„Benutzer Diskussion:Snevern“ – Versionsunterschied
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:Andererseits: Es zeugt nicht gerade von übertriebener Einsichtsfähigkeit, sich ausgerechnet auf einer SG-Seite bewusst über eine klare Regel hinwegzusetzen - nach einer gerade eben erst abgelaufenen Auflage. |
:Andererseits: Es zeugt nicht gerade von übertriebener Einsichtsfähigkeit, sich ausgerechnet auf einer SG-Seite bewusst über eine klare Regel hinwegzusetzen - nach einer gerade eben erst abgelaufenen Auflage. |
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:Möge dir in Zukunft ein unbehelligtes Arbeiten in der Wikipedia beschieden sein! --[[Benutzer Diskussion:Snevern|Snevern]] 01:25, 5. Sep. 2012 (CEST) |
:Möge dir in Zukunft ein unbehelligtes Arbeiten in der Wikipedia beschieden sein! --[[Benutzer Diskussion:Snevern|Snevern]] 01:25, 5. Sep. 2012 (CEST) |
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::Anstatt hier auf Formalismen zu reiten, stünde es Dir und so machem Deiner Kollegen besser zu Gesicht, sich an geltende Regelwerke, insbesondere was PAs (Bezeichnung anderer Benutzer als Denunziant), Missbrauch von VM oder Diskussionsseiten betrifft, zu halten. Aber das Ross – „[[Institution]] Schieds[[Gericht|gericht]]“ – ist bei einigen mittlerweile so hoch, dass sie den Boden unter ihren Füßen verloren haben. --<span style="font-family:Lucida Calligraphy;">[[Benutzer:Steindy|ϛ]]</span> 23:56, 5. Sep. 2012 (CEST) |
Version vom 6. September 2012, 00:39 Uhr
Meinung zur Löschdiskussion?
Ich habe eine Frage / Bitte an Dich als meinen inzwischen ehemaligen Mentor:
in den letzten Monden war ich ein wenig aktiver, habe dies und jenes überarbeitet (und hoffentlich verbessert) sowie den ein oder anderen Artikel neu erstellt. Zuletzt diesen: SIBB Verband der Software- Informations- und Kommunikations-Industrie in Berlin und Brandenburg. Man fragt sich, und das ist natürlich sehr erlaubt, ob er relevant ist und ihn bei den Wikipedia:Löschkandidaten/20. Mai 2012 eingetragen. Nun geht es dort nicht recht voran. Könntest Du vielleicht mal schauen, ob Du eine Meinung zu dem Artikel hast? Lieben Dank! --Dwz3000 (Diskussion) 18:06, 5. Jun. 2012 (CEST)
- Hallo Dwz,
- da bringst du mich leider in ein Dilemma. Nach den derzeit in der deutschsprachigen Wikipedia herrschenden Relevanzkriterien halte ich nicht nur den Verband, auf den sich dein Artikel bezieht, sondern auch die von dir in der Löschprüfung genannten weiteren Artikel für nicht relevant. Auf der anderen Seite halte ich die Relevanzkriterien für übertrieben hoch - ich bin zwar kein echter "Inklusionist", aber die willkürlich gezogenen und gleichzeitg schwammig formulierten Kriterien lehne ich in der derzeitigen Form als zu hohe Hürden ab. Ich weiß daher beim besten Willen nicht, wie ich in der Löschprüfung argumentieren soll. Dein Argument mit dem Hinweis auf andere Verbände wird übrigens voraussichtlich unter Hinweis auf WP:BNS abgeschmettert werden - falls sich denn jemand findet, der sich an der Löschdiskussion beteiligt. Das passt zwar eigentlich überhaupt nicht, wird aber in solchen Fällen immer gerne genommen.
- Auf jeden Fall werfe ich mal einen Blick auf deinen Artikel, und vielleicht fällt mir ja doch noch was ein.
- Schön, dass du weiterhin aktiv bist; das freut mich sehr!
