Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und ist bemüht, die Internetseite www.dwd.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite www.dwd.de wurde keinem Barrierefreiheitstest unterzogen, die nachfolgend aufgeführten Punkte basieren auf einer Selbsteinschätzung. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 20.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.07.2024 überprüft und aktualisiert.
Nachfolgend sind nach § 2 Anwendungsbereich der BITV 2.0 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- Videos
Nicht alle Videos enthalten Untertitel. Insbesondere sind unsere Warnvideos über Unwetterinformationen und anderen aktuellen Wettergefahren nicht mit Untertiteln versehen und verletzen damit das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2. In Warn- und Unwetterlagen ist der Deutsche Wetterdienst bemüht die Videos schnellst möglichst zu publizieren und kann deshalb keine Untertitel anbieten. Auf unserem offiziellen YouTube-Kanal des Deutschen Wetterdienstes finden Sie die Videos auch mit automatisch generierten Untertiteln.
- Kartendienste
Der DWD verwendet für Visualisierungszwecke auch interaktive Kartendienste. Aus technischen Gründen sowie der hohen Aktualisierungsraten der zu visualisierenden Dateien können wir nicht alle Kartendienste barrierefrei und barrierearm gestalten.
- Live-Übertragungen
(Live-Streaming als Audio oder Video, z.B. Videokonferenzen, live übertragene Reden)
- Internet-Bereiche, die seit dem 23.09.2019 nicht mehr grundlegend überarbeitet wurden
- Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren bzw. aktuelle rechtliche Abläufe benötigt werden. Dazu zählen:
- alte Forschungsprojekte,
- ältere Beiträge des Thema des Tages
- ältere Broschüren sowie Flyer
- einige Publikationen der Meteorologischen Bibliothek des DWD deren Informationen nur zu Dokumentationszwecken noch vorgehalten werden.
- Inhalte und Dokumente Dritter (z.B. Ministerien, andere Institutionen), da diese außerhalb der Kontrolle sind und nicht durch den DWD finanziert oder entwickelt werden.
Nachfolgend sind aufgeführte Bestandteile der Webseite und Navigation nicht erfüllt:
- Die Überschriften Struktur wird nicht immer logisch eingehalten und beginnt nicht immer mit der obersten. Damit erfüllen nicht alle Unterseiten das Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen
- Nicht alle Elemente und Funktionalitäten sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar wie am Beispiel von Kartendiensten und erfüllen somit nicht das Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur
- Nicht alle Abkürzungen entsprechen dem Erfolgskriterium 3.1.3 Level AAA, jedoch weitestgehend dem Erfolgskriterium 3.1.2 Sprache von Teilen Level AA. Deshalb werden fachliche und komplexe Abkürzungen im Wetterlexikon des DWD erläutert.
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird schrittweise durchgeführt.
- Captchas
Für das Abschicken von Formularen verwendet der DWD aus Sicherheitsgründen Captchas. Diese sind für Blinde und Menschen mit Seheinschränkungen nicht barrierefrei nach dem Erfolgskriterium 1.1.1 (Textalternative). Auf eine Alternative wird im Alternativtext des Captcha-Feldes hingewiesen.
- Grafiken und andere Visualisierungen
Der DWD nutzt Abbildungen und Grafiken um Wetter sowie Klimainhalte kompakt und effektiv bereitzustellen. Aus technischen Gründen sowie der hohen zeitlichen Aktualisierungsraten der zu visualisierenden Dateien können wir nicht alle Abbildungen und Grafiken barrierefrei und barrierearm gestalten und erfüllen oft nicht das Erfolgskriterium 1.1.1 (Textalternative). Dazu gehören animierte Wettervorhersage-, Radar- und Satellitenfilme. Dabei empfehlen wir auf unsere Wetterberichte, Beschreibung der Wetterlage sowie die Wettertabellen zu nutzen, die abgeleitet die Informationen beinhalten.
- Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren und aktuelle rechtliche Abläufe benötigt werden.
- Barrierefreie PDF-Dokumente werden vorrangig zur Verfügung gestellt. Insbesondere Teile des Vorschriften- und Regelwerks sowie aktuelle Broschüren sind bereits barrierefrei zugänglich und auch als barrierefrei/barrierearm gekennzeichnet. Ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt und werden schrittweise auf den Standard PDF/UA aufbereitet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte über [email protected] Kontakt mit uns auf.
Nachfolgende aufgeführte Teilbereiche des DWD Webauftritts haben aus nicht technischen Gründen nur ein teilweise barrierefreien Webauftritt:
Die öffentlich unter www.dwd.de/luftfahrt sowie www.dwd.de/luftsport zugänglichen flugmeteorologischen Produkte, Visualisierungen und in den Briefingportalen zugehörigen Dokumentationen und Hilfedateien, ergänzende Präsentationen und Schulungsunterlagen, sind nicht barrierefrei. Die Gründe für diesen Umstand sind:
- Die Flugwetterbetriebsdienste nach §27e (2) LuftVG erfordern die Ausgabe standardisierter Flugwetterberatungsunterlagen in alphanumerischer und grafischer Form gemäß internationaler Normen (ICAO Annex 3) und gesetzlicher Vorgaben (EU DVO 2017/373). Ein Großteil der vorgeschriebenen Produkte und Darstellungen sind per se nicht barrierefrei.
- Viele genormte Produkte sind codiert (z.B. METAR, TAF), stammen aus Quellen Dritter (z.B. Satellitenbilder, WAFC-Karten) und/oder kombinieren mehrere Visualisierungen gleichzeitig (z.B. Farbflächen, Isolinien, Symbole und Texte), um mehrere erforderliche meteorologischen Informationen simultan zusammen in einem Geokontext darzustellen. Eine barrierefreie Darstellung der in den Produkten enthaltenen meteorologischen Informationen würde die Produkte in ihrer teils vom Gesetzgeber vorgegebenen Form derart verändern, dass Vorgaben und Zweck nicht erfüllt werden. Das WCAG Erfolgskriterium 1.4.5 kann nicht erfüllt werden.
- Die adressierten Nutzer dieser Produkte in den jeweils geschlossenen Benutzergruppen der Briefingportale sind erlaubnispflichtiges Luftfahrtpersonal (nach LuftPersV) und Flugsicherungsdienste, welche alle gemäß Verordnung (EU) 1178/2011 und ICAO Annex 1 Kapitel 6 keine akute oder chronische Funktionsstörungen oder Erkrankungen des Auges oder des Hörvermögens, sowie eine ausreichende Farberkennung regelmäßig nachweisen müssen.
- Eine Verbesserung der barrierearmen und barrierefreien Zugänglichkeiten der Produkte wird durch die geplante Einführung von Geowebdiensten verfolgt. Ein vollständig barrierefreier Zugang zu dieser Art von flugmeteorologischen Produkten wird auch aus den o.g. Gründen nicht erfolgen.
Leichte Sprache / Gebärdensprache
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
Das aktuelle Video in Gebärdensprache beinhaltet nicht den Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit und zum Feedback-Mechanismus und sind somit noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vollständig vereinbar.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.dwd.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Kontakt
E-Mail: Barriere melden
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de