit war es wesentlich zu verdanken, daß die sehr aufgeregten Massen, namentlich der ländlichen Bevölkerung, von Ausschreitungen in Wiesbaden zurückgehalten wurden. Während die Behörden des Herzogthums alles Ansehen verloren hatten, gelang es H. mit Hülfe der Sicherheitsausschüsse die Ruhe und Ordnung im Ganzen aufrecht zu halten. Es war dies von allgemeinerer Bedeutung in Hinblick auf die radikalen Umsturzbestrebungen und republikanischen Gelüste, welche in Mittel- und Süddeutschland die ganze Bewegung zu benachtheiligen begannen. Wie Eberhard in Kurhessen, so war H. einer der wenigen Männer des bis dahin allgemeinen Vertrauens ihrer heimischen Bevölkerung, welche mit Muth und dem ganzen Gewichte ihrer Beliebtheit jener Richtung entgegentraten. Schon in der stürmischen Zeit, welche dem Zusammentritte des Vorparlaments voranging, als Tausende leidenschaftlich aufgeregter Männer aus dem Rheingau, Rheinhessen, Franken und Baden in Frankfurt a. M. zusammengeströmt waren, trat H. am 29. März im „Weidenbusch“ G. Struve entgegen, der unter stürmischem Beifall einer großen Menge das Verlangen gestellt hatte, „die Blutsauger“, die Fürsten, „abzuthun“ und die Republik zu gründen (s. Duckwitz, Denkwürdigkeiten aus meinem öffentlichen Leben, Bremen 1877, S. 218,). Die Republikaner hatten trotz ihrer Niederlage im Vorparlament ihre Sache noch nicht aufgegeben. Da wegen ungefährer Gleichheit der Stimmen beider Theile im 50er Ausschusse des Vorparlaments die Gefahr weitgehender Beschlüsse desselben vorlag, vereinigte sich H. mit gleichgesinnten Mitgliedern des Ausschusses wie Mathy, Duckwitz, Stedmann u. A. um dergleichen zu verhüten. Auf Hergenhahn’s und Rüder’s Antrag ernannte der Ausschuß am 7. April eine Commission zur Betreibung der Parlamentswahlen in den einzelnen Ländern. Bezüglich der Behandlung des Bundestagsbeschlusses wegen des v. Lepel’schen Promemoria’s trat H. für eine mildere Form der Mißbilligung auf. Bei anderer Gelegenheit wandte er sich entschieden gegen die Reactionsseher im Ausschusse und befürwortete am 27. April die sofortige Wahl eines Bundesoberfeldherrn. Jene constitutionelle Vereinigung dehnte sich weiter aus und verhinderte die Pläne der äußersten Linken, aber schon bald wurden durch die Berufung Hergenhahn’s und Mathy’s in die Heimath die Republikaner im Ausschusse um zwei Stimmen in Vorsprung gebracht. Gerade hierdurch fühlten sich dann die constitutionellen Elemente wieder zu größerer Thätigkeit angeregt. Auf einstimmigen Wunsch des Landes wurde am [107] 16. April 1848 vom Herzog Adolf, unter Ernennung zum Präsidenten mit der Leitung der Geschäfte des Staatsministeriums unter ministerieller Verantwortlichkeit beauftragt, und zwar, wie es in dem Patente des Herzogs hieß, „in der Ueberzeugung, daß derselbe sich die Entwickelung der Rechte des Volks zur Aufgabe gesetzt hat und daß derselbe durch das Zutrauen des Landes unterstützt wird.“ Als Minister entwickelte H. 1848 und 1849 eine außerordentliche Thätigkeit in Ausführung der landesherrlichen Verheißungen vom 4. März 1848, insbesondere hinsichtlich eines neuen Landtagswahlgesetzes, einer neuen Verwaltungsorganisation, einer Gemeinde- und einer Gerichtsverfassung, öffentlich mündlichen Strafverfahrens mit Schwurgerichten etc. „Das Ministerium H.