Nationalratswahlkreis Zürich-Nord
Der Nationalratswahlkreis Zürich-Nord war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1848 bis 1919 (Einführung des heute üblichen Proporzwahlrechts) und umfasste den nördlichen Teil des Kantons Zürich.
Wahlverfahren
BearbeitenHierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
BearbeitenZürich-Nord ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Zürich-Nord trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 4, ab 1911 die Nummer 5.
Aufgrund der stagnierenden Bevölkerungszahl hatte Zürich-Nord stets drei Sitze.
Ausdehnung
BearbeitenDas Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der Zürcher Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis unverändert übernahm.[1] Er umfasste:
- den Bezirk Andelfingen
- den Bezirk Bülach
- den Bezirk Regensberg (ab 1871 Bezirk Dielsdorf genannt)
- die Zünfte Neftenbach und Wülflingen im Bezirk Winterthur (entspricht den Gemeinden Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Seuzach, Töss, Veltheim und Wülflingen)[2]
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 3. Mai 1881 erfolgte eine Verkleinerung, als die acht Gemeinden im Bezirk Winterthur dem Wahlkreis Zürich-Ost hinzugefügt wurden.[3] Der Wahlkreis umfasste neu:
- den Bezirk Andelfingen
- den Bezirk Bülach
- den Bezirk Dielsdorf
Eine Vergrösserung gab es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalratswahlkreise» vom 4. Juni 1902, als die Gemeinden des Kantonsratswahlkreises Höngg-Weiningen hinzukamen.[4] Neu umfasste der Wahlkreis:
- den Bezirk Andelfingen
- den Bezirk Bülach
- den Bezirk Dielsdorf
- im Bezirk Zürich die Gemeinden Geroldswil, Höngg, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Unterengstringen und Weiningen
Zu einer letzten Gebietsveränderung kam es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» vom 23. Juni 1911. Die sechs Gemeinden, die 1902 hinzugefügt worden waren, gelangten zum Wahlkreis Zürich-Südwest zurück.[5] Zürich-Nord umfasste zuletzt:
- den Bezirk Andelfingen
- den Bezirk Bülach
- den Bezirk Dielsdorf
1919 wurden die fünf Zürcher Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Zürich zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.
Nationalräte
Bearbeiten- G = Gesamterneuerungswahl
- E = Ersatzwahl bei Vakanzen
- K = Komplimentswahl eines amtierenden Bundesrates
- B = Ergänzungswahl für einen Bundesrat
Quelle
Bearbeiten- Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes (vom 21. Dezember 1850). (PDF, 676 kB) In: Bundesblatt Nr. 61 vom 28. Dezember 1850. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.
- ↑ Gesetz über die Bezirks- und Zunfteintheilung. (PDF) In: Zürcher Gesetzessammlung seit 1803. Kanton Zürich, 27. Juni 1831, S. 215, abgerufen am 26. August 2024.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath (vom 3. Mai 1881). (PDF, 288 kB) In: Bundesblatt Nr. 20 vom 10. Mai 1881. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Nationalratswahlkreise (vom 4. Juni 1902). (PDF, 281 kB) In: Bundesblatt Nr. 24 vom 11. Juni 1902. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.
- ↑ Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise (vom 23. Juni 1911). (PDF, 296 kB) In: Bundesblatt Nr. 26 vom 28. Juni 1911. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Oktober 2014.