„Wikipedia:Meinungsbilder/Belegpflicht bei Sperrbegründungen“ – Versionsunterschied

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::::Beachte dabei, Sperren, Entsperrungen und Ansprachen sind zu begründen. Gib an, '''''wo''''' jemand '''''welche''''' Regeln '''''wodurch''''' verletzt (oder nicht verletzt) hat. Bei erlaubten Sperrgründen, denen keine Regel zuordenbar ist (beispielsweise „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar“, „keine Besserung erkennbar“) ist der Sperrgrund anzuführen und „wo“ genau und „wodurch“ dies erkennbar war. Deine Sperrbegründung, Entsperrbegründung oder Ansprache muss nachvollziehbar sein. Ein bloßer Verweis auf Aussagen oder [[Hilfe:Versionen#Versionen vergleichen|Diff-Links]] Anderer (beispielsweise „so wie Benutzer XY begründet hat“) ist in der abschließenden Sperrbegründung nicht zulässig. Erfolgt die Begründung nicht im Sperrlogbucheintrag selbst, so gib dort einen Difflink zu deiner Begründung an, gegebenenfalls auch einen [[Hilfe:Permanentlink|Permanentlink]].
::::Beachte dabei, Sperren, Entsperrungen und Ansprachen sind zu begründen. Gib an, '''''wo''''' jemand '''''welche''''' Regeln '''''wodurch''''' verletzt (oder nicht verletzt) hat. Bei erlaubten Sperrgründen, denen keine Regel zuordenbar ist (beispielsweise „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar“, „keine Besserung erkennbar“) ist der Sperrgrund anzuführen und „wo“ genau und „wodurch“ dies erkennbar war. Wenn es sich aus den ersten beiden Angaben zweifelsfrei und eindeutig ergibt, ist eine Angabe des ''wodurch'' nicht notwendig. Deine Sperrbegründung, Entsperrbegründung oder Ansprache muss nachvollziehbar sein. Ein bloßer Verweis auf Aussagen oder [[Hilfe:Versionen#Versionen vergleichen|Diff-Links]] Anderer (beispielsweise „so wie Benutzer XY begründet hat“) ist in der abschließenden Sperrbegründung nicht zulässig. Erfolgt die Begründung nicht im Sperrlogbucheintrag selbst, so gib dort einen Difflink zu deiner Begründung an, gegebenenfalls auch einen [[Hilfe:Permanentlink|Permanentlink]].


::::Sperren, bei denen vom abschließend bearbeitenden Administrator nicht in der hier festgelegten Genauigkeit begründet wurde (wiederholt wurde), „wo“ genau und „wodurch“ „welche“ Regel verletzt wurde, sind ungültig.
::::Sperren, bei denen vom abschließend bearbeitenden Administrator nicht in der hier festgelegten Genauigkeit begründet wurde (wiederholt wurde), „wo“ genau und „wodurch“ „welche“ Regel verletzt wurde, sind ungültig.

Version vom 24. August 2012, 09:41 Uhr

Dieses Meinungsbild begann am 15. September 2012 um 12:00 Uhr und endete am 28. September 2012 um 12:00 Uhr. Bitte nicht mehr abstimmen!

Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob die Wikipedia-Richtlinie der Belegpflicht und Nachvollziehbarkeit („verifiability") sinngemäß auch auf Sperrbegründungen angewendet werden soll.

