Steuerbefreiung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Eine Steuerbefreiung findet in der Weise statt, dass bestimmte Einkommensteile, Umsätze oder Sachverhalte ausdrücklich von der jeweiligen Steuer ausgenommen werden.
Persönliche oder sachliche Befreiung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es wird zwischen einer persönlichen und einer sachlichen Steuerbefreiung unterschieden. Eine persönliche Steuerbefreiung setzt am Steuersubjekt, also am Steuerpflichtigen an, eine sachliche Steuerbefreiung am Steuerobjekt, also am Gegenstand der Besteuerung. Ein Beispiel für eine persönliche Steuerbefreiung ist die Steuerbefreiung für Verwandte in direkter Linie bei der Grunderwerbsteuer in Deutschland. Eine sachliche Steuerbefreiung liegt zum Beispiel bei der Befreiung der Umsätze aus Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer vor.
Beispiele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Beispiel Einkommensteuer
- Steuerfrei ist nach § 3 Nr. 26 EStG, die sog. Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Tätigkeiten bis höchstens jedoch 3.000 Euro.
- Beispiel Umsatzsteuer
- Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 12 UStG die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken.
- Beispiel Gewerbesteuer
- Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 1 GewStG u. a. die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten.
- Beispiel Körperschaftsteuer
- Steuerfrei sind nach § 5 Nr. 7 KStG politische Parteien und ihre Gebietsverbände sowie kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände.
- Beispiel Kraftfahrzeugsteuer
- Steuerfrei nach § 3d Abs. 1 KraftStG sind Elektrofahrzeuge ab Erstzulassung für fünf oder zehn Jahre bis maximal 2030.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Georg Jochum: Die Steuervergünstigung, 2006, ISBN 3825877388, Seite 148 ff. Online
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Steuerbefreiung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen