Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Expertengremium Hilfsorganisationen

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Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Problemschilderung

In Folge des Falles Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Hilfsorganisationen konstituierte sich ein Expertengremium, aus dem alle Mitglieder entweder zurückgetreten sind oder scheinbar nicht an einer aktiven Mitarbeit interessiert sind. Inzwischen wurden aber vermehrt wieder Artikel zu Hilfsorganisationen erstellt oder Löschanträge gegen selbige gestellt, wobei durchaus Tendenzen zu einem neuen Streit erkennbar sind. Deshalb bitte ich das Schiedsgericht dieses Problem nochmal aufzugreifen und eine Lösung hierfür zu suchen.

Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache

vgl. Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Hilfsorganisationen

Beteiligte Benutzer

Benutzer benachrichtigt? einverstanden?
Steffen 85 (Expertengremium) (Antragsteller) Steffen85 (D/B) 19:17, 28. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Flothi (Expertengremium) [1] ---
He3nry (Expertengremium) [2] --He3nry Disk. 07:24, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
SVL (Expertengremium/Schiedsgericht) [3] ---
Schiedsgericht [4] s.u.

Stellungnahmen der beteiligten Benutzer

Jeder der beteiligten Benutzer kann hier eine Stellungnahme zu seiner Rolle im Fall abgegeben. Bitte den Benutzernamen/IP (ohne Link) in die Überschrift schreiben und den Beitrag signieren.

Für das Expertengremium

Steffen85

Ich habe diese Anfrage gestellt, um das Schiedsgericht offiziell dazu aufzufordern eine Lösung für das nunmehr seit Monaten bestehende Problem zu finden. Prinzipiell bin ich auch weiterhin für die Mitarbeit in einem solchen Expertengremium bereit, sofern die übrigen Mitarbeiter die nötige Arbeitsbereitschaft zeigen. Meines Erachtens wird eine Lösung für dieses Problem dringend nötig.

Flothi

Das EG ist aufgrund (von meiner Seite aus) aus persönlichen und auch zeitlichen Gründen gescheitert. Es wurde zu lange und teilweise auch zu erbittert um "Belanglosigkeiten" gestritten. In der gegebenen Form war das EG nicht in der Lage, die gestellt Aufgabe zu übernehmen. Meiner Meinung nach sollte das EG lediglich beratende Funktion haben, d.h. das SG stellt Regeln auf und bei Unklarheiten (oder als Entscheidungshilfe) wird das EG zurate gezogen. my2cent --Flothi 12:44, 11. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

He3nry

IMHO ist eine Lösung dieses Problem nur durch das Festlegen von RK durch das Schiedsgericht möglich - auf dem einen oder anderen Weg. Insofern unterstütze ich den Antrag, dass es sich erneut damit beschäftigt. Im übrigen hat das SG in seiner vorläufigen Entscheidung dies genauso gesehen.

Nach meinem Verständnis war das EG ein guter vom SG gewählter Weg, RK festzulegen, da auf diese Weise Leute mit Interesse am Thema in die Festlegung(!) hätten eingebunden werden können. Dass das nicht gelungen ist, ist IMO einfach Pech. Die Mitglieder des EG in der sich ergebenden Zusammensetzung und in den jeweiligen persönlichen Umständen im Sommer haben die Sache einfach nicht geschafft.

Aus meiner Sicht wäre ein neuer Versuch möglich und sinnvoll. Modifikationen könnten vom SG bedacht werden, die beiden wichtigsten sind:

  1. Präzisierung der Beauftragung an das EG ("Schreibt RK!")
  2. Präzisierung des Prozesses

In diesem Sinne halte ich beide von Steffen vorgeschlagenen Varianten für machbar und unterstüze sie. --He3nry Disk. 07:45, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