Initiatoren und Unterstützer

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)

  1. --Stillhart (Diskussion) 10:44, 10. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. -- WSC ® 11:27, 10. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Α.L. 16:55, 13. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. --Liberaler Humanist 17:06, 13. Jun. 2012 (CEST) Ich unterstütze dieses Verfahren, da einige Administratoren das Sperrlogbuch für z.t. nicht nachvollziehbare Anschuldigungen benutzen.[Beantworten]
  5. --Die Sengerin 14:22, 15. Jun. 2012 (CEST) Nur konkreten Meldungen kann sinnvoll nachgegangen werden.[Beantworten]
  6. --Reiner Stoppok (Diskussion) 04:46, 19. Jun. 2012 (CEST) PS: [1][Beantworten]
  7. --Striegistalzwerg 11:15, 19. Jun. 2012 (CEST) Ich unterstütze diesen Antrag und wünsche mir, Sperrverfahren ähnlich wie in einem deutschen Gericht durchzuführen (natürlich in gekürzter Form).[Beantworten]
  8. --Sustainlogic 14:20, 19. Jun. 2012 (CEST) Leider sinnvoll, da (ganz wenige) politisch-ideologische Admins ihre Admin-Funktion tatsächich auch missbräuchlich einsetzen.[Beantworten]
  9. --Ulitz (Diskussion) 18:33, 19. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
  10. --Zio (Diskussion) 20:00, 19. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
  11. --Hubertl (Diskussion) 00:12, 20. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
  12. --ϛ 23:56, 25. Jun. 2012 (CEST) – Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.[Beantworten]
  13. Lukas²³(◕_◕)!? 21:02, 30. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]
    --Alberto568 (Diskussion) 22:09, 8. Jul. 2012 (CEST) Erscheint mir sinnvoll. Jedoch würde ich den Mehraufwand für die Admins doch schon als Contra-Grund eintragen. Dennoch bereit zur Abstimmung. war zum Zeitpunkt der MB-Erstellung noch nicht stimmberechtigtGeitost 16:40, 29. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
  14. --Richard Zietz 08:48, 12. Jul. 2012 (CEST) inhaltliche Begründung.[Beantworten]
  15. --Biha (Diskussion) 16:29, 18. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
  16. --RobTorgel (Diskussion) 09:11, 19. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
  17. Derschueler 19:08, 19. Jul. 2012 (CEST) Eigentlich selbstverständich[Beantworten]
  18. --Trockennasenaffe (Diskussion) 11:11, 30. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
  19. --Das Schäfchen -- Talk -- Bewertung abgeben 12:14, 31. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
  20. --Finn (Diskussion) 10:50, 13. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
  21. --Boshomi -- Diskussion 17:05, 22. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]


Hintergrund

In Wikipedia existieren derzeit mehrere Verfahren, mit denen eine Benutzersperre verhängt (oder verlängert) werden kann:

  • A) ohne Antrag durch einen Administrator
  • B) mit Antrag nach einer Vandalismusmeldung
  • C) als Abschluss eines Benutzer(ent)sperrverfahrens
  • D) als Abschluss einer Sperrprüfung
  • E) als Abschluss eines Schiedsgerichtsverfahrens
  • F) als Abschluss eines Checkuserverfahrens.

Aktueller Zustand

Es existiert keine einheitliche Vorgabe, nach der Anschuldigungen und Benutzersperrgründe belegt und nachvollziehbar begründet sein müssen.

Die „Beweispflicht“ wurde hier bereits zur Diskussion gestellt.

Problembeschreibung

Bei den o. a. Verfahren kommt es immer wieder zu Vorhaltungen, zu denen ein Betroffener keine Stellungnahme oder Rechtfertigung geben kann, weil die Vorhaltungen zu unbestimmt oder zu pauschal formuliert sind. Zum Beispiel: der Benutzer „verbreite laufend POV", ohne dezidiert aufzuzeigen, wo und wann welcher Edit einen subjektiven POV enthalten habe und worin dies bestanden habe. Mitunter versteht der VM-Melder unter „POV" etwas anderes als der Gemeldete oder der bearbeitende Administrator. Häufig kommt es nach solch unbestimmten VMs zu einer langen Wartezeit, da die Adminschaft sich zunächst mühevoll selbst in die Auseinandersetzung einlesen muss.

Benutzersperren, bei denen der sperrende Admin nicht klärt, worin konkret die Regelverletzung bestand, erscheinen in den Augen des Gesperrten, als wären sie mit einem Handstreich erledigt worden, ohne sich inhaltlich mit realen Anschuldigungen auseinandergesetzt zu haben.