- Gruß, Snevern 20:55, 5. Jun. 2012 (CEST)
- Vielen Dank für Deine schnelle Reaktion! Und auch für Deine Sicht der Dinge. WP:BNS kannte ich noch nicht. Ich muss wohl im Hinterkopf haben, dass sich zu allem, was mit Artikeln, deren Bearbeitung und der Diskussion darüber zusammenhängt, irgendwer schon einmal Gedanken gemacht hat und es daher eine "Guideline" gibt. :) Mal schauen, wie es weitergeht. --Dwz3000 (Diskussion) 05:37, 6. Jun. 2012 (CEST)
- Tja, das ging jetzt leider kurz und schmerzlos - aber es war wohl zu erwarten.
- Falls du mal in solch einen Artikel, von dem du nicht sicher bist, ob er behalten wird, viel Zeit und Mühe investiert hast, mach dir bitte eine Kopie vom Quelltext. Wie du siehst, ruht so eine Löschdiskussion manchmal wochenlang, ohne dass sich jemand dazu äußert - und dann ist der Artikel binnen Minuten Geschichte.
- Lass dich nicht entmutigen! Gruß, Snevern 10:22, 6. Jun. 2012 (CEST)
- Vielen Dank für Deine schnelle Reaktion! Und auch für Deine Sicht der Dinge. WP:BNS kannte ich noch nicht. Ich muss wohl im Hinterkopf haben, dass sich zu allem, was mit Artikeln, deren Bearbeitung und der Diskussion darüber zusammenhängt, irgendwer schon einmal Gedanken gemacht hat und es daher eine "Guideline" gibt. :) Mal schauen, wie es weitergeht. --Dwz3000 (Diskussion) 05:37, 6. Jun. 2012 (CEST)
Hallo Snevern!
Du wurdest vor ein paar Minuten von Perrak bestätigt und hast damit insgesamt drei Bestätigungen, die du hier einsehen kannst. D.h. von nun an darfst du selber Bestätigungen erteilen an Wikipedianer, die du persönlich kennengelernt hast. Bei Fragen wende dich hier hin. Gruß –SpBot 14:05, 15. Jul. 2012 (CEST)
Sperrung von Günther Günthär
Hallo Snevern,
kannst du gegebenenfalls etwas zu Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Prüfung administrativer Fehler bei Sperrung von Günther Günthär#Bearbeitung der Sperrprüfung, Abstimmungpunkt 2 ergänzen? Auch im Falle deines Votums schreibst du expliziter: „… vermisse ich bei der ersten Sperre eine Begründung zur Sperrdauer […] und bei der zweimaligen Erledigung der Sperrprüfung eine Begründung überhaupt.“ (Hervorhebung durch mich). Wie kann eine Sperrprüfung regelkonfom erfolgen, wenn man selbst feststellt, dass eine Begründung nicht vorliegt, die Sperrprüfungsseite aber eine solche ausdrücklich fordert? Grüße, —Pill (Kontakt) 10:46, 18. Jul. 2012 (CEST)
- Meine Abstimmung bezieht sich auf das inhaltliche Ergebnis der Sperrprüfung, nicht auf eine handwerklich saubere Durchführung (die ich ja vermisse). Das habe ich in meiner persönlichen Anmerkung erläutert.
