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Religionsfreiheit in Rumänien
'''Religionsfreiheit in Rumänien''' wird durch die Verfassung des Landes garantiert.

== Normierung ==

=== Verfassungsrechtlicher Rahmen ===
Artikel 29 der rumänischen Verfassung enthält Bestimmungen zur Gewissensfreiheit. Absatz 1 des Artikels hält fest, dass die Gewissensfreiheit in keiner Form eingeschränkt werden darf und (im Sinne der negativen Religionsfreiheit) niemand gezwungen werden darf, eine Religion gegen seine oder ihren Willen anzunehmen:<blockquote>"Die Gedanken- und Meinungsfreiheit sowie die Freiheit der religiösen Anschauungen dürfen in keiner Weise eingeschränkt werden. Niemand darf gezwungen werden, eine Meinung oder Religion anzunehmen, die seiner eigenen Überzeugung widerspricht."<ref name=":0">{{Internetquelle |url=https://www.presidency.ro/en/the-constitution-of-romania |titel=The Constitution of Romania |hrsg=Presidency of Romania |sprache=en |abruf=2024-08-09}}</ref></blockquote>Absatz 2 von Artikel 29 der Verfassung ergänzt, dass die Gewissensfreiheit in einem Geist der Toleranz ausgeübt werden soll:<blockquote>"Die Gewissensfreiheit ist gewährleistet; sie muss in einem Geist der Toleranz und des gegenseitigen Respekts ausgeübt werden."<ref name=":0" /></blockquote>Absatz 3 von Artikel 29 der Verfassung legt fest, dass sich die Religionsgemeinschaften frei selbstverwalten dürfen:<blockquote>"Alle Religionen sind frei und organisieren sich nach ihren eigenen Statuten und unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen."<ref name=":0" /></blockquote>Absatz 4 von Artikel 29 der Verfassung verbietet religiöse Feindschaft:<blockquote>"Jede Form, jedes Mittel, jede Handlung oder Aktion religiöser Feindschaft ist in den Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften verboten."<ref name=":0" /></blockquote>Absatz 5 von Artikel 29 der Verfassung thematisiert das Verhältnis zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften:<blockquote>"Die Religionsgemeinschaften sind vom Staat unabhängig und genießen dessen Unterstützung, einschließlich der Ermöglichung von religiösem Beistand in der Armee, in Krankenhäusern, Gefängnissen, Heimen und Waisenhäusern."<ref name=":0" /></blockquote>Absatz 6 von Artikel 29 der Verfassung schreibt den Eltern bzw. Erziehungsberichtigten Erziehungsrechte zu:<blockquote>"Die Eltern oder Erziehungsberechtigten haben das Recht, gemäß ihrer eigenen Überzeugung für die Erziehung ihrer minderjährigen Kinder zu sorgen, für die sie verantwortlich sind."<ref name=":0" /></blockquote>Artikel 32 Absatz 7 der Verfassung enthält darüber hinaus Bestimmungen zum Religionsunterricht:<blockquote>"Der Staat gewährleistet die Freiheit des Religionsunterrichts entsprechend den besonderen Anforderungen der einzelnen Religionsgemeinschaften. In den öffentlichen Schulen ist der Religionsunterricht gesetzlich geregelt und garantiert."<ref name=":0" /></blockquote>Artikel 4 der Verfassung verbietet zudem verschiedene Formen der Diskriminierung, u. a. die Diskriminierung aufgrund der Religionsangehörigkeit.<ref name=":0" />

Darüber hinaus enthält Artikel 48 Absatz 2 der Verfassung eine einschränkende Bestimmung mit Blick auf religiöse Hochzeitsfeiern:<blockquote>"Religiöse Trauungen können erst nach der zivilen Eheschließung gefeiert werden."<ref name=":0" /></blockquote>

=== Völkerrechtlicherrahmen ===
Rumänien hat den [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte]] am 27. Juni 1968 unterzeichnet und am 9. Dezember 1974 ratifiziert, der unter Artikel 18 das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ausformuliert.<ref>{{Internetquelle |url=https://treaties.un.org/pages/viewdetails.aspx?chapter=4&clang=_en&mtdsg_no=iv-4&src=ind |titel=United Nations Treaty Collection |sprache=EN |abruf=2024-08-08}}</ref>

Rumänien ist ein Mitglied der [[International Religious Freedom or Belief Alliance]].<ref>{{Internetquelle |url=https://www.state.gov/international-religious-freedom-or-belief-alliance/ |titel=International Religious Freedom or Belief Alliance |werk=United States Department of State |sprache=en |abruf=2024-08-02}}</ref>

== Herausforderungen mit Blick auf die Religionsfreiheit ==

== Literatur ==

== Einzelnachweise ==
<references />

Version vom 9. August 2024, 12:13 Uhr

Religionsfreiheit in Rumänien wird durch die Verfassung des Landes garantiert.