SVL

Kurz vor meiner Wahl ins SG zur Mitarbeit eingeladen - als „Ersatz“ für ein ausgeschiedenes Mitglied - bin ich leider nicht mehr zum Zuge gekommen, da zu diesem Zeitpunkt das EG bereits inaktiv war. -- SVL Vermittlung? 00:41, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

für das Schiedsgericht

Benutzer:xxx

Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. --Thogo BüroSofa 19:33, 28. Nov. 2007 (CET) Das muss langsam mal vorwärts gehen. Leider liefs nicht wie geplant.[Beantworten]
  2. --Proofreader 21:11, 28. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
  3. --Streifengrasmaus 21:51, 28. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
  4. --Henriette 22:46, 28. Nov. 2007 (CET) Diesmal aber mit Volldampf voraus :))[Beantworten]
  5. -- SVL Vermittlung? 13:57, 1. Dez. 2007 (CET) Damit die „Unendliche Geschichte“ doch ein Ende findet.[Beantworten]
  6. sebmol ? ! 10:04, 4. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  7. --m  ?! 22:54, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Fall wird abgelehnt von

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Steffen85

  • Variante a):
    • Das Schiedsgericht konstituiert ein neues Expertengremium
    • Dieses Expertengremium erhält einen klar definierten Arbeitsauftrag
    • Das Schiedsgericht legt eine Arbeitsweise/Arbeitsplattform des Expertengremiums fest
    • Das Expertengremium erarbeitet in einem vom Schiedsgericht festzusetzenden Zeitraum neue Relevanzkriterien für Hilfsorganisationen
    • Das Schiedsgericht segnet diese neuen Relevanzkriterien ab und gibt sie ggf. an das Expertengremium zur Überarbeitung zurück
    • Vom Schiedsgericht angenommene Relevanzkritierien werden unter Überwachung durch das Schiedsgericht umgesetzt
  • Variante b):
    • Alle offiziellen momentanen Mitglieder des "alten" Expertengremiums geben eine Stellungnahme zur Relevanzfrage der Hilfsorganisationen auf noch anzulegenden Unterseiten dieses Falles ab
    • Das Schiedsgericht prüft diese Stellungnahmen und wählt geeignete Relevanzkriterien aus
    • Die Umsetzung dieser Relevanzkriterien wird durch das Schiedsgericht überwacht.