- Nach meinem Verständnis würde eine "Kontra"-Stimme bei der Frage zur korrekten Durchführung des Sperrprüfungsverfahrens mit der inhaltlichen Bestätigung der getroffenen Entscheidung kollidieren. Eine ursprünglich vorgesehene Anmerkung in diesem Sinne habe ich zugunsten der weiter unten aufgeführten persönlichen Stellungnahme weggelassen. --Snevern 11:14, 18. Jul. 2012 (CEST)
- Hallo Snevern, danke für deine Antwort. Ich möchte im Gegenzug die Frage aufwerfen, weshalb das Schiedsgericht keine formale Prüfung einer Sperrprüfung vornimmt. Gemäß Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007#Wofür ist das Schiedsgericht zuständig? ist das Schiedsgericht mit der letztinstanzlichen Bearbeitung von „Auseinandersetzungen um Adminfunktionen“ befasst. Wenn du nun schreibst, dass sich deine Abstimmung zu der Frage „Die Sperrprüfung wurde durch Admin Memmingen gemäß den dafür einschlägigen Regeln und seines Ermessensspielraums korrekt bearbeitet“ (WP:SP) „nicht auf eine handwerklich saubere Durchführung“ beziehe, dann bedeutet das ja ganz offenbar, dass für die Bewertung, ob die Sperrprüfung den dafür einschlägigen Regeln folgt, eine „handwerklich saubere Durchführung“ unerheblich ist. Inwiefern kommt das Schiedsgericht dann seinem Aufgabenbereich der letztinstanzlichen Bearbeitung von Auseinandersetzungen um Adminfunktionen überhaupt noch nach? Anders gefragt: Welche Instanz kann den angerufen werden, wenn eine Sperrprüfung unter Verstoß gegen die dafür vorgesehenen Richtlinien bearbeitet wird? Ich will die Antwort selbst geben: keine. Warum haben wir überhaupt Regeln für den Sperrprüfungsverlauf, wenn das Schiedsgericht „auf eine handwerklich saubere Durchführung“ genau dann nicht achtet, wenn die Sperrprüfung nur am Ende das favorisierte Ergebnis bringt? Grüße, —Pill (Kontakt) 11:34, 18. Jul. 2012 (CEST)
- Fragen, die du dir gleich selbst beantwortest, brauchst du anderen erst gar nicht zu stellen - sie sind keine Fragen, sondern Stellungnahmen. Deine Stellungnahme nehme ich hiermit zur Kenntnis.
- Wenn ein Schiedsrichter eine fehlerhafte Entscheidung trifft (ein einzelner Schiedsrichter, in diesem Falle: ich - nicht das Schiedsgericht) steht es dir frei, nachzufragen oder auf diesen Fehler aufmerksam zu machen, was du ja hier tust. Ich selbst halte es nicht für einen Fehler, denn die Unterstellung, eine handwerlich unsaubere Durchführung sei unerheblich, weise ich zurück: Sie ist es nicht. Im vorliegenden Falle überwiegen aber bei mir persönlich die Gründe, die dafür sprechen, trotz der handwerklichen Fehler den Admins nicht nachträglich hineinzupfuschen und ihre Entscheidung wieder aufzuheben.
- Ich halte schon den jetzigen Abstimmungsmodus für nicht optimal; es würde aber nicht besser, sondern eher noch unklarer, wenn jetzt auch noch jeder Punkt aufgespaltet würde in "inhaltliche Richtigkeit" und "formale Richtigkeit". Da ich auch in einem solchen Falle trotzdem eine persönliche Anmerkung gemacht hätte, um mein Abstimmungsverhalten zu erläutern, wurde es auch nicht wirklich etwas bringen. --Snevern 12:00, 18. Jul. 2012 (CEST)
- Entschuldigung, meine Frage war „weshalb [nimmt] das Schiedsgericht keine formale Prüfung einer Sperrprüfung vor[]“, andere Fragen waren ja offenkundig rhetorischer Natur (bis auf die letzte); dieses Stilmittel sei mir doch bitte für meine Stellungnahme erlaubt.