Normierung

Verfassungsrechtlicher Rahmen

Artikel 29 der rumänischen Verfassung enthält Bestimmungen zur Gewissensfreiheit. Absatz 1 des Artikels hält fest, dass die Gewissensfreiheit in keiner Form eingeschränkt werden darf und (im Sinne der negativen Religionsfreiheit) niemand gezwungen werden darf, eine Religion gegen seine oder ihren Willen anzunehmen:

"Die Gedanken- und Meinungsfreiheit sowie die Freiheit der religiösen Anschauungen dürfen in keiner Weise eingeschränkt werden. Niemand darf gezwungen werden, eine Meinung oder Religion anzunehmen, die seiner eigenen Überzeugung widerspricht."[1]

Absatz 2 von Artikel 29 der Verfassung ergänzt, dass die Gewissensfreiheit in einem Geist der Toleranz ausgeübt werden soll:

"Die Gewissensfreiheit ist gewährleistet; sie muss in einem Geist der Toleranz und des gegenseitigen Respekts ausgeübt werden."[1]

Absatz 3 von Artikel 29 der Verfassung legt fest, dass sich die Religionsgemeinschaften frei selbstverwalten dürfen:

"Alle Religionen sind frei und organisieren sich nach ihren eigenen Statuten und unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen."[1]

Absatz 4 von Artikel 29 der Verfassung verbietet religiöse Feindschaft:

"Jede Form, jedes Mittel, jede Handlung oder Aktion religiöser Feindschaft ist in den Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften verboten."[1]

Absatz 5 von Artikel 29 der Verfassung thematisiert das Verhältnis zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften:

"Die Religionsgemeinschaften sind vom Staat unabhängig und genießen dessen Unterstützung, einschließlich der Ermöglichung von religiösem Beistand in der Armee, in Krankenhäusern, Gefängnissen, Heimen und Waisenhäusern."[1]

Absatz 6 von Artikel 29 der Verfassung schreibt den Eltern bzw. Erziehungsberichtigten Erziehungsrechte zu:

"Die Eltern oder Erziehungsberechtigten haben das Recht, gemäß ihrer eigenen Überzeugung für die Erziehung ihrer minderjährigen Kinder zu sorgen, für die sie verantwortlich sind."[1]

Artikel 32 Absatz 7 der Verfassung enthält darüber hinaus Bestimmungen zum Religionsunterricht:

"Der Staat gewährleistet die Freiheit des Religionsunterrichts entsprechend den besonderen Anforderungen der einzelnen Religionsgemeinschaften. In den öffentlichen Schulen ist der Religionsunterricht gesetzlich geregelt und garantiert."[1]

Artikel 4 der Verfassung verbietet zudem verschiedene Formen der Diskriminierung, u. a. die Diskriminierung aufgrund der Religionsangehörigkeit.[1] Darüber hinaus enthält Artikel 48 Absatz 2 der Verfassung eine einschränkende Bestimmung mit Blick auf religiöse Hochzeitsfeiern:

"Religiöse Trauungen können erst nach der zivilen Eheschließung gefeiert werden."[1]

Völkerrechtlicherrahmen

Rumänien hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte am 27. Juni 1968 unterzeichnet und am 9. Dezember 1974 ratifiziert, der unter Artikel 18 das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ausformuliert.[2]

Rumänien ist ein Mitglied der International Religious Freedom or Belief Alliance.[3]

Herausforderungen mit Blick auf die Religionsfreiheit

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i The Constitution of Romania. Presidency of Romania, abgerufen am 9. August 2024 (englisch).
  2. United Nations Treaty Collection. Abgerufen am 8. August 2024 (englisch).
  3. International Religious Freedom or Belief Alliance. In: United States Department of State. Abgerufen am 2. August 2024 (englisch).