Bedeutungen:

[1] Finanzamt

Beispiele:

[1] „Das FA – und später das FG – müssen sich mit einem auf Ermessensfehlgebrauch hindeutenden Sachvortrag des Steuerpflichtigen auseinandersetzen.“[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „FA
[1] Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8, Seite 87

Quellen:

  1. Keine Angst vor dem Finanzamt. Ein Praxis-Ratgeber. Nicht nur für Unternehmer. Springer-Verlag, 2010, ISBN 978-3834913616, Seite 30 (zitiert nach Google Books).