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Ehrlich gesagt, ich persönlich favorisiere Variante b., also in Form einer öffentlichen Diskussion hier. Ich wüsste nicht, wen wir da jetzt als neues EG einsetzen könnten. So viele HiOrg-Experten, die uns geeignet erscheinen, haben wir auch nicht. Meine drei Heller, --Thogo BüroSofa 19:38, 28. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Sehe ich wie Thogo. Könnten wir denn aus dem Portal vielleicht noch zwei oder drei Auskenner bekommen? So wie ich das sehe, sind wir alle einigermaßen wohlmeinende, aber unwissende Adepten in dem Thema ;) --Henriette 22:48, 28. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Hmm - also bei Variante b) ist es wohl sowieso schwierig zu definieren, welche User überhaupt noch zum Expertengremium zählen und welche nicht. Vielleicht soll doch einfach jeder der sich dazu berufen fühlt zu diesem Thema etwas zu schreiben, dies auf einer neuer Unterseite im Benutzernamensraum tun, wobei angegeben werden muss welchen Bezug er zum Thema hat. Diese Unterseiten werden dann hier verlinkt und dürfen nur von den entsprechenden Usern bearbeitet (das aber so umfassend wie diese wollen) werden, Kommentare wären grundsätzlich nicht erlaubt (Diskussionen drehen sich sowieso nur noch im Kreis). Das SG könnte dann diese Seiten jeweils sichten und am Ende seine Entscheidung fällen. Es sollte genügen die Aufforderung dieser Seiten auf der Diskussionsseite des Portal Hilfsorganisationen niederzuschreiben und die (vermeintlichen) Mitglieder des EG nochmals auf ihrer Diskussionsseite dazu aufzufordern. Für das alles würde ich dann eine sehr stramme Deadline von maximal einer Woche setzen. --Steffen85 (D/B) 22:59, 28. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Du meinst so eine Art Brainstorming? Also alle schreiben mal auf, was sie sich vorstellen und nach 10 Tagen oder 2 Wochen versuchen wir (= SG) daraus eine Synthese zu machen? --Henriette 01:12, 29. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich dachte weniger an ein Brainstorming, weil das haben wir im EG zur Genüge erfolglos getan! Ich dachte eher dass jeder, so wie Gustavf es nach seinem Rücktritt getan hat, seine persönliche Meinung zu diesem Thema schreibt. Wie umfangreich das geschieht (also nur ein Vorschlag für neue RK oder ein Vorschlag für neue RK und eine Begründung dafür oder eine umfassende Behandlung des Themas Relevanzkriterien usw.) ist jedem selbst überlassen. Ob das Schiedsgericht sich dann einfach für eine Variante entscheidet oder versucht eine Synthese daraus zu machen (wobei die hierzu führende Diskussion später möglichst der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollte, z.B. durch eine Themendiskussionsseite) ist dem SG überlassen. Im Prinzip wäre das ja ungefähr so, wie wenn das EG mehrere Lösungsvarianten präsentieren würde, die vom SG dann abgesegnet würden. Das ganze ist natürlich kein ausgereiftes Konzept, sondern mehr so eine spontane Idee meinerseits, wie man jetzt rasch zu einer Lösung kommen könnte. --Steffen85 (D/B) 21:29, 29. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Mit der vorstehenden Diskussion bin ich dann für Variante (a). Die Vorteile die das "jetzt schreibt jede/r ihre/seine Meinung und dann wird das ausgewertet" bietet, kann man auch im Prozess für (a) festschreiben. --He3nry Disk. 08:10, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn man die Variante a) auf diese Weise erneut versucht, wo liegt dann der Unterschied zu Variante b)? Wenn jeder im Rahmen eines Expertengremiums seine Meinung schreibt und das SG schließlich darüber befindet welche davon wohl "die Richtige sei", dann kann jeder seine Meinung auch gleich in der Wikipedia schreiben ... --Steffen85 (D/B) 09:37, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Der Unterschied ist, das dieses Verfahren nicht in der Öffentlichkeit stattfindet. Was ich für einen Vorteil halte, weil die Öffentlichkeit ja bekanntlichermaßen konsensunfähig ist. Das SG soll ja dekretieren und einem Dekret innewohnt die Unkenntnis des Entstehungsprozess. Die Community will es ja nicht anders, das SG könnte auch würfeln. --He3nry Disk. 10:25, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Achso, ja jetzt ist mir klar, was Du meinst. Naja ... dann bräuchte man nur irgendwo eine "versteckte" Seite, auf der jeder seine Meinung postet oder alternativ könnte jeder seine Meinung per Email an das SG, bzw. einen Ansprechpartner seitens des SG, schicken. Natürlich vorausgesetzt, dass das SG sich überhaupt für diese Lösungsvariante ausspricht! --Steffen85 (D/B) 10:45, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Ergänzung: Als Löschdiskussionsbearbeiter fände ich es gut, wenn in beiden Varianten ein paar Artikel (z.B. die größten Streitfälle) zur Verfügung gestellt würden, an denen man die Meinungen des EG ob relevant der nicht verproben bzw. vergleichen kann. --He3nry Disk. 07:48, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Dies halte ich für sehr sinnvoll, allerdings in einem anderen Rahmen, den ich bereits im EG vorgeschlagen habe. Es ist doch festzustellen, dass bisher nie ein wirklich längere Zeiten überdauernder Konsens hinsichtlich der Relevanzkriterien für "Hilfsorganisationen" bestand - folglich kann auch bei momentan als "relevant" befundenen Artikeln nicht davon ausgegangen werden, dass sie auch wirklich die nötige enzyklopädische Relevanz erreicht haben. Insofern erscheint es mir ohnehin als sinnvoll, dass das Expertengremium/die einzelnen Meinungsgeber ihren Vorschlag für neue Relevanzkriterien u.a. auch durch eine exemplarische Anwendung auf bestehende Streitfälle verdeutlichen. --Steffen85 (D/B) 09:37, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
ACK, --He3nry Disk. 10:25, 2. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Mehrheitsbeschluss

Um zu einem tragfähigen Urteil zu kommen, hat das SG beschlossen, die Ausarbeitung neuer RK für Hilfsorganisationen grundsätzlich dem WikiProjekt Einsatzorganisationen zu übertragen. Um eine reibungslose Abarbeitung der gestellten Aufgabe zu gewährleisten, wird die Diskussion durch zwei Schiedsrichter begleitet. Das WikiProjekt Einsatzorganisationen wird zugleich vom SG auf einen Zeitrahmen von 6 Wochen zur Erarbeitung der neuen RK verpflichtet. Sollte es innerhalb dieser Zeit zu keiner tragfähigen Einigung über die RK kommen, behält sich das SG vor, die alten RK wieder festzulegen.