Die Aufspaltung in inhaltliche und formale Richtigkeit gibt es aktuell ja nicht. Der Punkt heißt „Die Sperrprüfung wurde durch Admin Memmingen gemäß den dafür einschlägigen Regeln und seines Ermessensspielraums korrekt bearbeitet“, darunter hast du abgestimmt, und hier hast du gerade begründet, warum sie eigentlich nicht gemäß den einschlägigen Regeln bearbeitet wurde, indem du sehr wohl „handwerkliche Fehler“ feststellst. Dass hier eine Abwägung dahingehend vorzunehmen wäre, ob nicht vielleicht die Gründe überwiegen, „trotz der handwerklichen Fehler den Admins nicht nachträglich hineinzupfuschen“, steht bei objektiver Betrachtung nicht in diesem Abstimmungspunkt, insofern handelt es sich für mich um eine offenkundige Uminterpretation des Abstimmungsgegenstandes, die ich nicht nachvollziehen kann und die sich einem Dritten, der die Entscheidung liest, auch wohl kaum erschließen wird. Das Problem, dass du dadurch siehst, dass nach „[d]einem Verständnis eine "Kontra"-Stimme bei der Frage zur korrekten Durchführung des Sperrprüfungsverfahrens mit der inhaltlichen Bestätigung der getroffenen Entscheidung kollidieren [würde]“, mag bestehen, aber ich kann nicht wirklich verstehen, warum die Interpretation des zweiten Abstimmungspunktes nun davon abhängig gemacht werden soll (wie ich es aus deiner Formulierung oben schließe): Entweder sind die Regeln eingehalten oder sie sind es nicht. —Pill (Kontakt) 15:30, 18. Jul. 2012 (CEST)- Sorry, dass ich mich einmische. Die Intention warum ich zuerst mit Pro gestimmt habe war genauso, wie Du Snevern das siehst und wie ich es immer noch sehe: Die Entscheidung von Memmingen war richtig, die Durchführung war aber mangelhaft. So wie aber der Abstimmpunkt von uns allen im SG formuliert wurde, steht die Richtigkeit der Entscheidung nicht zur Abstimmung, sondern der Formalismus. Aus dem Grund habe ich auch mein Votum geändert, was aber für mich keine Auswirkung auf die Bewertung der ganzen Anfrage hatte, da ich denke, dass Memmingen zu Recht den Account gesperrt liess. --Hosse Talk 15:52, 18. Jul. 2012 (CEST)
- Ich glaube, ich habe meinen Standpunkt deutlich gemacht, und Pill hat ihn auch verstanden. Indem er diese Diskussion an verschiedenen Stellen (insbesondere der zugehörigen Diskussionsseite) begonnen hat, ist das auch dauerhaft für jeden künftigen Leser nachvollziehbar. Ich war und bin mit der Formulierung nicht glücklich, und ich werde es nicht sein, wenn ich meine Abstimmung nachträglich in "Kontra" ändere, wozu ich angesichts meiner Stellungnahme und der jetzt nachträglich dazu abgegebenen Erklärungen auch keine Veranlassung sehe. --Snevern 16:24, 18. Jul. 2012 (CEST)
- Klar ist doch auch Dein gutes Recht! --Hosse Talk 16:25, 18. Jul. 2012 (CEST)
- Du hast einen Standpunkt deutlich gemacht, ich habe ihn verstanden, und bist auf Kritik daran und Rückfragen dazu nicht eigegangen. Das ist wie Hosse zu Recht schreibt dein gutes Recht, und so bleibt mir nur, dir nochmals für die erste Stellungnahme zu danken. Beste Grüße, —Pill (Kontakt) 21:53, 18. Jul. 2012 (CEST).
- Ich glaube, ich habe meinen Standpunkt deutlich gemacht, und Pill hat ihn auch verstanden. Indem er diese Diskussion an verschiedenen Stellen (insbesondere der zugehörigen Diskussionsseite) begonnen hat, ist das auch dauerhaft für jeden künftigen Leser nachvollziehbar. Ich war und bin mit der Formulierung nicht glücklich, und ich werde es nicht sein, wenn ich meine Abstimmung nachträglich in "Kontra" ändere, wozu ich angesichts meiner Stellungnahme und der jetzt nachträglich dazu abgegebenen Erklärungen auch keine Veranlassung sehe. --Snevern 16:24, 18. Jul. 2012 (CEST)
- Sorry, dass ich mich einmische. Die Intention warum ich zuerst mit Pro gestimmt habe war genauso, wie Du Snevern das siehst und wie ich es immer noch sehe: Die Entscheidung von Memmingen war richtig, die Durchführung war aber mangelhaft. So wie aber der Abstimmpunkt von uns allen im SG formuliert wurde, steht die Richtigkeit der Entscheidung nicht zur Abstimmung, sondern der Formalismus. Aus dem Grund habe ich auch mein Votum geändert, was aber für mich keine Auswirkung auf die Bewertung der ganzen Anfrage hatte, da ich denke, dass Memmingen zu Recht den Account gesperrt liess. --Hosse Talk 15:52, 18. Jul. 2012 (CEST)
- Entschuldigung, meine Frage war „weshalb [nimmt] das Schiedsgericht keine formale Prüfung einer Sperrprüfung vor[]“, andere Fragen waren ja offenkundig rhetorischer Natur (bis auf die letzte); dieses Stilmittel sei mir doch bitte für meine Stellungnahme erlaubt.
