Zwei Millionen Kilometer länger Kassenbon-Pflicht gegen Steuerbetrug - Was bedeutet das für Händler?

Ein Haufen Kassenbons liegen auf einem Tisch
Die Entscheidung zur Kassenbon-Pflicht ab 2020 wird scharf kritisiert 
© Herbert Kehrer / Picture Alliance
Zum Jahresbeginn 2020 soll eine Kassenbon-Pflicht eingeführt werden. Mit Hilfe von technischen Einrichtungen an Kassen soll somit Steuerbetrug verhindert werden. Kritik bleibt nicht aus.

Dem deutschen Einzelhandel stehen offenbar ein enormer bürokratischer Aufwand sowie erhebliche Kosten bevor. "Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr", sagte der Steuerexperte des Handelsverband Deutschland (HDE), Ralph Brügelmann. Vor allem Unternehmen, die viele günstige Artikel verkaufen, seien betroffen. Über das Thema hatte zuvor die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Die Kassenbon-Pflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung, die Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern soll. Demnach sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten alle Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein. Der HDE kritisierte, die benötigte Technik sei noch nicht am Markt verfügbar und die Umstellung kostspielig. "Erste grobe Kostenschätzungen liegen einschließlich Installation zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse."

Kassenbon-Pflicht bedeutet erhebliche Mehrkosten

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rechnet zudem mit mehr Ausgaben im laufenden Betrieb. Die Bon-Pflicht "bedeutet gerade für kleine Händler erhebliche Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung der liegengebliebenen Bons", sagte Steuerexperte Rainer Kambeck. 

Laut Brügelmann könne die Umstellung der Kassen Steuerbetrug zwar eindämmen, die Beleg-Pflicht trage aber nicht dazu bei. "Denn mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer TSE ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt. Ob dann der Kunde einen Beleg bekommt oder nicht, ist unerheblich."

deb