  1. -- SVL Vermittlung? 22:51, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  2. --Streifengrasmaus 22:53, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  3. --Thogo BüroSofa 22:53, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  4. --m  ?! 22:54, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
  5. --Rainer Z ... 14:19, 20. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
    Kommentar: Um das Rad nicht neu zu erfinden und eine gewisse Schlüssigkeit der Relevanzkriterien zu bewahren, schlage ich vor, sich so weit wie möglich an Kriterien zu vergleichbaren Themen anzulehnen. Das könnten z. B. die für Parteien und Vereine sein. Eine sachgerechte Anpassung solch bestehener Kriterien ist sicher einfacher und wird eher akzeptiert. Das Expertengremium ist offenbar auch daran gescheitert, dass es mit einem „weißen Blatt Papier“ angefangen hat, anstatt bestehende Regelungen in geeigneter Form zu adaptieren.
  6. --Kriddl Disk... 17:25, 20. Dez. 2007 (CET) Jedenfalls zu Beginn des Falls war die Einsetzung eines Expertengremiums vorgesehen, insofern ist das IMHo noch immer in diesem Fall zulässig. Da das alte nichts erbrachte muss ein neues eingesetzt werden.--Kriddl Disk... 17:25, 20. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Mindermeinung sebmol

Bei der Betrachtung dieses Falles waren die folgenden Grundsätze relevant:

  1. Relevanzkriterien sind in vielen Fällen ein wichtiges und praktisches Arbeitsmittel für die Community. Sie sind das Ergebnis mehrjähriger Konsensfindungsversuche. Sie entstehen als Ergebnis von Löschdiskussionen, Meinungsbildern und fachbezogenen Diskussionen. Relevanzkriterien können nicht alle denkbaren Einzelfälle abdecken. Für viele Themengebiete sind noch keine einschlägigen Relevanzkriterien formuliert worden. (WP:RK, Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Hilfsorganisationen)
  2. Die Festlegung von Relevanzkriterien obliegt der Community. Dieser Prozess kann nicht durch ein Urteil des Schiedsgerichts ersetzt werden. (Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Hilfsorganisationen)
  3. Meinungsbilder sind in Wikipedia ein Mittel, um generelle Fragen zu klären, die sich bei der Arbeit an der Enzyklopädie ergeben, und in Teilbereichen der Enzyklopädie Konsistenz herzustellen. Ziel eines Meinungsbildes ist es, eine für möglichst viele Benutzer zufriedenstellende und praktikable Richtlinien zu finden. (WP:MB)
  4. Das Schiedsgericht ist eine Institution zur Lösung von Konflikten zwischen Benutzern. (WP:SG)
  5. Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden. (WP:SG)
  6. Eine Zuständigkeit für die Festlegung von Relevanzkriterien ist für das Schiedsgericht nicht vorgesehen. Es kann auch nicht darüber entscheiden, ob es in einem Bereich überhaupt Relevanzkriterien geben sollte oder nicht. (WP:SG)

Berücksichtigt werden mussten folgende Sachverhalte:

  1. Die zum Zeitpunkt der letzten Entscheidung geltenden Richtlinien erlaubten die Einsetzung eines Expertengremiums zur Klärung inhaltlicher Fragen. (Wikipedia:Themendiskussion/Schiedsgericht/Meinungsbild)
  2. Das Schiedsgericht hat ein Expertengremium mit dem Auftrag eingesetzt, innerhalb von einem Monat "eine Lösung zu finden". Die Frist ist verstrichen, das Expertengremium hat sich erfolglos aufgelöst. (s. Antragsbegründung)
  3. In den aktuell geltenden Bestimmungen ist die Klärung inhaltlicher Fragen durch das Schiedsgericht mit Hilfe eines Expertengremiums nicht mehr vorgesehen. (Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007)

Aufgrund dieser Grundsätze und Sachverhalte kann das Schiedsgericht meines Erachtens nur zu dem Entschluss kommen, die Einsetzung eines neuen Expertengremiums durch die Community zu empfehlen, das dann konsensfähige Relevanzkriterien erarbeitet. Diese sollten, sofern es Zweifel am Konsens gibt, per Meinungsbild von der Community per Zweidrittelmehrheit bestätigt werden. Bei Bedarf wäre ein Mitglied des Schiedsgerichts bereit, die Auswahl, die Konstituierung, den Arbeitsfortschritt und die Entscheidungsfindung des Gremiums zu koordinieren. Für ihre Bereitschaft und ihre Bemühungen bedankt sich das Schiedsgericht bei den Mitgliedern des vorherigen Expertengremiums.