Den Mehraufwand einer Beweisführung trifft (etwa bei Vandalismusmeldungen und darauf basierenden Sperrprüfungen und Schiedsgerichtsverfahren) vor allem den Vandalismus-Melder, aber auch bearbeitende Sperrprüfer, die diese Beweisführung nachvollziehen müssen.

Obwohl Wünsche um eine Benutzersperre ohne Difflink auch gelegentlich zurückgewiesen werden, existiert keine einheitliche Vorgabe dazu, woraus sich ergibt, dass so eine Zurückweisung nicht in jedem Fall erfolgt und dabei die Mehrarbeit der Fehlersuche den bearbeitenden Administratoren aufgebürdet wird.

Beispiele:

Vorschlag

Grundsätzliches

Bei jedem Benutzersperrverfahren soll es Beweispflicht bzw. Belegpflicht geben.

Egal in welcher Instanz die Benutzersperre behandelt wird, ist festzustellen, „wo" (mit welchen Edits) ein Benutzer „welche“ Regeln verletzt hat und „wodurch" die Regelverletzung bestand.

Damit wird die oft eingeforderte Wikipedia-Richtlinie der Belegpflicht und Nachvollziehbarkeit („verifiability")

  • „In Wikipedia-Artikeln sollen Belege angegeben werden (Belegpflicht) […]
  • Belege in Wikipedia-Artikeln sollen die Nachprüfbarkeit von Informationen gewährleisten.“

sinngemäß auch auf Vandalismusmeldungen, Anschuldigungen, Sperrbegründungen, Entsperrbegründungen und Ansprachen angewendet.

Diese Regeln treten mit dem Abschluss des Meinungsbildes in Kraft und dürfen nicht rückwirkend angewendet werden.

Regeltext bei Vandalismusmeldung

In der „Anleitung“ der Seite Wikipedia: Vandalismusmeldung soll im Abschnitt Hinweise der Punkt 2 verkürzt und zwei weitere Punkte und die Ausnahmen nach Punkt 2 eingefügt werden,

2. Ersetze die in der Meldung in Großbuchstaben stehenden Platzhalter und auch die im Betreff, durch den entsprechenden Benutzernamen oder dessen IP-Nummer bzw. Artikelnamen.
3. Anschuldigungen sind zu begründen. Gib mit Hilfe von Diff-Links an, wo jemand deiner Meinung nach Wikipedia-Regeln verletzt (oder nicht verletzt) hat, und gib auch an welche Regeln wodurch verletzt wurden, damit die Vorgänge für alle Beteiligten und Prüfer nachvollziehbar sind. Unbestimmte Pauschalangaben ohne Hinweise oder Difflinks, worauf sie sich beziehen (beispielsweise „hat mehrfach POV-Beiträge verfasst", „verbreitet laufend TF", „diskutiert immer konfrontativ“, „ich schließe mich [ohne Begründung pauschal] dem Vorredner an") oder ein bloßer „Verdacht“ (beispielsweise „Sockenpuppenverdacht“, „Sperrumgehungsverdacht“) sind nur mit Mühe nachprüfbar. Niemand ist verpflichtet, Belege für eine Meldung zu suchen, die er selbst nicht eingstellt hat. Da Meldungen erst diskutiert werden können, wenn sie belegt sind, bleiben sie bis dahin unbearbeitet.
4. Sperren sind ebenfalls zu begründen. Sperren, bei denen vom bearbeitenden Admin nicht in der hier festgelegten Genauigkeit begründet wurde (wiederholt wurde), „wo“ genau und „wodurch“ „welche“ Regel verletzt wurde sind ungültig. Bei erlaubten Sperrgründen, denen keine Regel zuordenbar ist (beispielsweise „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar“, „keine Besserung erkennbar“) ist dieser Sperrgrund anzuführen und „wo“ genau und „wodurch“ dies erkennbar war; fehlt diese Beweisführung, so ist diese Sperre ungültig.
Die Belegpflicht „wo“ „welche“ Regelverletzung „wodurch“ entstanden ist kann entfallen bei Meldungen und Sperren

Bisherige Version:

2. Bitte gib bei allen Meldungen Diff-Links als Belege an (und ersetze die in der Meldung in Großbuchstaben stehenden Platzhalter und auch die im Betreff durch den entsprechenden Benutzernamen oder dessen IP-Nummer bzw. Artikelnamen).