- Hallo Snevern, danke für deine Antwort. Ich möchte im Gegenzug die Frage aufwerfen, weshalb das Schiedsgericht keine formale Prüfung einer Sperrprüfung vornimmt. Gemäß Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007#Wofür ist das Schiedsgericht zuständig? ist das Schiedsgericht mit der letztinstanzlichen Bearbeitung von „Auseinandersetzungen um Adminfunktionen“ befasst. Wenn du nun schreibst, dass sich deine Abstimmung zu der Frage „Die Sperrprüfung wurde durch Admin Memmingen gemäß den dafür einschlägigen Regeln und seines Ermessensspielraums korrekt bearbeitet“ (WP:SP) „nicht auf eine handwerklich saubere Durchführung“ beziehe, dann bedeutet das ja ganz offenbar, dass für die Bewertung, ob die Sperrprüfung den dafür einschlägigen Regeln folgt, eine „handwerklich saubere Durchführung“ unerheblich ist. Inwiefern kommt das Schiedsgericht dann seinem Aufgabenbereich der letztinstanzlichen Bearbeitung von Auseinandersetzungen um Adminfunktionen überhaupt noch nach? Anders gefragt: Welche Instanz kann den angerufen werden, wenn eine Sperrprüfung unter Verstoß gegen die dafür vorgesehenen Richtlinien bearbeitet wird? Ich will die Antwort selbst geben: keine. Warum haben wir überhaupt Regeln für den Sperrprüfungsverlauf, wenn das Schiedsgericht „auf eine handwerklich saubere Durchführung“ genau dann nicht achtet, wenn die Sperrprüfung nur am Ende das favorisierte Ergebnis bringt? Grüße, —Pill (Kontakt) 11:34, 18. Jul. 2012 (CEST)
Redaktionstreffen
- Hallo Snevern, die Abstimmung hat Frankfurt am Main als Tagungsort ergeben. Passt dir das? Als nächstes müssten wir einen Termin festlegen. Ich würde mich daher freuen, wenn du deine Präferenzen auf der Diskussionsseite angeben könntest. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:43, 30. Aug. 2012 (CEST)
Selbstverständlich…
…ist es entschieden zielführender die abgelaufene Auflage mit bemerkenswertem Bearbeitungskommentar wieder hinein zu revertieren, als sich für die Behebung eines Mangels zu bedanken. Normalerweise sollte das SG abgelaufene Einträge von sich aus entfernen und nicht erst mit der Nae darauf gestoßen werden müssen, da dies zu Missverständnissen führen könnte. Und wenn Du meinst, dass mich dies als Betroffener nichts angeht, dann bist Du am Holzweg. Aber die numehrige Entfernung des Eintrags durch Krd unterscheidet sich ja wesentlich von meiner Löschung des Eintrags. Aber an der grenzenlosen Unfehlbarkeit des SGs gibt es nach dieser Diskussion, in der Du Dich ja besonders hervor getan hast, ohnehin nichts zu deuteln. – Hochachtungsvoll ϛ 21:00, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Es tut mir leid, aber da du offenkundig des Lesens mächtig bist, hättest du dir die korrekte Vorgehensweise zur Behebung des von dir (übrigens zu Recht) bemängelten Zustands mühelos selbst erschließen können. Aber die Beachtung banaler Regeln ist im anarchistischen Internet ja verpönt - und ist die Wikipedia nicht ein Teil des Internets?
- Andererseits: Es zeugt nicht gerade von übertriebener Einsichtsfähigkeit, sich ausgerechnet auf einer SG-Seite bewusst über eine klare Regel hinwegzusetzen - nach einer gerade eben erst abgelaufenen Auflage.
- Möge dir in Zukunft ein unbehelligtes Arbeiten in der Wikipedia beschieden sein! --Snevern 01:25, 5. Sep. 2012 (CEST)