Diskussion:Friedrich Ebert
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1. Weltkrieg
Das sozialdemokratische Verhalten im Ersten Weltkrieg, wie auch von Ebert wird stark idealisiert dargestellt. Für eine historisch fundiertere Version empfehle ich Harrer/Fülberth zurate zu ziehen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8389:2181:A400:64B4:3EF2:DDE9:4C65 (Diskussion) 21:21, 9. Okt. 2021 (CEST))
Reichskanzler?
War er nun Reichskanzler oder RP? Und wenn nur RP wieso ist er in der Liste der RKs als erstes aufgeführt? Danke --188.2.181.82 17:55, 4. Okt. 2022 (CEST)
- Ebert erhielt bei der Novemberrevolution von seinem Vorgänger Max von Baden das Amt des Reichskanzlers übertragen (siehe z.B. den Passierschein, den Ebert Max von Baden damals ausgestellt hat). Die Ernennung war natürlich verfassungswidrig (nur der Kaiser konnte einen Reichskanzler ernennen), aber das war eben eine Revolution. Daneben wurde Ebert auch (Ko-)Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten und trat meistens unter diesem Titel auf, aber wenn es ihm passte auch als Reichskanzler. Einen Überblick gibt es auch hier. Im Februar wurde er dann von der Nationalversammlung zum Reichspräsidenten gewählt (während Philipp Scheidemann Regierungschef wurde). --Sigur (Diskussion) 20:12, 4. Okt. 2022 (CEST)
Zitat aus Hitlers Mein Kampf
Bevor wir aus einem Buch zitieren, das vor nicht allzu langer Zeit hierzulande verboten war, sollte ausdiskutiert werden, was das in diesem Artikel verloren hat. Gibt es irgendeinen Biographen Eberts, der dieses Zitat zur Beschreibung der Lemmaperson verwendet? Wenn nein, muss das draußen bleiben, Mein Kampf ist ganz sicher keine Fachliteratur, die zu verwenden ist. --Arabsalam (Diskussion) 18:40, 7. Dez. 2023 (CET)
- Ja, Hitler im O-Ton gehört hier nicht hin. Ebert bezeichneten Nazi-Zeitungen im Vergleich zu seinem gleichnamigen Sohn als „zweifellos tüchtig“. Als Witwe des Reichspräsidenten konnte Louise Ebert mit ihrer Pension die Familie des verfolgten Juniors immerhin in der Hitlerzeit jahrelang vor völliger Verelendung bewahren.--Gloser (Diskussion) 19:07, 7. Dez. 2023 (CET)
- Hitler – jedenfalls direkt – zu zitieren, fände ich auch unangemessen, aber nur zur Richtigstellung: „Mein Kampf” ist in der BRD nie verboten gewesen. Der Freistaat Bayern als Inhaber der Urheberrechte hat nur immer den Nachdruck verhindert, solange er es konnte. Antiquarisch konnte man das Buch legal kaufen, verkaufen und besitzen. Was das Zitat betreffend den „Bremenser Kneipenwirt” angeht, ist das zwar durchaus bezeichnend für die Hetze der Rechten gegen Ebert, aber genau diesen Kontext sollte man dann mit entsprechender Sekundärliteratur belegen; wenn man dort dann darauf hinweist, dass Hitler auch in diese Kerbe gehauen hat, mag das angehen. --Vollis (Diskussion) 19:22, 7. Dez. 2023 (CET)