Regeltext bei der Hilfe für Administratoren

In der „Anleitung“ der Seite Hilfe:Benutzer sperren soll im ersten Abschnitt (noch vor dem Inhaltsverzeichnis) ein vierter, fünfter und sechster Absatz eingefügt werden,

Beachte dabei, Sperren, Entsperrungen und Ansprachen sind zu begründen. Gib an, wo jemand welche Regeln wodurch verletzt (oder nicht verletzt) hat. Bei erlaubten Sperrgründen, denen keine Regel zuordenbar ist (beispielsweise „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar“, „keine Besserung erkennbar“) ist der Sperrgrund anzuführen und „wo“ genau und „wodurch“ dies erkennbar war. Wenn es sich aus den ersten beiden Angaben zweifelsfrei und eindeutig ergibt, ist eine Angabe des wodurch nicht notwendig. Deine Sperrbegründung, Entsperrbegründung oder Ansprache muss nachvollziehbar sein. Ein bloßer Verweis auf Aussagen oder Diff-Links Anderer (beispielsweise „so wie Benutzer XY begründet hat“) ist in der abschließenden Sperrbegründung nicht zulässig. Erfolgt die Begründung nicht im Sperrlogbucheintrag selbst, so gib dort einen Difflink zu deiner Begründung an, gegebenenfalls auch einen Permanentlink.
Sperren, bei denen vom abschließend bearbeitenden Administrator nicht in der hier festgelegten Genauigkeit begründet wurde (wiederholt wurde), „wo“ genau und „wodurch“ „welche“ Regel verletzt wurde, sind ungültig.
Die Belegpflicht „wo“ „welche“ Regelverletzung „wodurch“ entstanden ist kann entfallen bei Meldungen und Sperren

Regeltext auf der Seite für Administratoren

In der „Anleitung“ der Seite Wikipedia:Administratoren soll im Kapitel 5.6. Sperren von IP-Adressen und Benutzerkonten nach dem dritten Absatz folgender Satz (=Absatz) eingefügt werden:

„Beachte, dass Sperren, Entsperrungen und Ansprachen sachlich und nachvollziehbar begründet sein müssen, wie es in der Anleitung der Seite Hilfe:Benutzer sperren angegeben ist.“

Regeltext auf der Seite für Benutzersperren

In der „Anleitung“ der Seite Wikipedia:Benutzersperrung soll im Kapitel Leitlinien für Sperranträge nach Pkt 1. ein Pkt 2.) mit folgendem Text eingefügt werden,

2. Anträge für Benutzersperren müssen begründet sein, dabei muss angegeben werden, wo jemand „welche“ Regeln „wodurch“ verletzt (oder nicht verletzt) hat.

Regeltext für das Schiedsgericht

Auf der Seite Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ soll im Kapitel Wie arbeitet das Schiedsgericht? nach den fünf Absätzen folgender Absatz eingefügt werden,

In Stellungnahmen von Beteiligten oder zur Beteiligung aufgerufenen Benutzern oder von Schiedsrichtern ist bei Anschuldigungen von Regelverletzungen detailliert anzugeben, wo jemand „welche“ Regeln „wodurch“ verletzt hat. Unbestimmte Pauschalangaben ohne Hinweise oder Diff-Links, worauf sie sich beziehen (beispielsweise „hat mehrfach POV-Beiträge verfasst", „verbreitet laufend TF", „diskutiert immer konfrontativ“, „ich schließe mich [ohne Begründung pauschal] dem Vorredner an", „so wie Benutzer XY begründet hat“), sind unerwünscht und dürfen in eine Prüfung nicht einbezogen werden.

Regeltext für Sperrprüfungen

Auf der Seite Wikipedia:Sperrprüfung soll in der Anleitung im Kapitel Prüfphase ein dritter Absatz ergänzt werden,

Jeder Benutzer kann durch sachbezogene Kommentare zur Sperrprüfung beitragen. Allgemeine Betrachtungen, Nachtreten (gegenüber dem Antragsteller oder anderen Benutzern) usw. gehören nicht auf diese Projektseite und können von jedem entfernt werden.
Die Sperre wird von Administratoren geprüft. Sie setzen schließlich eine Markierung als „erledigt“ und begründen ihre Entscheidung unter Bezugnahme auf diskutierte Gesichtspunkte.
In Stellungnahmen von Beteiligten oder Entscheidungen bearbeitender Admins ist bei Anschuldigungen von Regelverletzungen detailliert anzugeben, wo jemand „welche“ Regeln „wodurch“ verletzt (oder nicht verletzt) hat. Unbestimmte Pauschalangaben ohne Hinweise oder Diff-Links, worauf sie sich beziehen (beispielsweise „hat mehrfach POV-Beiträge verfasst", „verbreitet laufend TF", „diskutiert immer konfrontativ“, „ich schließe mich [ohne Begründung pauschal] dem Vorredner an", „so wie Benutzer XY begründet hat“), sind unerwünscht.

Pro und Kontra

Pro

  • Meldungen und Sperren aufgrund von Wikipedia:Vandalismus fallen nicht unter diese Regelung und sind weiterhin rasch bearbeitbar.
  • Der Mehraufwand für sperrende Admins ist nicht gravierend, da die wesentlichen Argumente und Difflinks vom Vandalismus-Melder beigebracht werden müssen. Bereits jetzt sollen Admins alle Vorhaltungen in VMs prüfen.
  • Meldungen (außerhalb von Wikipedia:Vandalismus) können dadurch rascher erledigt werden, da alle Argumente schon vorliegen und die bearbeitenden Admins nicht mehr zeitraubend und umständlich die Versionsgeschichte auf der Suche nach Gründen und Difflinks durchackern müssen.
  • Die bisher unter Wikipedia:Administratoren#Sperren_von_IP-Adressen_und_Benutzerkonten nur vage formulierte Anforderung, („Eine Sperrung sollte sachlich und nachvollziehbar begründet werden.“) wird deutlich konkretisiert:
    • Im Prinzip wird die Regel „Eine Sperrung sollte sachlich und nachvollziehbar begründet werden.“ geändert auf: „Eine Sperrung muß sachlich und nachvollziehbar begründet werden“.
    • Sperren werden für alle Beteiligten besser nachvollziehbar. Die Nachvollziehbarkeit wodurch eine Regel verletzt wurde ist bisher – mangels Vorschrift – in den seltensten Fällen zu finden. Fehlt die Begründung, so ist die Sperre zwar mehr oder minder mangelhaft, aber doch gültig. Nach Umsetzung des Meinungsbildes wäre so eine Sperre ohne Angabe wodurch die Regel verletzt wurde bzw. ein Sperrgrund zutage trat tatsächlich mangelhaft und automatisch ungültig.
    • Es wird festgelegt, was die Nichtbeachtung bedeutet. Das erleichtert die richtige Anwendung dieser Regel.
  • Pauschalaussagen, die jeder „im undefinierten Ermessensspielraum“ anders und beliebig interpretiert, werden ungültig.
  • Wenn in Zukunft alle VM begründet und belegt sind, werden auch komplexere, umfangreichere Regelverstöße nicht schwieriger zu beweisen sein, da die Begründungen bei den VMs schon vorhanden sind.
  • Gut begründete, nachvollziehbare Sperren sind nicht so leicht anzufechten und haben eine höhere Akzeptanz. Sie bringen, auch bei größerem Aufwand vor der Sperre, langfristig weniger Aufwand mit sich.
  • Willkür bei Sperren oder Vorwürfe darüber können vermindert werden. In rechtsstaatlichen Verfahren ist eine nachvollziehbare Beweisfűhrung vor einer Verurteilung unabdingbar und nicht mehr wegzudenken. Auch wenn Wikipedia eine eigene Rechtspersönlichkeit mit selbst erstellten Regeln ist, wäre mit Umsetzung der Inhalte des Meinungsbildes eine diesem Rechtsstaatsprinzips adäquate „Beweisführung zu einer Sperre“ in Wikipedia widergespiegelt.