  1. Sebmol 21:41, 19. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Ergebnisse des Expertengremiums

Das Schiedsgericht hat nach Einsetzung des neuen Expertengremiums nunmehr die nachfolgend dargestellten Relevanzkriterien für Hilfsorganisationen übermittelt bekommen:

  1. Hinzufügen eines Oberpunktes Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr mit folgendem Inhalt: Alle Einheiten, Einrichtungen und Einsatzmittel der Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz-/Feuerwehreinheiten, Leitstellen, Schutzräume, Rettungshubschrauber etc.) sind nur dann relevant, wenn sie über ein deutliches Herausstellungsmerkmal verfügen.
  2. Erweiterung des Oberpunktes "Vereine" um einen Unterpunkt "Sanitätsorganisationen" mit folgendem Inhalt: Alle Landes-/Regionalverbände etc. der Sanitäts-/Hilfsorganisationen sind prinzipiell nicht relevant. Aufgrund eines deutlichen Herausstellungsmerkmals kann eine enzyklopädische Relevanz vorliegen.
  3. Erweiterung des Oberpunktes "Organisationen und Institutionen" um den Unterpunkt Feuerwehren/THW-Verbände mit folgendem Inhalt: Alle Feuerwehren, Landes-/Regionalverbände etc. des Technischen Hilfswerkes und kommunale Ämter zur Gefahrenabwehr sind prinzipiell nicht relevant. Aufgrund eines deutlichen Herausstellungsmerkmals kann eine enzyklopädische Relevanz vorliegen.
  4. Hinzufügen eines Oberpunktes Ämter und Behörden mit folgendem Inhalt: Behörden und Ämter auf Bundesebene sind grundsätzlich relevant.
  5. Anlegen einer Themendiskussionsseite, die die bisher genannten Punkte enthält und ferner feststellt:
    1. Für Bundesverbände der Hilfsorganisationen sind die Relevanzkriterien für Vereine anzuwenden
    2. Für Gebäude (Wachen etc.) sind die Relevanzkriterien für Gebäude und Denkmäler anzuwenden
    3. Für Ausbildungseinrichtungen sind die Relevanzkriterein für Schulen anzuwenden
    4. Für Seenotkreuzer/Seenotrettungsboote sind, sobald sie bestehen, Relevanzkriterien für Schiffe/Boote anzuwenden.
    5. Herausstellungsmerkmal im Zusammenhang mit Einheiten/Einrichtungen der Gefahrenabwehr bzw. der an der Notfallhilfe beteiligten Organisationen und Behörden meint zweierlei (beides muss erfüllt sein):
      1. Eine grundlegende Besonderheit (keine statistische, historische, etc.) eines entsprechenden Artikelgegenstandes gegenüber allen/den meisten anderen vergleichbaren.
      2. Ferner besteht ein großes öffentliches Interesse entweder am Gegenstand des Artikels selbst oder an dieser genannten Besonderheit.


Das Expertengremium hat dazu eine ausführliche Begründung auf der Unterseite Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Expertengremium_Hilfsorganisationen/RK eingestellt. Nach sorgfältigem Studium und Abwägung aller dort gelisteten Positionen schließt sich das SG der Argumentation des Expertengremiums an und erklärt die neuen die RK für verbindlich.


Dafür


Dagegen
  • sebmol ? ! 09:46, 17. Mär. 2008 (CET) Da das Schiedsgericht wie oben beschrieben keine Kompetenz hat, inhaltlice Entscheidungen zu treffen und Relevanzkriterien festzulegen, kann ich mich der Mehrheit hier nicht anschließen.[Beantworten]