“, sagt K. Braun (Bilder aus der deutschen Kleinstaaterei, Bd. II. S. 252 u. 337), „regierte streng constitutionell, nicht blos dem Lande, sondern auch dem Fürsten gegenüber. Als der letztere diese Bahn verließ, trat es ab. Diese kurze Periode einer Verfassung und Gesetz heilig achtenden Verwaltung betrachtete der Herzog als eine ebenso ordnungswidrige, als für ewig überwundene Episode, auf welche er stets mit einem Gefühl der Demüthigung, des Grimms und der Bitterkeit zurückblickte. Noch 14 Jahre später ließ er dies dem Minister H. fühlen, den er doch 1848 gar nicht genug mit Lobeserhebungen überhäufen konnte.“ Ein Hauptgrund dieser Anschauung der Bewegung von 1848 seitens des Herzogs lag, wie in anderen Kleinstaaten, in der deutschen Frage. Auch als Minister betheiligte sich H. mit Eifer an den deutschen Einheitsbestrebungen. Vom ersten nassauischen Wahlbezirke in die deutsche Nationalversammlung gewählt, gehörte er als Mitglied des „Casino“-Clubs entschieden zu den Erbkaiserlichen, war Mitglied des Verfassungsausschusses und des Ausschusses für Prüfung der Legitimationen, sowie Vorsitzender des Ausschusses für Prüfung der wider mehrere Abgeordneten beantragten gerichtlichen Untersuchung. Gleich bei Beginn des Parlaments zeigte H. in einer entscheidenden Frage seine maßvolle und entschiedene Haltung. Sie betraf das Verhalten des Parlaments zu dem in Mainz zwischen der preußischen Garnison und einem Theile der Bevölkerung entstandenen Streite. Die demokratische Linke, an der Spitze Zitz, wollte die Sache benutzen, um das Parlament in einen Convent zu verwandeln und die vollziehende Regierungsgewalt über Deutschland an sich zu reißen. Das Parlament wählte einen Ausschuß mit dem Auftrag, sich nach Mainz zu begeben und über die dortigen Vorfälle zu berichten. H. hatte am 26. Mai als Berichterstatter der Commission eine schwierige Aufgabe, indem er der Zitz’schen Darstellung widersprach; er hatte, sagt Laube (Das erste deutsche Parlament), die Ruhe und den Muth, manches zuzugestehen, was die Gereiztheit der Bürger begründen mochte, aber je mehr aus der leidenschaftslosen Darstellung die Wahrheit hervortrat, um so mißtrauischer wurde man gegen das Colorit von Zitz. Man ging schließlich zur Tagesordnung über. H. ist nachher im Parlamente nicht mehr als Redner aufgetreten. Im Wunsche, die Verfassung zu Stande zu bringen, wollte er die Verhandlungen nicht verlängern; seine Wirksamkeit in der Erbkaiserpartei war aber eine nicht unwichtige. Er gehörte zu den zehn Mitgliedern, die schon im Verfassungsausschuß den Erbkaiser aufstellten. Im November 1848 erhielt H. gemeinsam mit dem Präsidenten Simson von der deutschen Centralgewalt die Aufgabe, als Reichscommissar in dem zwischen dem Ministerium Brandenburg-Manteuffel und der preußischen Nationalversammlung ausgebrochenen Streite zu vermitteln. Er ging dabei von der Ansicht aus, daß der Beschluß des deutschen Parlaments, wodurch die preußische Regierung zur Rückverlegung jener Versammlung von Brandenburg nach Berlin und die preußische Krone zur Ernennung eines volksthümlichen Ministeriums veranlaßt werden sollte, politisch nicht zu rechtfertigen sei und benutzte seine Anwesenheit in Berlin [108] wesentlich dazu, die dortigen leitenden Kreise für das Zustandekommen der deutschen Verfassung zu gewinnen. In Audienzen bei Friedrich Wilhelm IV. und dem Prinzen von Preußen vertrat er mit Wärme die Sache der deutschen Einigung. Während ersterer den Reichscommissaren mit ungläubigem Lächeln das Testament Friedrichs d. Gr. erwähnte, in welchem derselbe seinen Nachfolgern die Pflicht auferlege, stets auf