Eigenstaatlichkeit
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Eigenstaatlichkeit (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Eigenstaatlichkeit | die Eigenstaatlichkeiten |
Genitiv | der Eigenstaatlichkeit | der Eigenstaatlichkeiten |
Dativ | der Eigenstaatlichkeit | den Eigenstaatlichkeiten |
Akkusativ | die Eigenstaatlichkeit | die Eigenstaatlichkeiten |
Worttrennung:
- Ei·gen·staat·lich·keit, Plural: Ei·gen·staat·lich·kei·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯ɡn̩ˌʃtaːtlɪçkaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Eigenstaatlichkeit (Info), Eigenstaatlichkeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] selbständige, alleinige Herrschaft im eigenen Staat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv eigen und dem Substantiv Staatlichkeit
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Souveränität
Beispiele:
- [1] „Nicht lange danach beendete er höchstpersönlich die kurze Eigenstaatlichkeit der Armenier, der Georgier, der Kubankosaken, der Aserbaidschaner, der Weißrussen und so fort.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] selbständige, alleinige Herrschaft im eigenen Staat
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Eigenstaatlichkeit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eigenstaatlichkeit“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eigenstaatlichkeit“
- [*] The Free Dictionary „Eigenstaatlichkeit“
- [1] Duden online „Eigenstaatlichkeit“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eigenstaatlichkeit“
Quellen:
- ↑ Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X , Seite 97.