Kontra

  • Wikipedia ist eine privat betriebene Internetplattform und kein Rechtsstaat. Vorrangiges Ziel ist die Erstellung einer Enzyklopädie und nicht das isolierte herauspicken und ausdrückliche Festschreiben von einzelnen (vermeintlich nicht ausreichend beachteten) rechtsstaatlichen Schlagwörtern, um die Wikipedia in Art einer Rollenspielcommunity besser spielbar und – für manche Zeitgenossen auch – länger spielbar zu machen
  • Dieses Meinungsbild wird damit begründet, dass es „immer wieder“ zu Sperren mit mangelhaften Sperrbegründungen kommt. Aus den vier angegebenen Beispielen ist jedoch nicht ersichtlich, dass diese Problematik quantitativ Dimensionen erreicht, die eine mit dem Instrument Meinungsbild angestrebte massive Festschreibung von zusätzlichen Regeltexten (Stichwort Regelungswut) verhältnismäßig erscheinen lässt oder ob die fraglichen Einzelfälle ihr Anliegen nicht im wikipedianischen Instanzenzug (Sperrprüfung, Administratorenproblem, Schiedsgericht) mehr als ausreichend nachverhandeln lassen können.
  • Mir der Regel „Eine Sperrung sollte sachlich und nachvollziehbar begründet werden.“ ist die Sperrbegründung heute schon geregelt. Sollte dies in Einzelfällen nicht beachtet werden, so haben wir keine Regelungslücke, sondern eine Vollzugslücke, gegen die aber kein Einführen von noch mehr Regelparagraphen hilft - es gehört in diesem Einzelfalle lediglich die Einhaltung der bereits bestehenden Regel eingefordert
  • Die vorgeschlagene Neuregelung ermöglicht weitere Projektstörung über die Provokation sinnfreier Metadebatten.
  • Mehraufwand für jene, die Meldungen machen
  • Mehraufwand für Meldungen bearbeitende Admins
  • Bei komplexeren, umfangreicheren Regelverstößen sind die neuen Anforderungen schwieriger zu erfüllen und eine Sanktionierung schwerer, Trolle könnten sich nun besser an den Grenzen bewegen
  • Das Gros der Mitarbeiter, welches seine Mitarbeit so gestaltet, dass keine Sperrlogeinträge entstehen und das selten oder nie Adressat von uneindeutigen Sperrbegründungen wird erhält das demotivierende Gefühl, dass von der Community eine Rechtsschutzverbesserung für Vandalen, Single-Purpose-Accounts, POV-Pusher, Beleidiger, reine Diskutieraccounts und andere Störer höher als der Projekt- und Autorenschutz gewichtet wird

Auswertung

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer. Die notwendige Stimmmehrheit für die formale Zustimmung beträgt 50 % +1, der inhaltliche Teil benötigt zur Annahme eine zwei-Drittel-Mehrheit.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht ein Vorschlag zur Änderung. Für den Vorschlag kann mit „Pro", „Contra" oder „Enthaltung“ gestimmt werden.

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

Ich lehne das Meinungsbild ab

Enthaltung bezüglich der Annahme

Inhaltliche Abstimmung

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

Enthaltung bezüglich des Vorschlags

Ergebnis

Diskussion

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