die Abrundung Preußens Bedacht zu nehmen, fand H. beim Prinzen von Preußen wärmeres Interesse an der deutschen Sache. Er machte hier die Erfahrung, daß die deutsche Sache vom preußischen Standpunkte aus unterstützt wurde, daß man wohl begreife, es sei jetzt der Augenblick gekommen, für die Macht Preußens und Deutschlands eine breitere solide Grundlage zu suchen und daß jenes Testament hier einen fruchtbareren Boden gefunden habe, als beim Könige. Gegenüber den vielen Feinden der deutschen Sache und bei den geringen Mitteln, welche dem Parlamente zu Gebote standen, schien es H. unabweislich, den Plan zur Durchführung des deutschen Verfassungswerkes auch auf dieses preußische Interesse zu gründen. Er machte daher den Vorschlag, man möge jenes Werk rasch so zusammenstellen, wie es der Ausschuß und die Vorcommission entworfen, damit auf Grund desselben in Berlin von ihm verhandelt werden könne. Er wolle dann suchen hier zur Einigung zu gelangen, ehe die Verfassung in Frankfurt vollendet sei. Auch nachdem der König am 3. April 1849 die Kaiserwürde abgelehnt, versuchte H. als Regierungsbevollmächtigter für Nassau bei der Centralgewalt den Stand der Verfassungsfrage möglichst zum Besseren zu wenden. Er war es hauptsächlich, welcher veranlaßte, daß am 14. April 1849 die Vertreter von 28 deutschen Staaten in gemeinsamer Note der preußischen Regierung ihre völlige Zustimmung zur Kaiserwahl und zu der in zweiter Lesung beschlossenen Verfassung ausdrückten und dieselbe aufforderten, nicht durch Festhalten am Grundsatze der Vereinbarung das Vaterland den mit einer Verzögerung verbundenen Gefahren auszusetzen. Die spätere Einladung zur Parteizusammenkunft in Gotha am 26. Juni 1849 war auch von H. unterzeichnet. Ebenso gehörte er zu den Unterzeichnern der dort beschlossenen Erklärung und wurde mit beiden Gagern zur Ueberwachung der Presse der Partei bestellt. Im Volkshause des Parlaments zu Erfurt vertrat er den Wahlbezirk Wiesbaden. Davon ausgehend, daß mit dem Scheitern des deutschen Verfassungswerks auch die Zustände der Einzelstaaten in andere Bahnen einlenken würden, bat H. um Entlassung als Minister, die ihm auch alsbald am 7. Juni 1849 zu Theil wurde. Ihm stand, wie er vor seinem Rücktritte schriftlich niederlegte, in allen Lagen die nationale Einigung des deutschen Volkes obenan; die Bewegung des J. 1848 faßte er von Anfang an hauptsächlich vom nationalen Gesichtspunkte auf; die Einigung, die Macht und Größe des Vaterlandes waren es, welche ihn bei allen seinen Schritten leiteten. Obwol in kleinstaatlichen Verhältnissen aufgewachsen, sagte ihm seine scharfe politische Auffassung, „daß alle Bestrebungen in dem kleinen Kreise der engeren Heimath einen gesetzlich freien und gesicherten Rechtszustand zu begründen, ohnmächtig seien, wenn sie nicht gehalten und getragen würden von Einrichtungen, welche dazu dienen, Deutschland eine eigene einheitliche Politik gegen Außen, einen gesicherten Rechtszustand im Innern und alle die Mittel zu gewähren, die zur Hebung des Nationalwohlstandes erforderlich sind.“ 1850 trat er als ältester Rath in das nassauische Oberappellationsgericht, versah zugleich die Stelle des Generalstaatsprocurators und erwarb sich als Richter ein verdientes Ansehen in Nassau. Vom öffentlichen Leben hatte er sich ganz zurückgezogen, aber an dem Gedanken festhaltend, daß Deutschland nur durch Preußen zur Einheit werde gelangen können, erhielt er in den 1850er Jahren von dem in Coblenz residirenden Prinzen von Preußen in einer Audienz die Versicherung, daß die Zeit kommen werde, in welcher [109] Preußen sein Ansehen und seine Machtstellung wieder erlangen werde. Im October 1860 wurde H. zum Director des Hof- und Appellationsgerichts zu Dillenburg ernannt und im October 1861 in gleicher Eigenschaft an das zu Wiesbaden versetzt, 1863, als der Streit zwischen der von Ultramontanen und Großdeutschen geleiteten nassauischen Regierung und der zweiten Kammer immer größere Ausdehnung nahm und die Mitglieder des Hof- und Appellationsgerichts zu Wiesbaden, insbesondere H. von einer Zeitung unter den Augen und mit Vorwissen der Regierung aufs gröblichste beleidigt wurden, stellte H. vergebens beim Ministerium Anträge auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft zum Einschreiten, ja er wurde, Ende 1863, nach maßlosen, völlig ungegründeten Beschuldigungen, von seiner Stelle entfernt und an die Landesbank versetzt. Im Anfang des J. 1864 machte er wegen dieser Behandlung der Justiz persönlich Vorstellungen beim Herzog Adolf. Er schilderte diesem die verderblichen Folgen, welche eintreten müßten, wenn das Volk den Glauben an die Gerechtigkeit im Staate verliere, und beschwor den Herzog in einer ihm überreichten Denkschrift, von dem betretenen Wege abzulassen und, nach den Worten des Königs Max von Baiern, Frieden mit seinem Volke zu machen. Er machte den Herzog besonders darauf aufmerksam, daß die Erledigung der deutschen Frage von Factoren abhänge, auf welche Nassau einen Einfluß nicht zu üben vermöge, daß es aber von größter Bedeutung wäre, wenn die Einigkeit zwischen Fürst und Volk bei kommenden kritischen Zeiten hergestellt sei. Nach der Besetzung Nassaus durch Preußen wurde H. von der preußischen Regierung wieder an die Spitze der Geschäfte berufen, indem ihm die commissarische Leitung des Gesammtministeriums übertragen wurde. Nach Ueberleitung in die neuen Verhältnisse wurde er zum Präsidenten des Hof- und Appellationsgerichts zu Wiesbaden und bei Einführung einer neuen Gerichtsorganisation im Herbst 1867 zum ersten Präsidenten des Appellationsgerichts daselbst ernannt. Als Mitglied des constituirenden Norddeutschen Reichstags war es ihm vergönnt, an der Herstellung der Verfassung für den Norddeutschen Bund mitzuwirken und noch kurz vor seinem Tode pries er es als höchste ihm beschiedene Gnade, die Gründung des Deutschen Reichs geschaut zu haben. H. hatte ein warmes patriotisches Herz, einen scharfen politischen Verstand und war eine vornehme, edle Persönlichkeit. Er war auch vor allem ein fester Charakter; nach oben und nach unten hat er mit unerschütterlicher Festigkeit stets nur so gehandelt, wie er es mit der Treue gegen sein Gewissen und seine Ueberzeugung vereinigen konnte. Er hat weder nach Fürsten-, noch nach Volksgunst gestrebt und nicht gezögert, seine große Popularität aufs Spiel zu setzen, wenn es sich darum handelte, seiner Ueberzeugung vom Wohle des Vaterlandes zu folgen.

Nach hinterlassenen Papieren Hergenhahn’s. – Vgl. Brustbilder a. d. Paulskirche (v. Rob. Heller), Leipz. 1849; Biedermann, Erinnerungen a. d. Paulskirche, Leipz. 1849; Laube, das erste d. Parl., Leipz. 1849; Haym, die d. Nat.-Verf., Bd. III., Berl. 1850; Gegenwart (Leipz., Brockh.), Bd. V v. 1850; Staatswörterbuch, Bd. VII. (1862), Art. Nassau; Riesser’s Leben v. Isner (Frankf. u. Leipz. 1867), S. 443; Parisius, Deutschlands pol. Parteien, Berl. 1878.